Wie kann die RV schreiben, dass mein Antrag auf LTA bereits beschieden ist und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, wenn Widerspruch noch läuft?
Ich möchte kurz zeitlich darstellen was passiert ist.
1. ich musste zu einem Gutachter bei der Rentenversicherung weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe.
2. Mit dem Gutachten war ich nicht einverstanden und habe am 16.6.20 Beschwerde eingelegt.
3. Am 13.7.20 erhielt ich ein Schreiben, dass die RV es bedauert, dass ich Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens habe, weil da u.a. drin stand, dass ich ein Praktikum beim Fernsehen gemacht habe, was nicht stimmt und dass ich Medienwirtschaft studiert habe, was ebenfalls nicht stimmt. Es war total schlampig erstellt und es fehlt sogar eine komplette Zeile.
4. Jedenfalls habe ich gleich am 18.7.20 auf das schreiben vom 13.7.20 nochmals nachgehakt und nochmals meine Beschwerde vertieft..
5. Am 14.7.20 habe ich ein Bescheid bekommen wo ich binnen 1 Monats Widerspruch einlegen kann. Den Widerspruch habe ich gestern am 24.7.20 eingelegt.
6. Heute mit Schreiben vom 22.7.20 erhalte ich ein Schreiben wo drin steht, dass wir es bedauern, das unser Schreiben vom 13.07.20 sie nicht zufriedenstellt. Nach neuerlicher Prüfung der Angelegenheit können wir zu keiner anderen Bewertung ihrer Kritikpunkte kommen, als bereits in unserem letzten Schreiben dargelegt. (Anm.: In dem letzten Schreiben stand nur dass die Gutachter sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten). Jetzt steht noch: "Des weiteren ist Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits beschieden und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen".
Warum schreiben die, dass das Verwaltungsverfahren beschieden ist, wenn ich ein Schreiben mit Datum 14.7.20 bekommen habe wo ich einen Monat gegen Widerspruch einlegen kann und gestern Widerspruch eingelegt habe?
Was heisst das genau "Verwaltungsverfahren beschieden". Wie können die das beschieden haben, wenn der Widerspruch noch 2 Wochen läuft?
2 Antworten
Naja Du hast einen Bescheid bekommen, also wurde der das Verfahren beschieden.
Mehr heißt das nicht. Das hat nichts mit deinem Widerspruch zu tun.
Du kannst ja auch nur gegen etwas Widerspruch einlegen, das beschieden wurde, also zu dem ein Bescheid ergangen ist!
Die haben jetzt erst mal auf deine Nachfrage reagiert und deinen Bescheid noch gar nicht berücksichtigt. Vermutlich lag er da auch noch gar nicht vor (das kann gut und gerne mal bis zu 2 Wochen dauern; Thema Digitalisierung).
Das macht aber nichts. Sofern Du deinen Widerspruch Form- und Fristgerecht eingereicht hast (das heißt Du musst im Zweifel auch nachweisen können, dass der Widerspruch beim RV Träger eingegangen ist), wirst Du nun auf die Bearbeitung deines Widerspruchs warten müssen.
Das kann auch noch mal dauern. Da wirst Du nun abwarten müssen.
Nur zur Info: Eine Untätigkeitsklage (ist hier ja auch immer wieder Thema) ist erst nach Anmahnung und angemessener Fristsetzung möglich und wird von den Gerichten in der Regel nie vor Ablauf von 6 Monaten angenommen (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Das hört sich jetzt so an, dass die RV auf dein Schreiben (von Punkt 4) eingegangen ist.
Auf dein Schreiben vom 14.7. haben sie noch nicht reagiert.
Wurde deine Rente denn jetzt beendet? Stehst du dem Arbeitsmarkt in Zukunft wieder zur Verfügung?
Und was willst du jetzt vom Gutachter bestätigt haben? Dass du auch jetzt nur weniger als 3 Stunden arbeiten kannst?
Im Gutachten steht, dass ich mehr als 6 Stunden arbeiten kann. Vorher waren es nur unter 3 Stunden.