Kündigung wegen Eigenbedarf, Räumungsklage droht, was tun?
Hallo,
Ich bin Mama von 2 Kindern und erhalte Arbeitslosengeld 2. Mein Verlobter ist erst seit kurzem zu uns gezogen und macht gerade hier einen Deutsch-Integrationskurs, damit ich ihn hier melden kann und er arbeiten kann. Ich habe seit April letzten Jahres Probleme mit meiner Vermieterin, die mich hier raushaben will ohne Grund bis dato. Ich habe auch schon meinen Anwalt eingeschaltet letztes Jahr und wir konnten einer Kündigung immer widersprechen. Nun habe ich aber im Juli eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.10.2013 erhalten vom Anwalt meiner VErmieterin und versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Jetzt habe ich wieder einen Brief von diesem Anwalt erhalten, dass ich bis morgen (13.09.13) bescheid geben soll, ob ich zum 31.10.13 ausziehen werde oder nicht, damit er Räumungsklage erheben kann. Ich suche seit über einem Jahr nach Wohnungen und mir wird immer abgesagt, zu 80% weil ich Arge 2 bekomme und 20% weil wir zu 4 sind. Kann meine Vermieterin mich wirklich so rausschmeissen? Ich muss dazu sagen, dass ich einen unbefristeten Mietvertrag habe und es nie zu Schwierigkeiten kam, bis sie damit angefangen hat. das Mietverhältnis hat am 01.07.2011 begonnen. Was kann mir passieren? und wie muss ich nun reagieren? Was soll ich ihrem Anwalt schreiben und wie soll ich vorgehen? Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht und habe kein geld jedes mal 150 euro meinem anwalt zu zahlen. HILFFEEEE bitte!!
8 Antworten
Geh doch mal zur Sozialberatung der Caritas. Die sind sehr kompetend und helfen dir sogar kostenlos.
Sorry, für den Schreibfehler! Ich gelobe Besserung!
Oder auch Diakonie. In evangelisch geprägten Landesteilen sind die eher vertreten, als die Caritas.
Wenn der Eigenbedarf nicht vorgeschoben ist, kannst du nichts gegen die Kündigung unternehmen, wenn sie fristgerecht erfolgt ist. Falls es zur Räumungsklage kommt, könnt ihr die ganze Sache zwar hinauszögern, aber die Kosten laufen auf.
Anders ist es, falls sich heraus stellt, dass gar kein echter Eigenbedarf vorlag. Dann wird die Vermieterin schadensersatzpflichtig. Das müsstest du aber dann später beweisen können.
In jeder Stadt gibt es eine Beratungsstele bei drohender Obdachlosigkeit. Da musst Du unbedingt hin. Die helfen auch bei der Wohnungssuche.
Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht
Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben - was ist da los ?
ich habe schon 5 bekommen und darin sind alle probleme mit drin. aber mein anwalt will noch einen oder 150 euro die ich nicht habe
Wenn Deine Vermieterin wegen Eigenbedarf Dich kündigt, mußt Du leider Gottes ausziehen. Wenn sich aber im Nachhinein feststellt, daß sie es nicht für Eigenbedarf nutzt, muß dieser Vermieter, wenn Du natürlich auch da gerichtlich vorgehst, für Deine Unkosten aufkommen. Seien es die Umzugskosten oder die Mehrmiete, die Du für die neue Wohnung bezahlst. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Wohnungssuche.
Ja, kompeten-t ;-). Ist sicher einen Versuch wert. Sonst, besonders wenn du noch mehr Schwierigkeiten hast, Auseinandersetzung mit Ämtern usw, könnte es sich auch lohnen, beim VdK Mitglied zu werden. Sie machen Sozialberatung jeder Art, haben eigene kompetente Anwälte, einen guten Ruf und kosten nur einen Bruchteil eines "regulären" Anwalts. Google mal nach.
Die Idee mit der Obdachlosenberatung von "miboki" ist auch sehr gut.
Alles Gute dir!