Darf der Vermieter eine Katzenleiter verbieten?
Hallo,
eine Bekannte von mir hat an ihrem Balkon eine Katzenleiter angebracht(siehe Foto). Diese Leiter ist mobil, also nicht fest am Balkon montiert, sodass man sie jeder Zeit nach oben ziehen könnte. An der Stelle, wo die Leiter auf dem Lack aufliegt ist ein Polster angebracht um den Lack zu schützen. Ihre Katze ist schon etwas älter und schafft es ohne die Leiter nicht mehr auf den Balkon.
Darf der Vermieter eine solche Leiter verbieten?
Danke für eure Antworten.
8 Antworten
Er darf, insbes. weil dies mit einer unzulässigen Entfernung eines Teils der Balkonbrüstung verbunden war, die Außenwirkung der Fassade beeinträchtigt ist und sie auch Einbrechern als einladend leichte Zugangsmöglichkeit dient.
G imager761
Verändert das äußere Erscheinungsbild des Hauses = Darf er verbieten.
Ja das darf er.
Alles außerhalb der Wohnung. Siehe auch Sat-Schüssel.
Grundsätzlich kann der Vermieter die Katzenleiter verbieten, vielleicht lassen sich aber die Gründe für die Ablehnung hinterfragen, um einen gangbaren Kompromiss zu finden? Falls er die Leiter zuvor geduldet oder sogar erlaubt hatte, welche Gründe sprechen dann jetzt für seinen plötzlichen Sinneswandel - und sind diese Gründe ggf. widerlegbar?
Wenn die Leiter z.B. Rettungswege o.ä. beeinträchtigt, steht der Vermieter natürlich in der Pflicht, dies zu verhindern. Unter Umständen scheut er aber auch nur Kosten für eine alternative Lösung, die Deine Bekannte ggf. übernehmen würde?
Wenn der Vermieter sich z.B. lediglich an der "Holz-Optik" der aktuellen Lösung stört, käme eventuell - geeignete bauliche Gegebenheiten und das Einverständnis ggf. betroffener Mitbewohner vorausgesetzt - auch eine professionelle Katzenleiter in Betracht (z.B. katzenleiter.de oder falt-katzenleiter.de)?
Vielleicht ist der Vermieter aber auch dem Argument zugänglich, dass die ältere Katze eine Hilfestellung benötigt, um auf den Balkon zu gelangen, oder dass erst die Katzenleiter eine artgerechte Haltung ermöglicht? Eventuell wäre auch eine Unterstützung/Fürsprache durch die Mitbewohner möglich und hilfreich? Da er zuvor offensichtlich irgendwann die Katzenhaltung erlaubt hat, scheint der Vermieter diesem Thema gegenüber ja nicht grds. negativ eingestellt zu sein.
Auf alle Fälle würde ich immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es wäre wohl kaum hilfreich, sich wegen einer Katzenleiter z.B. auf einen (Rechts-)Streit mit dem Vermieter einzulassen - erst recht, wenn es sich dabei um ein größeres Unternehmen, eine Genossenschaft o.ä. handelt, die für langwierige Prozesse den längeren Atem haben.
Viel Erfolg und alles Gute!
Wenn eine Katzenleiter nicht gerne gesehen, und die Ecke neben dem Balkon auch nicht anderweitig genutzt wird - wie wäre es z.B. mit einem Pflanzkübel oder einem Hochbeet neben dem Balkon?
Dem Foto nach zu urteilen, schätze ich die Höhe des Einstiegs in den Balkon auf ca. 1m über dem Boden. Ein Pflanzgefäß etwa halber Höhe, ggf. gepflegt von Deiner Bekannten, vielleicht noch mit einem bekletterbaren Ziergehölz oder Rankgitter bestückt, könnte der Katze auch ganz ohne "Katzenleiter" den Aufstieg erleichtern, und zugleich die etwas schmucklose Balkonecke ein wenig aufhübschen?
Vielleicht lässt sich auch ein anderer Gegenstand geeigneter Höhe aus dem Gartenbereich in die Balkonecke (um)stellen, z.B. eine Sitzbank o.ä.?
Ja darf er verbieten.
Ich werde deine Antwort so weiterleiten. Es bleibt wohl nur zu hoffen, dass der Vermieter eine Ausnahme macht. Stören oder behindern tut die leiter ja niemanden.
Danke.