Habe keinen Briefkasten und keine Klingel

7 Antworten

Habe keinen Briefkasten und keine KlingelMuss ich wirklich die Klingel selbst besorgen oder ist mein Vermieter dazu verpflichtet, die Klingel mir zu stellen ?

Das ist des Vermieters Pflicht.

allerdings haben Sie die Mängel schon bei Einzug gehabt und da ist eine Mietminderung nicht gerechtfertigtl

Gibt es dazu irgendwelche Paragraphen aus dem BGB. Ich habe nur §536 gefunden,der etwas über eine Mietminderung wegen Mängel aussagt. Aber ist das wirklich ein Mangel.

Als Paragraphen kann man § 535 anführen:

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Ein Urteil habe ich auch gefunden:

Klingel fehlt: 5% - AG Potsdam (26 C 406/94

Für Briefkasten fehlt gibt es auch diverse Urteile.


Beides ist eine Mangel.

Mietminderung Briefkasten weil Briefkasten fehlt: Gibt es keinen Briefkasten, steht dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 3% zu (AG Hamburg, Az. 40 C

Hier auch mal ein guter Link zu Mietminderung wegen defekter Klingel oder Klingel fehlt:

http://www.mietemindern.de/urteile/Klingel/mietminderung

MfG

Johnny

imager761  07.11.2013, 20:59

Das ist des Vermieters Pflicht.

Und wo wäre die geregelt?

johnnymcmuff  07.11.2013, 21:12
@imager761

Und wo wäre die geregelt?

Durch das BGB nzw. durch entsprechende diverse Urteile, welche Du im Internet ergoogeln kannst oder auf Anwaltsportalen gibt es solche Entscheidungen zu Hauf.

bwhoch2  08.11.2013, 12:44
@johnnymcmuff

oder auf Anwaltsportalen gibt es solche Entscheidungen zu Hauf.

Ich würde sagen, alle diese Urteile beziehen sich immer auf einen Einzelfall.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer großen Wohnanlage, wo es auch um die Gesamtansicht und gewisse Regeln für das Haus geht, würde ich sagen, eine eigene Klingel und ein Briefkasten, den jeweils der Vermieter oder die Hausverwaltung stellt, ist eine Selbstverständlichkeit.

In einem Zweifamilienhaus sieht die Sache aber ganz anders aus. Meiner Meinung nach sollte das auch hier eine Selbstverständlichkeit sein, aber die Regelung, dass dem Mieter die Anbringung einer Klingel erlaubt wird und ebenso die Anbringung eines eigenen Briefkastens, sorgen dafür, dass 1. der Bewohner von Besuchern auch benachrichtigt werden und kann und 2. Post für ihn zuverlässig und sicher zugestellt werden kann.

Die Möglichkeit, sich die Klingel selbst zu beschaffen und ebenso den Briefkasten eröffnen zudem die Möglichkeit, sich genau das zu beschaffen, was man selbst gerne hätte. Z. B. die ausreichende Größe eines Briefkastens oder der gewünschte Klingelton.

Klingeln gibt es ab 25,- € und durch Batterie- und Funktechnik ohne Kabel zu montieren. Für einen guten Briefkasten sollte man mindestens 100,- € kalkulieren.

Falls Du mal wieder umziehst, kannst Du die Teile mitnehmen. So ist es wohl auch dem vorigen Briefkasten ergangen.

Kanalplatz 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 20:32

Ich habe mich ja auch schon ein wenig im Internet über dieses Thema erkundigt, aber habe auch ein wenig unterschiedliche Meinungen dazu gefunden. Manche meinen,dass es kein Mangel ist, manche meinen,dass es zur Grundausstattung einer Wohnung gehört. Ist ein wenig verwirrend. Wie seriös ist denn die AG Potsdam und die AG Hamburg, Da ich derzeit keine Probleme mit der Vermieterin habe, werde ich die Mietminderung von 5% und 3% nicht erwähnen, nur sagen,dass sie eigtl.dazu verpflichtet ist, einen Briefkasten und eine Türklingel anzubringen.

johnnymcmuff  07.11.2013, 20:39
@Kanalplatz

Wie seriös ist denn die AG Potsdam und die AG Hamburg,

Das sind Amtsgerichte mit entsprechenden Urteilen. Natürlich sind die seriös.

Wenn Sie unsicher sind, es gibt den Mieterbund.

imager761  07.11.2013, 20:52
@Kanalplatz

Manche meinen,dass es kein Mangel ist, manche meinen,dass es zur Grundausstattung einer Wohnung gehört.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt hierüber keine gesetzl. Mindestausstattung, außer sie war vorhanden oder zugesichert :-O

G imager761

bwhoch2  08.11.2013, 12:35
@johnnymcmuff

Das sind Amtsgerichte mit entsprechenden Urteilen. Natürlich sind die seriös.

Wiesoooo.....???

Klingel und Briefkasten gehört zu einer Mietsache - der Vermieter muß diese anbringen lassen - Gerichte gehen bei Fehlen der Klingel von einer Mietminderung von 5% aus - bei einem fehlenden Briefkasten von 3%.

Du solltest dem Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern sowohl Klingel als auch Briefkasten anbringen zu lassen.

Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen. Hierzu gehört auch das der Vermieter einen Briefkasten für die Wohnung des Mieters anbringt. Es muss sichergestellt sein, das den Mieter wichtige Post zum Beispiel vom Gericht, auch erreicht. So das OLG Köln NJW-RR 2001, 1221

Na mal langsam. Bisher hat es dich nicht gestört ! Also nicht gleich eine Kürzung der Miete. Die Kosten für einen Briefkasten und eine Klingel muss der Vermieter tragen. Ein ruhiges Gespräch bringt dieses auch. Mit der Kürzung würdest du das Verhältnis zur Vermieterin sicher nicht verbessern. Also erstmal in ruhe. LG

Kanalplatz 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 20:27

Nein, das verlange ich auch nicht. Ich habe ja nur erwähnt,dass ich etwas im BGB gefunden habe, wo drinne steht,dass man eine Mietminderung verlangen kann. Ich habe derzeit überhaupt keine Probleme mit ihr und will auch keine entfachen.

Das hast du ja vor dem Unterschreiben des Mietvertrages gesehen das keine Klingel und kein Briefkasten da ist. Kauf dir doch einfach für 20 Euro ne Funkklingel und gut ist...

Kanalplatz 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 20:23

Ne das habe ich nicht gesehen. Es wurde nur erwähnt,dass ich keinen Briefkasten habe. Draußen waren zwei Klingeln zu sehen. Die Vermieterin sagte,dass sie oben wohnt und ich habe halt die Wohnung im Erdgeschoss. Dann dachte ich mir halt selbstverständlich,dass die zweite Klingel mir gehört. Doch erst heute habe ich erfahren,dass es noch eine weitere Wohnung oben beim Dachboden gibt. Als Student hat man halt nicht viel Kohle in der Tasche. Da will man bei allem am besten einsparen.

komposti  07.11.2013, 22:49
@Kanalplatz

Willst du kurzfristig Geld oder längerfristig Aerger einsparen ?