Ablehnung von der weiterführenden Schulen, wie kann ich am besten Widerspruch einlegen, bzw. wie formuliere ich diesen am besten?
Mein Sohn kommt im Sommer in die 5.Klasse. Wir haben ihn an einer Gesamtschule angemeldet, die in der nähe ist (zu Fuß 15-20 min). Gemeinsam mit 2 anderen Eltern+Kindern, aus der jetzigen 4. Klasse, haben wir uns -nach dem Besuch der Schule am "Tag der offenen Tür "- dafür entschieden! Die 3 Kinder verstehen sich prima und das bereits seit dem Kindergarten und wir wohnen alle in einem kleinen 'Dörfchen'! Mein Sohn hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und leichte Lernschwierigkeiten! Er ist sehr sensibel und hat ein ganz schwaches Selbstbewusstsein! Er ist deshalb auch in Behandlungen bei einer Kinderpsychologin (sie hat auch einen Zusatz zur 'Lerntherapie'). Die Anmeldungen waren vom 8.2.19 - 14.3.19. Alle 3 Eltern+Kinder waren an verschiedenen Terminen zur Anmeldung, ich und mein Sohn waren am 13.2., die anderen beiden früher! Am 20.2. hatten wir die Ablehnung im Briefkasten! Begründung:"Die Ablehnung Ihres Kindes wurde nach einem Losverfahren auf der Grundlage einer Auswahl nach drei Leistungsbereichen bestimmt. Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Paragraph 46 SchulG NRW i. V. m. Paragraph 1 APO-SekI." Ganz unten in dem Brief steht das man gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben kann, schriftlich oder zur Niederschrift!
8 Antworten
Wo kommen denn jetzt plötzlich die Vibrationen her...
Nun ja, nimm dir einen Anwalt. Sei dir halt im Klaren darüber, dass deine Chancen eher gering sind und wenn du Erfolg haben solltest, dann auf Kosten eines anderen Kindes, dessen Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht so "engagiert" sind.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
Da kannst du mal nachlesen.
(7) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schülernach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist.
Lass dir genau erklären, was es mit diesem Losverfahren auf sich hat, und dann legst du je nachdem Widerspruch ein.
es ist nun mal so, dass bei zu vielen anmeldungen einige kinder absagen bekommen. in der regel werden es die sein, deren notendurchschnitt nicht ausreicht, weil andere einfach besser sind.
du kannst den widerspruch probieren, aber auch das wird an der situation nicht verändern. an unserer gesamtschule hieß es - es gäbe jährlich ca. 12 klagen und diese gewinnt die schule in der regel souverän. die unterlagen zum verfahren werden gerichtssicher sein.
Wie willst gegen ein Los argumentieren? Irgendwen erwischt es halt bei dem Verfahren, sie müssen ja etwas tun, wenn sie zuviel Anmeldungen haben. Warum nicht dich, weil du was besseres bist als andere? Da muss man einen Plan B haben, wenn man sich an einer überfüllten Schule bewirbt, statt zu schmollen. Willst du deinem kind, das eh schon Schwierigkeiten hat, zumuten, das Kind zu sein, dass sich auf Kosten der anderen nachträglich in der Klasse geklagt hat, weil es unbedingt eine Extrawurst brauchte?
Natürlich habe ich auch mit solchen Antworten gerechnet... Ich habe nie behauptet das wir etwas besseres sind! Und seine jetzige Klassenleherrin meinte das sich die Schulen im Normalfall für eventuelle Widersprüche (oder Klagen) einen 'Puffer' offen lassen, das bedeutet für mich das es, wenn es denn überhaupt klappt, nicht auf Kosten von jemand anderen geschieht! Ich sehe uns nicht als etwas besseres, aber ich sehe wie mein Sohn leidet, erst Recht nach dem wir ihn an einer anderen Schule, einer Hauptschule, die auch noch halbwegs in der Nähe ist, angemeldet haben! Wobei wir natürlich auch da wiederum abwarten müssen und uns da das selbe nochmal passieren kann! Und dann??? Etwa alles hinnehmen nur damit andere nicht meinen wir halten uns für was besseres???
Hallo!
Ja, die haben das Losverfahren angewandt, da sich zu viele Schüler angemeldet haben (siehe § 1 APO ).
Lies dir mal den Absatz 4 §1 APO durch...
Gegebenfalls kann man da mit sonderpädagogsichem Bedarf argumentieren. Allerdings wird der SL sich das vermutlich schon genau angeschaut haben. Falls ihr einen diagnostizierten Förderbedarf angegeben habt. Auch darf er die Klassenstärke im Gemeinsamen Lernen begrenzen...
Ja, ihr könnt natürlich einen Widersprich bei der Schule einlegen. Das wird meines Wissens nach dann bei der Bezirksregierung geprüft, hinsichtlich der Einhatung formalen Vorgaben. Das wären ja beispielsweise Ansprüche aus 4 § 1APO zum Auswahlverfahren sonderpädagogsicher Bereich...
Kannst ja direkt bei der zuständigen BR anrufen und dich zuvor informieren.
Dennoch wäre es sinvoll den Sohn an einer anderen Schule anzumelden, eine Garantiie gibt es nicht.
P.S. Ist denn so eine große Schule tatsächlich gut für ihn? Auch wenn seine Freunde dort sind...
EDIT: 2. zu entscheiden, dass meinem Antrag usw...
Ach so die Formulierung.
So in etwa:
Gegen den Bescheid vom...zur Sache... lege ich als Vater/ Mutter von fristgerecht Widerspruch gem...." ein.
Ich beantrage
1 Den Bescheid aufzuheben
2. Meinen Antrag auf Aufnahme an der Schule .... entsprochen wird.
Gegebenfalls: der sonderpädagogsiche Status unseres Sohnen nochmals bei der Entscheidung berücksichtigt wird und formale Vorgaben gem. §1 APO Sek 1 geprüft werden.
Individuelle Begründung:
Ich bitte um die schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Schreibens.
Anlagen