Wie oft muss die Kommune Abwasserkanäle reinigen?
In unserem Abwasserkanal - direkt am Zufluss zum Hauptkanal - wurde eine Verengung festgestellt. Die Kommune - als Träger der Abwasserkanäle - behauptet nun, es handle sich um Kalkablagerungen, die aus unserem privaten Kanal in den öffentlichen Kanal hineinreichten. Dazu wurden 2 Bilder beigelegt, die alles oder nichts beweisen können. Die Stadt hat uns inzwischen eine Frist gesetzt bis Ende September den Staubereich zu sanieren. Wir Anlieger sind hingegen der Meinung, dass wegen mangelnder Reinigung durch die Stadt, die Verengungen im städtischen Kanal entstanden sind. Kann jemand helfen mit eigenen Erfahrungen oder der Kenntnis der Rechtslage?
3 Antworten
Langsam.
An welcher Stelle ist die 'Verengung' ?
Das Rohr auf dem Privatgrundstück unterliegt immer der Wartung durch den Besitzer des Grundstückes.
Der Kanal unter der - öffentlichen - Straße wird von der Stadt gereinigt ...
Da ihr ja selber feststellt dass man das als Laie nicht beurteilen kann hilft es nur einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Sollte der bestätigen dass es die Schuld der Stadt ist kann man damit dann Rechtsmittel einlegen. Fällt das Ergebnis negativ aus müsst ihr den guten Mann natürlich bezahlen. Generell endet aber die Zuständigkeit der Kommune am Hausanschluss.
Meine Frage richtet sich allein darauf, ob jemand von einer gesetzlichen Regelung weiß, die die Kommunen verpflichtet die Kanäle in einem bestimmten Intervall zu reinigen?
Hi,
wenn ihr anderer Meinung seid, müsst ihr das natürlich auch beweisen können. Dazu ist ein Sachverständiger notwendig den ihr für ein Gutachten beauftragen und erstmal auch bezahlen müsst.
Mit dem Gutachten könnt ihr dann gegen die Stadt klagen und evtl. gewinnen oder verlieren.
http://www.wasser-wissen.de/abwasserlexikon/k/kanalisationsreglement.htm
Artikel 8 Aufsicht über die Abwasseranlagen
- Bau, Betrieb und Unterhalt der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen unterstehen der Aufsicht des Gemeinderates. Dieser kann die Vorbereitung derGeschäfte und die Überwachung der Anlagen der Umweltschutzkommission übertragen und zur Begutachtung Fachleute beiziehen
2. Wenn infolge Vernachlässigung des Unterhalts privater Abwasseranlagen Gefahren oder Missstände in gewässerschützerischer oder gesundheitspolizeilicher Hinsicht oder für den Betrieb und Unterhalt der
öffentlichen Abwasseranlagen entstehen, kann der Gemeinderat, nach erfolgloser Mahnung, die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Unterhaltspflichtigen
vorkehren
Dein spezieller Fall wird sich von unserem Recht nicht unterscheiden.
Mit Schweizer Recht kann ch leider nichts anfangen!