Wie kann die RV schreiben, dass mein Antrag auf LTA bereits beschieden ist und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, wenn Widerspruch noch läuft?

2 Antworten

Naja Du hast einen Bescheid bekommen, also wurde der das Verfahren beschieden.

Mehr heißt das nicht. Das hat nichts mit deinem Widerspruch zu tun.

Du kannst ja auch nur gegen etwas Widerspruch einlegen, das beschieden wurde, also zu dem ein Bescheid ergangen ist!

Die haben jetzt erst mal auf deine Nachfrage reagiert und deinen Bescheid noch gar nicht berücksichtigt. Vermutlich lag er da auch noch gar nicht vor (das kann gut und gerne mal bis zu 2 Wochen dauern; Thema Digitalisierung).

Das macht aber nichts. Sofern Du deinen Widerspruch Form- und Fristgerecht eingereicht hast (das heißt Du musst im Zweifel auch nachweisen können, dass der Widerspruch beim RV Träger eingegangen ist), wirst Du nun auf die Bearbeitung deines Widerspruchs warten müssen.

Das kann auch noch mal dauern. Da wirst Du nun abwarten müssen.

Nur zur Info: Eine Untätigkeitsklage (ist hier ja auch immer wieder Thema) ist erst nach Anmahnung und angemessener Fristsetzung möglich und wird von den Gerichten in der Regel nie vor Ablauf von 6 Monaten angenommen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das hört sich jetzt so an, dass die RV auf dein Schreiben (von Punkt 4) eingegangen ist.

Auf dein Schreiben vom 14.7. haben sie noch nicht reagiert.

Wurde deine Rente denn jetzt beendet? Stehst du dem Arbeitsmarkt in Zukunft wieder zur Verfügung?

Aufklaerer111 
Beitragsersteller
 25.07.2020, 23:57

Im Gutachten steht, dass ich mehr als 6 Stunden arbeiten kann. Vorher waren es nur unter 3 Stunden.

Bremen678  26.07.2020, 00:34
@Aufklaerer111

Und was willst du jetzt vom Gutachter bestätigt haben? Dass du auch jetzt nur weniger als 3 Stunden arbeiten kannst?