Gutachten widersprechen trotz auszahlung?
Hallo zusammen,
mein Auto wurde versucht aufzubrechen. Ich habe eine Auszahlung von der Versicherung bereits letzte Woche erhalten. Ich musste nun feststellen, dass es mehr kostet. Der Gutachter von der Versicherung hat sich das Auto nicht persönlich angeguckt, sondern nur aufgrund von Fotos den Wert ermittelt.
Kann ich einen Widerspruch einlegen.
Es wäre nett, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
LG
7 Antworten
Geht es nur um die abgezogene Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung? Die kannst du dir problemlos nachträglich erstatten lassen, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Dafür hast du AFAIR sechs Monate Zeit.
Du kannst versuchen, der Versicherung die Reparaturrechnung vorzulegen und die Differenz nachzufordern. Bei kleineren Beträgen wird das manchmal anstandslos gemacht.
Allerdings solltest du dich fragen, ob es nicht auch gleichwertig günstiger geht und vielleicht mal Preise in einer anderen Werkstatt vergleichen - Versicherungen wissen meist ziemlich gut, wie viel was kostet.
Was erwartest Du? Abrechnung nach Gutachten erfolgt immer im Abzug der Mehrwertsteuer. Willst Du dann doch reparieren lassen mußt Du diese natürlich mit zahlen. Es werden auch noch diverse andere Posten abgezogen, die bei einer Reparatur bezahlt worden wären. Warum hast Du nicht gleich reparieren und über die Versicherung abrechnen lassen?
Hallo Tisi2017,
deinen Text kann ich nicht nachvollziehen.
Bei Kaskoschäden solltest du immer Schäden in einer Kfz-Werkstatt beheben lassen. Diese wird dann die Schäden mit deinem Versicherer abklären und die Reparatur durchführen.
Wenn du ohne Reparatur eine Erstattung wünschst, dann erfolgt natürlich die Leistung ohne MwSt. auch weitere Abzüge sind möglich.
Kontaktiere die Schadensabteilung deiner Kfz-Versicherung und kläre den Sachverhalt ab.
Naja...du hast dich ja bewusst für Abrechnung nach Gutachten entschieden.
Besser wäre es gewesen, du hättest die Versicherung regulieren lassen, sprich ab mit dem Auto in die Werkstatt und Abtretung unterschreiben. Dann wäre der Schaden in voller Höhe bezahlt worden.