Stadt beansprucht Teile eines Privatgrundstücks, darf sie obendrein entschädigungslos eine hohe Hecke zerstören?

5 Antworten

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Meine Bekannte braucht die neuen Anschlüsse nicht, da sie sie aber nutzen könnte, muss sie jetzt dafür 10.000 Euro zahlen.

Wenn die örtliche Satzung eine Umlage der Erschließungskosten rechtskonform zulässt, ist das korrekt.

Nun aber möchte die Stadt den Feldweg auch noch verbreitern und der neuen Situation anpassen.

Schön. Das sollen sie mal machen.

Meiner Bekannten wurde mitgeteilt, dass die Stadt dafür einige qm ihres Grundstückes braucht und aufkaufen muss.

Nein. Die Gemeinde "muss" nicht aufkaufen, sie "will" es. Ein großer Unterschied.

Die entsprechende Summe beinhaltet jedoch nur die Kosten für den Boden.

Das ist zumindest formal richtig - sofern es um Entschädigungszahlungen ginge. Da wird in der Tat nur der ortsübliche Preis je m² geleistet.

Auf dem Grundstück meiner Bekannten steht jedoch eine in 15 Jahren gewachsene Hecke, die einen perfekten Sichtschutz gewährt und von den neuen Häusern kann man nur vom Dach aus in den Garten blicken. Diese komplette Hecke will die Stadt nun entfernen, da sie genau auf der dann neuen Grundstücksgrenze verläuft. Hierfür soll aber nichts entschädigt werden.

Sofern es sich um eine Entschädigung handelte, wäre die Gemeinde im Recht. Nur: Eine solche liegt gar nicht vor.

Kann die Stadt einen Verkauf von Teilen des Grundstücks überhaupt erzwingen?

Nein. Sie könnte ggfs. enteignen, aber das dauert Jahre.

Meine Bekannte will gar keinen breiteren Weg und auch nicht verkaufen.

Dann soll sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Ohne Rechtsgrund kann die Gemeinde rein gar nichts am Grundstückszuschnitt verändern, denn wenn die Straße ohne die Verbreiterung nicht den Erfordernissen zur Ausweisung den zusätzlichen Baugrundes gerecht wurde - und dies zu prüfen obliegt der Kommune respektive dem Landkreis als Rechtsaufsichtsbehörde -, hätte die Straßenverbreiterung *vor* der Auswisung eingeleitet werden müssen. Andernfalls wäre die Ausweisung als Baugrund rückwirkend rechtswidrig, und die Gemeinde vollumfänglich haftbar.

Die 10.000 Euro Kosten für die Anschlüsse, die meine Bekannte gar nicht braucht, sind schon ärgerlich genug. Wenn sie verkaufen muss, dann müsste die Stadt doch auch den ursprünglichen Zustand am Grundstücksrand wieder herstellen und eine neue, entsprechend hohe Hecke pflanzen oder zumindest eine entsprechende Entschädigung für die Vernichtung der Hecke zahlen.

Die Bekannte sollte umgehend einen RA für Verwaltungsrecht konsultieren. Diese Kosten sind aber in keiner RSV abgedeckt und daher aus eigener Tasche zu zahlen. M.E. will die Gemeinde hier nur billig aus einer selbst konstruierten Sackgasse herauskommen; aus dem Vorgetragenen ist nach meiner Auffassung in keinster Weise erkennbar, welche Rechtsgrundlage die Gemeinde für ihr Anliegen heranziehen wollte. Wenn die Straße erweitert werden muss, soll die Gemeinde entweder einen vernünftigen Vertragsentwurf erstellen, in dem dann die vom Eigentümer gewünschten Punkte zufriedenstellend behandelt werden, oder es gibt eben keinen Verkauf (denn genau darum handelt es sich, weswegen "Entschädigung" hier der falsche Terminus ist). Dann müsste die Gemeinde ein Enteignungsverfahren einleiten, was bei Gang durch alle Instanzen ohne Weiteres 20 Jahre dauern kann.

Deine Bekannte kann sich weigern das Grundstück zu verkaufen, eine Enteignung dürfte schwer durchszusetzen sein.

Noch was. Falls die Straße, wie und wann auch immer, entsprechend fertig wird, wird die Stadt die ´Bekannte erneut zur Kasse bitten.

Keinen Grund hergeben! Wenn man den unbedingt braucht dann kann die e bekannte mal der Gemeinde sagen was sie will! Die Forderungen wenn ich in dieser Lage wäre, es kommen keine kosten auf mich zu, die Hecke wird verpflanzt oder auf kosten der Gemeinde neu angebaut. Ausserdem ist es keine Staatsstraße dann geht eine Enteignung nicht.

Hallo,

die Stadt kam damit nicht durch. Meine Bekannte musste vom Grundstück nichts abgeben bzw. verkaufen. Die Hecke steht also noch.

Silveri

FordPrefect  07.07.2016, 09:48

Sehr schön, und Danke auch für die Rückmeldung (und den Stern ;-)) ).

Bei uns hat das Amt als Gemeindeverwaltung das benötigte Grundgelände erworben und den vorherigen Zustand wieder hergestellt , bzw die Kosten dafür übernommen. Ich mußte ~0,50 m x 49,00m abgeben wegen Radwegbau. Das sind eingeplante Kosten beim Straßenbau  .