Mitbewohner holt seine möbel nicht ab, vermieter will zimmer von mir geräumt bekommen, ist das rechtens?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

nun war der vermieter heute da und hat von mir verlangt das zimmer meines ehemaligen mitbewohners bis montag besenrein zu leeren.

Nein, nicht bis Montag, sondern bis zum Zeitpunkt deines Auszugs. Ihr seid beide Hauptmieter und haftet demnach gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis.

Warum will das der Vermieter zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt? Das kann ihm doch egal sein, solange die Wohnung am Mietende geräumt übergeben wird.

meine frage: darf ich sein zeug einfach ausräumen oder bekomme ich dann rechtlich probleme ? (diebstahl?)

Einfach so ausräumen ist nicht. Du müsstest den Bewohner schriftlich und nachweislich auffordern, die Möbel zu beseitigen. Selbst wenn er dann nicht tätig wird, kannst Du nicht einfach entsorgen. Ggfs. musst Du die Gegenstände einlagern lassen. Hier empfehle ich aber, einen Anwalt zu kontaktieren.

bin ich wirklich verantwortlich für das zimmer meines mitbewohners ?

indirekt schon. Da Ihr beide Hauptmieter seid, könnte der Vermieter nach Mietende die Möbel selbst entsorgen lassen und die Kosten dir weiterbelasten.

BS3BM  19.11.2015, 14:30

Sehr gute Antwort - und richtig!

Gerhart  19.11.2015, 17:07
@BS3BM

Nicht vollständig, denn es bleibt ungeklart, warum nur einem der beiden Hauptmieter wegen Zahlungsverzug oder Mietschulden gekündigt wurde. Wenn es ein Mietvertrag zwischen Vermieter und einer Mieterpartei war, dann hätte sich die Kündigung gegen die Partei und nicht gegen einen einzelnen Mieter richten müssen.

johnnymcmuff  19.11.2015, 21:44
@BS3BM

Da alle Hauptmieter sind kann einer einzelnen Partei nicht gekündigt werden und die anderen Hauptmieter können/müssen und dürfen nicht das Zimmer des anderen Hauptmieters ausräumen.

Alle haften gesamtschuldnerisch.

Dein Vermieter müsste deinem ehemaligen Mitbewohner anschreiben. Wenn dieser in der Zeit von bis, nicht geräumt hat. Kann der Vermieter mit einer Räumungsklage drohen. Wenn er dann immer noch nicht reagiert. Dann hat er pech, da wird er seine Möbel kaum wider bekommen. 

johnnymcmuff  19.11.2015, 21:39

Es sind alle Hauptmieter; also die Partei Mieter und einem einzelnem Mieter kann nicht gekündigt werden, sondern nur der Partei Mieter.

Hallo, mein ehemaliger mitbewohner wurde vor 4 wochen aufgrund von mietrückständen aus der gemeinsamen wohnung geworfen.

 Kein Mieter kann wegen Mietrückständen so einfach aus der Wohnung geworfen werden sondern man muss eine Räumungsklage einleiten!

darf ich sein zeug einfach ausräumen oder bekomme ich dann rechtlich probleme ? (diebstahl?) - bin ich wirklich verantwortlich für das zimmer meines mitbewohners ? 

Nein darfst Du nicht.

 wir sind bzw. waren alle Hauptmieter.

Oh Mist, dann haftet Ihr gesamtschuldnerisch:

§ 421 BGB Gesamtschuldner

 Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistungzu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordernberechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nachseinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Biszur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Da Du und der Vermieter ihn mehrfach augefordert habt, die Möbel abzuholen und er darauf einfach nicht reagiert, dürft ihr die Möbel sogar einfach auf den Sperrmüll werfen. Es wurden ihm ja sicherlich Termine gesetzt und wenn er meint, er bräuchte seine Möbel nicht zu holen, hat er Pech gehabt. Du kannst ja nochmal versuchen ihn telef. zu erreichen und ihm zu sagen, wenn er heute nicht kommt, hat er keine Möbel mehr. lg Lilo

Gerhart  19.11.2015, 17:04

Falsche Antwort ! Setzen !

johnnymcmuff  19.11.2015, 21:37

hat er Pech gehabt.

Der Fragesteller, weil er aufgrund Deiner falschen Antwort Ärger bekommen könnte.

Der Vermieter hat kein Recht einen Einzelmieter der Mieterpartei einzeln zu kündigen. Der Mietpreis der Wohnung ist gegenüber dem Vermieter nicht teilbar, es haften alle Mieter der Mieterpartei gesamtschuldnerisch. Daraus folgt: Die Kündigung des Vermieters ist nicht rechtswirksam. Dein geplanter Auszug kann auch nur durch gemeinsame Kündigung aller Mieter der Mieterpartei rechtswirksam sein. Ich bitte um eine entsprechnende Erklärung.