Muss ich bezahlen, wenn es für die Putzfrau keine Belege gibt?
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und der Umwälzung von Kosten.
In der Nebenkostenabrechnung diesen Jahres wird ein Kostenpunkt Treppenhausreinigung in Höhe von 360€ (4-Parteienhaus) in Rechnung gestellt. Die Abrechnungen werden nicht vom Vermieter selbst übernommen, sondern von einer Hausverwaltungsfirma. Als wir jenen Hausverwaltung einen Termin zur Einsichtnahme der Belege hatten, wurde uns gesagt, dass für es für die Reinigung keinerlei Rechnungen, sondern nur ein Kontenblatt mit monatlichen Überweisungen von 120€.
Wenn es keine Rechnungen gibt, auch keinen Arbeitsvertrag (MiniJob) oder sonstige Belege über Sozialversicherungsabgaben oder dergleichen, dann müssen wir diesen Kostenpunkt nicht bezahlen, oder? Die Reinigungskraft würde dann ja schließlich schwarz arbeiten.
Die Hausverwaltungsfirma konnte uns da nicht wirklich weiterhelfen, weil die Reinigungskraft vom Vermieter selbst "angestellt" wurde, da sie eine Bekannte der Frau des Vermieters ist.
Wisst ihr da mehr?
Mit freundlichen Grüßen
10 Antworten
Der Vermieter darf auch seinen Arbeitsaufwand abrechnen, wenn er die Arbeiten selber durchführen würde, also nicht jemanden beauftragt damit. Daher ist das Vorgehen nicht zu beanstanden und die Kosten dürfen umgelegt werden.
Du hast jedoch das Recht zu überprüfen, ob der Stundenlohn angemessen ist, der hier abgerechnet wird. Wenn es darüber Zweifel gibt, dann müssen Kostenvoranschläge von Firmen eingeholt werden, durch die dann ersichtlich ist, ob die Größenordnung angemessen ist.
Selbstverständlich kannst du nicht ausschließen, dass die Tätigkeit ohne Anmeldung läuft, also Schwarzarbeit ist. Das könntest du auch den Behörden melden zur Überprüfung. Jedoch bringt dir das nicht wirklich einen Vorteil, da die Kosten, sofern in angemessener Höhe, umgelegt werden dürfen.
Bevor ich antworte, möchte ich wissen was im Mietvertrag bzw. der Hausordnung zur Hausreinigung vereinbart ist. Wenn dort den Mietern auferlegt sein sollte, die Hausordnung durchzuführen, darf der Vermieter nicht einseitig festlegen, dass das eine Firma macht und dann deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.
Das wäre eine Vertragsänderung die nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter zulässig wäre. In dem Fall dürften die Mieter den berechneten Betrag wegen inhaltlichem Fehler der Abrechnung von den ihnen berechneten Kosten in Abzug bringen. Dementsprechend verringert sich die Nachzahlung um diesen Betrag bzw. erhöht sich das Guthaben.
Um das dem Vermieter klar zu machen, lege schriftlich Einspruch ein (per Einwurfeinschreiben).
Es gibt einen Beleg für die Lohnüberweisung. Auf mehr hast du als Externer keinen Anspruch. Es geht dich einen feuchten Kehricht an, welche Bedingungen im Arbeitsvertrag stehen, so denn überhaupt ein schriftlicher existiert. Auch mündliche Verträge sind gültig.
Abgesehen davon geht es dich als Mieter auch nichts an, ob das Schwarzarbeit ist. Wenn du den Verdacht hast, kannst du das jederzeit dem Zoll melden. Das berührt aber erst mal nicht deine Zahlungsverpflichtung.
Es will ja offensichtlich keiner im Haus putzen, also muss der Vermieter eine Reinigungskraft einsetzen.
So offensichtlich ist die Putzunlust im Miethaus nicht. Über den Inhalt der Hausordnung und die Vereinbarungen zum Putzen im Haus hat der FS nichts verlauten lassen.
natürlich müßt ihr das bezahlen, oder ihr putzt selber
Es gibt doch einen Beleg, nämlich das Kontenblatt.
Ob die Hausverwaltung dafür Rechnungen erhält oder selbst jemand auf Minijob-Basis engagiert hat, hat Dir egal zu sein. Selbst eine eventuelle Schwarzarbeit wäre nicht Deine Sorge.
Hast Du auch vom Mitarbeiter der Hausverwaltung die Lohnabrechnung angefordert? Könnte ja auch sein, daß der schwarz arbeitet? Willst Du von Deinem Briefträger einen Nachweis zur Sozialversicherung sehen?
Der Betrag ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung.