Vermieter verlangt Putzplan für die Räume innerhalb der Wohnung, ist dies rechtlich erlaubt?
Hallo,
wir wohnen in einer WG und haben unsere Zimmer alle einzeln mit Vorträgen gemietet. Für unsere Gemeinschaftsräume haben wir intern einen Putzplan erstellt. Alle Mitbewohner haben allerdings einvernehmlich beschlossen, diesen einige Wochen außer Kraft zu setzen, da wir eine Zeit lange nur selten bis gar nicht in der Wohnung waren (da wir größtenteils Ferien hatten) und diesen dann nach einiger Zeit wieder in Kraft setzen. In dieser Zeit war nun unser Vermieter (unangemeldet) des Öfteren in den Gemeinschaftsräumen um Feuermelder anzubringen. Hierbei ist ihm anscheinend die mangelnde Sauberkeit aufgefallen. Nun hat er uns aufgefordert ihm unseren internen Putzplan zu senden (um zu kontrollieren scheinbar). Ist dies rechtlich erlaubt, dass er sich so in unsere interne WG Organisation einmischt? Für die Räume außerhalb der WG (also z.B. Treppenhaus), bei denen wir vertraglich zur Reinigung verpflichtet sind, haben wir natürlich weiterhin für die Reinigung gesorgt.
Und eine weitere Frage: ist hier sogar eventuell ein Grund für ein sonderkündigungsrecht vorhanden? Also aufgrund unangemeldeten Besuchen in der Wohnung oder wegen der noch nicht angebrachten Feuermelder (nach Ablauf der Frist, die ja Beginn 2018 war).
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
6 Antworten
Kommt auch darauf an, was im Vertrag steht, den Ihr unterschrieben habt. Wie es in Eurer Wohnung aussieht, geht ihn gar nichts an. Wenn ihr auszieht, muss sie in einem korrekten, einwandfreien Zustand sein. Aber erst dann. Und sowohl Mieter als auch Vermieter haben dafür zu sorgen, das die Mietsache pfleglich behandelt + instandgehalten wird. Dazu gehört nicht ein bisschen Schmutz zwischendurch.
Leider falsche Antwort, dein Kommentar kann sich nur auf gemietete Zimmer beziehen.
ACHTUNG!!!! Wohngemeinschaftsrecht und normales Mietrecht sind zwei sehr unterschiedliche Paar Stiefel!!!
Es kommt auf den genauen Wortlaut des Vertrages an. Von diesem genauen Wortlaut kann bei WGs auch abhängig sein, ob das Wohnungsschloss ausgetauscht werden kann oder nicht.
Seit wann besteht denn ein "Wohngemeinschaftsrecht"? Es gilt in Deutschland nur das "normale" Mietrecht im Bestand des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn ihr eure Zimmer alle einzeln gemietet habt, dann ist die Frage, ob ihr die Gemeinschaftsräume überhaupt gemietet habt oder ob der Vermieter sie den Mietern nur freundlicherweise zur Verfügung stellt. Das macht einen Unterschied, was den unangemeldeten Besuch des Vermieters angeht.
Wenn ihr rechtlich gar keinen Anspruch auf die Gemeinschaftsräume habt, dann kann der Vermieter natürlich Bedingungen für die Benutzung festlegen und euch die Benutzung verwehren, wenn ihr euch nicht daran haltet.
Im Mietvertrag steht, dass das jeweilige Zimmer zur Verfügung gestellt wird und die Gemeinschaftsräume mit genutzt werden dürfen.
Wenn in eurem Mietvertrag nicht steht, wie ihr eure WG zu organisieren habt, geht es den Vermieter nichts an.
Solange die Wohnung nicht dermaßen verwahrlost ist, dass sich Ungeziefer einnistet, Schimmel bildet oder die Substanz sonst irgendwie Schaden nimmt, geht es den Vermieter auch nichts an wie sauber oder schmutzig es bei euch ist.
Unangemeldet und ohne euer Wiesen einfach in die Wohnung gehen darf er auch nicht. Für sowas muss der Vermieter Termine machen.
Unangemeldet und ohne euer Wiesen einfach in die Wohnung gehen darf er auch nicht. Für sowas muss der Vermieter Termine machen.
Doch, er darf die Wohnung jederzeiit unangemeldet betreten. Nur die einzelnen Zimmer der WG-Bewohner nicht. Denn zu der Mietsache der WG-Bewohner zählen ausschließlich die einzelnen Zimmer- die Gemeinschaftsräume zählen nicht dazu. Da ist ihnen nur die Nutzung gestattet.
Nein es geht wirklich lediglich nur um Staub auf Böden, Schränken und sonstigen Möbeln, aber sicher kein Schimmel oder sonstiges derart.
Wenn die Mietsache dabei nicht gefährdet wird oder beschädigt wird geht den Vermieter es nicht an, wie es in ihrer Wohnung aussieht.
Er darf jede Wohnung auch nicht ohne ihre Zustimmung betreten.
Ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht ist diese Einmischung jedoch nicht, denn sie können sich dies einfach verbitten und müssen ihm ja nicht Zutritt gewähren
Rauchmelder sind ebenso kein Grund, denn diese Kosten ein paar Euro und lassen sich von ihnen sehr einfach selbst in ihrer eigenen Wohnung anbringen
Leider falscher kommentar, denn die Mieter haben nur jeweils ein Zimmer in der Wohnung gemietet und nicht die ganze Wohnung!!!
Für die anderen, nicht gemieteten Räume in der Wohnung besteht nur ein Nutzungsrecht und eine Reinigungspflicht für Mieter und ein Zutrittsrecht für den Vermieter.