Auflösung der WG, Kündigungsgrund?
Hi,
einer unserer Mitbewohner sieht aus und wir möchten zu zweit weiter wohnen. Der Vermieter hat uns informiert, dass er den Mietvertrag kündigen würde, wenn einer auszieht. Ist das gerecht? Der Mitbewohner muss halt weg!
9 Antworten
Lass mich raten: Vermutlich handelt es sich um 3 Hauptmieter, die die Wohnung gemeinsam gemietet haben. Dann braucht der Vermieter gar nicht zu kuendigen. Er entlaesst ihn einfach nicht aus dem Mietvertrag. Als einer von mehreren Hauptmietern kann er ja schliesslich gar nicht allein kuendigen.
Es kommt auf den Vertrag an. Wenn der Vermieter aber mit Euch anderen zufrieden ist, sprecht ihn auf einen Vertrag für Euch beide "Übriggebliebenen" an.
Natürlich ist das gerecht, vermutlich wurde der Mietvertrag entsprechend abgeschlossen.
Ja, damit ist der Vermieter im Recht...
Ihr könnt alle aus der Wohnung AUSZIEHEN ohne zu kündigen, ohne denMV aufzulösen.
Die Mieterpartei bildet als Partei eine Einheit, da kann nicht einer oder zwei einfach kündigen. Wie sincd denn hier deine Überlegungen? Hat der Ausziehende unwirksam gekündigt, habt ihr das als Bleibende zugelassen? Hat der Vermieter die unwirksame Kündigung bestätigt?
Ich vermute, auch der Vermieter kennt sich in diesem Fall nicht aus. Wenn einer der Mieter "verschwindet", so bleibt der dennoch Mieter, bis alle Mieter der Mieterpartei gemeinsam kündigen. Daher hat der Vermieter kein Recht, diesen Mietvertrag zu kündigen.
Dann macht mich der Satz: "Der Mitbewohner muss halt weg" nachdenklich. Seid ihr der treibende Keil und warum?