Wie viel Geld darf der Vermieter für eine Putzfrau verlangen?
Meine Situation is wie folgt:
meine Mitbewohner sind absolute Schweine, sie weigern sich einen Putzplan zu machen und sind nicht bereit irgendetwas zu regeln. Desshalb habe ich keine lust mehr den Mitbewohnern hinterher zu putzen. Nach etwa einer woche waren die Gemienschaftsräume ziemlich dreckig (Küche, Bad usw.). Nun hat sich die Vermieterin eingeschaltet und möchte nun eine Reinigungskraft hohlen, die einen Standard machen soll, der eingehalten wird. Dazu habe ich erstmal zugestimmt, denn eine Putzkraft zu holen sehe ich jetzt nicht als etwas negatives an. Nun habe ich jedoch heute erfahren, dass Der Vermieter eine unnötig teure Premium Firma angeheurert hat. Muss ich diese mege kosten nun tragen? vorallem ist das ganze noch nichteinmal meine Schuld.
mfg KLF
6 Antworten
Es gilt der Paragraph 556 BGB, danach muss der Vermieter auf die Wirtschaftlichkeit achten. Das heißt aber keinesfalls, dass der billigste Anbieter genommen werden muss. Wenn der von dir verlangte Preis der ortsübliche für Reinigungsfirmen ist, kannst du nicht allzu viel machen.
Der Preis muss also schon erheblich von dem Durchschnitt abweichen bevor du etwas sagen kann.
Der Vermieter darf beauftragen, wen er will. Allrerdings musst Du die Kosten nicht alleine tragen - Deine Mitbewohner müssen auch zahlen.
Grundsätzlich darf der Vermieter die Reinigung vergeben und die Kosten auf die Mieter umlegen. Er muss dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten. Das heißt konkret: Er muss nicht das billigste, darf aber auch nicht das teuerste Angebot nehmen.
Ihr hatte eure Chance und das war´s. Du hast doch zugestimmt. :)
Hier wird deine Frage diskutiert ohne Kenntnis der Mietvertragskonditionen. Das musst du schon etwas genauer darlegen: Wer ist Mieter? Mieterpartei in Personenmehrheit (3P.) oder einzelne Mieter, wo jeder einen Mietvertrag mit dem Vermieter hat, oder bist du Hauptmieter und hast an 2 Untermieter untervermietet????
Ist die Wohnung als "Abgeschlossen" einzustufen?
Der Vermieter kann nicht ohne weiteres eine Putzkraft für diese Wohnung verpflichten, es sei denn, er trägt die Kosten. Grund: Eine Putzkraft auf Kosten der Mieter wäre eine einseitige Änderung des Mietvertrages und damit ist die Sache unzulässig. 'Zum anderen Ist das Betreten der Wohnung durch Vermieter oder Putzkraft ohne Genehmigung der Mieter unzulässig, Ausnahme > es bestehen Einzelmietverträge nur für die Zimmer der Mieter.
Wie ist es möglich, dass du der Bestellung einer Putzkraft zustimmst ohne Zustimmung der anderen Mieter?????
Durchschnittspreis 1 Arbeitsstunde für 20-25 € je nach Region. Minijobber sind preiswerter.
Besteht denn eine schriftliche Hausordnung für die Wohnung im Bestand des Mietvertrages oder der Einzelmietverträge, die Pflichten und Rechte der Mieter in der Wohnung regelt??