Wer zahlt defeke Toilette?
Hallo,
ich habe zum 01.11. meine alte Wohnung verlassen und bin umgezogen. Erst gestern hatte ich die Wohnungsübergabe und mein alter Vermieter bemängelte einen Riss/Sprung in der Toilettenschüssel, der ungefähr 10cm lang ist und hauchdünn.
Dummerweise habe ich das Übergabeprotokoll unterzeichnet, welches besagt, dass ich für den Schaden aufkomme. Heute habe ich erfahren, dass so etwas eigentlich Vermieter-Sache ist.
Bin ich nun dazu verpflichtet, eine neue Toilette zu bezahlen?
Gruß, Denis
9 Antworten
Deine Haftpflichtversicherung übernimmt das, wenn du eine hast. Sonnst musst du für den Schaden aufkommen. Das rechnet sich so. Wie alt ist die Schüssel und wie ist die Lebensdauer einer Schüssel. dafür gibt es Listen.Dann brauchst du nur die restliche Lebensdauer zu bezahlen. Zum Beispiel, Die Schüssel hat eine Lebensdauer von 20 Jahren und du hast sie nach 10 Jahren kaputt gemacht bezahlst du nur die Hälfte. ist sie schon 20 Jahre alt musst du nichts bezahlen.
Versprochen ist versprochen - könnte man hier einfach sagen. Es trifft zu, daß der Vermieter nach § 535 ff. BGB für die Instandhaltung/Instandsetzung der Innenausstattung der Mietwohnung aufzukommen hat, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart, z.B. in Mietverträgen üblich: Kleinreparaturen bis ... EUR p.a. übernimmt der Mieter usw. usf.
Im konkreten Falle nun gibt es ein schriftliches Zugeständnis der Kostenübernahme, was rückwirkend wieder aufzuheben wäre (mit schlüssige Begründung!). Zum Beispiel könnte an vortragen, im Zeitpunkt der Abgabe dieser Willenserklärung nicht ausreichend darüber informiert gewesen zu sein, daß der Vermieter ja hierfür eigentlich zuständig ist, er mir dieses Zugeständnis sozusagen - wider besseres Wissen (denn er weiß es wohl oder müßte es zumindest wissen als Vermiet-Profi) - entlockt hat... Jetzt, nachdem man glaubhaft Kenntnis davon erhielt, daß dies allein in Zuständigkeit des Vermieters zu erledigen ist - nämlich nach seiner Instandhaltungspflicht aus BGB - , hebt man rückwirkend eben sein Zugeständnis, diese Erklärung wider auf.
Wer Ihnen erzählt hat, das ohne Klärung der Schuldfrage und ohne das Übergabeprotokoll zu kennen, der VM für Toilette zuständig ist, dem sollten Sie nichts mehr glauben. Ist der Riss während Ihrer Mietzeit entstanden und ist Ihnen der unsachgemäße Gebrauch nachzuweisen, haften Sie. Wurde im Übergabeprotokoll eine Vereinbarung geschlossen, sind auch Sie in der Haftung. Sicherlich gehört zu dieser Vereinbarung noch mehr, als nur das Ersetzen des WC´s. Wenn auch nicht ganz fein, melden Sie diesen Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung. Diese regelt die Ansprüche des VM. MfG
Hast Du das Übergabeprotokoll VOR der Wohnungsübergabe unterschrieben?
Beim Übergabeprotokoll gehen Ex-Mieter und Vermieter (bzw. die Vertretung) gemeinsam die Wohnung durch und halten Mängel fest - Dieses Protokoll muss mit dem vom Einzug abgeglichen werden, welches Du ja auch mal unterschrieben hast.
Wenn der Riss schon drin war kann es Dir egal sein.
Wenn dieser durch dich entstanden wäre, kommt es darauf an, ob die Sache (das Klo) noch seinem Nutzen entspricht und zumutbar ist.
Verpflichtet bist Du erst mal zu gar nix. Dein Ex-Vermieter hat sicher noch Deine Kaution und kann sich im zweifel daran bedienen. Wenn er das zu Unrecht macht (egal was das Übergabeprotokoll sagt), kannst mal beim Mieterschutzverein nachfragen, oder ggf. beim Anwalt (abhängig davon wie gut Du versichert bist).
Obwohl das Übergabeprotokoll eigentlich rechtsbezeugend ist und du darin anerkannt hast, für den Schaden aufzukommen, ist eine andere Frage wesentlich erheblicher: Wie "guterwolf" schon anmerkte, geht es darum, ob der Riss/Sprung eine normale Abnutzungserscheinung ist oder durch dein Verschulden entstanden ist. Ist ersteres der Fall, wirst du die Beseitung des Risses trotz unterschriebenen Rückgabeprotokolls nicht bezahlen müssen!