Kündigung des Mietvertrages zurückziehen?
Hallo, ich habe vor einigen Wochen meinen Mietvertrag gekündigt. Wegen einiger ungünstiger Ereignisse hat es sich jetzt so ergeben, dass es besser wäre die Wohnung zu behalten.
Kann ich meine Kündingung widerrufen und in der Wohnung bleiben sofern der Vermieter zustimmt?
Zweite Frage: Die Wohnung war bzw. ist relativ günstig im Vergleich zu ähnlichen Wohnung in der Nähe. Wie ich gehört habe will der Vermieter den Preis bei einer Neuvermietung deutlich erhöhen. Muss ich also auch mit einer Erhöhung rechnen sofern es möglich ist dort wohnen zu bleiben?
8 Antworten
Eine Kündigung zurücknehmen geht nicht. Rede mit deinem Vermieter, ob er mit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses einverstanden ist. Es ist dann seine Entscheidung, ob er den alten Mietvertrag fortsetzen will oder mit dir einen neuen mit anderen Konditionen abschließen will.
Die Kündigung ist mit der Annahme durch den Vermieter rechtswirksam erfolgt. Sie kann nicht einseitig widerrufen werden. Das Mietverhältnis endet folglich zum Endtermin zu dem gekündigt wurde. Es bleibt Ihnen unbenommen, mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag zu den Bedingungen ( z.B. höhere Miete/gegenseitiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht bis zu 4 Jahren) des Vermieters abzuschließen. So´n bischen Risiko bleibt bei einer Kündigung halt immer! Ein kluger Vermieter würde evtl. die Gunst der Stunde nutzen!?!
Gekündigt ist gekündigt.
Du kannst nur auf Kulanz des Vermieters hoffen.
Vorausgesetzt der Vermieter zeigt sich kulant kann er den noch bestehenden Vertrag einfach weiter laufen lassen oder darauf bestehen einen neuen, natürlich mit neuen Konditionen, abzuschließen.
Zu 1.: Geh persönlich zum Vermieter mit einer vorbereiteten Kündigungsrücknahme und erläutere ihm den Sachverhalt freundlich und ausführlich. Vielleicht läßt er sich darauf ein.
Ihm einfach nur eine Rücknahme zuzusenden, halte ich nicht so für eine gute Idee.
Zu 2.: Wenn er den alten Mietvertrag in Kraft läßt, wirst Du da keine Befürchtung haben müssen. Vielleicht ist er ja nett.
Ihm einfach nur eine Rücknahme zuzusenden, halte ich nicht so für eine gute Idee.
Ich auch nicht, denn die wäre schlicht nichtig, also von Anfang an unwirksam. Es bleibt bei der herbeigeführten Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabepflicht, wenn der Gekündigte das verlangt :-)
Ja, das ist jetzt eine Kulanzfrage des Vermieters. Allerdings kannst du schon mit eventuellen Mieterhöhungen rechnen, wenn der Vermieter sich auf einen Kompromiss einlässt.
Frage 1 Teil 1Zu spät also nein.
Frage 1 Teil 2 Es ist möglich
und Frage 2 Das musst Du mit der Vermieter verhandeln welche Vertrag gemacht wird wenn Du bleibst...