Sichtschutz Baden Württemberg
Hallo, ich hab eine Frage bezüglich des Sichtschutzes in unserem Garten. Ich wohne in einem Reihenhaus, welches einen Anbau in den Garten besitzt. Dieser anbau wurde auch genehmigt und steht nicht zur Debatte. Allerdings wollen wir in diesem Garten unsere Ruhe haben und haben aus diesem Grund direkt an den Anbau (jedoch 1,60m entfernt zum Nachbargarten) einen 1,80m hohen Sichtschutz platziert. Dieser ist tot, also keine Hecke oder dergleichen.
Ist dies so ohne weiteres Rechtens? Denn der Nachbar hat sich jetzt mehrmals über die Höhe beschwert.
4 Antworten
Hallo,
ich habe gelesen daß Dein 180 cm hoher Sichtschutz in Deinem Garten steht, also nicht direkt an der Grundstücksgrenze und 1,60 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Ist das richtig ?
Dann kannst Du in Deinem Garten natürlich einen Sichtschutz aufstellen, das geht den Nachbarn gar nichts an was DU in DEINEM Garten machst.
In diesem Fall finde ich Deinen Nachbarn ziemlich unverschämt.
Du kannst aber zum Bauamt Deiner Gemeinde / Stadt gehen und auch nachfragen.
Anders wäre der Fall wenn im Bebauungsplan eine tote Einfriedung von z.B. 150 cm zugelassen ist und Du 180 cm Sichtschutz haben möchtest. Dann müßtest Du von der Grundstücksgrenze diese 30 cm Höhendifferenz wegbleiben und bei Deinem Reihenhaus Grundstücksfläche verschenken.
Oder Du baust Deinen z.B. 150 cm hohen Zaun und machst auf deiner Seite ein Pergolagestell mit Reitern (Google) und leitest Kletterplanzen wie starkwachsende Clematis z.B: Maximowciana oder Kletterrosen z.B: Kiftsgate oben entlang die schön viel grünes Blattwerk haben und in kurzer Zeit schnell dicht machen. Du mußt halt nur schneiden und die Pflanzen so leiten daß sie nicht zum Nachbarn rüberwachsen. Sieht schön aus und ist hilfreich. Diese Clematis macht am wenigsten Aufwand.
Wenn Du ihn richtig ärgern möchtest: erkundige Dich wieviel Meter Grenzbebauung ihr machen dürft, also Hauslänge, zzgl. evtl. der Mauer und evtl. Garage oder Carport.
Wenn Du dann noch ein paar Meter frei hast und in der Fläche ein Gartenhaus stellen darfst (falls es keine reine Grünfläche ist) dann stell ihm ein Gartenhaus mit 3 m Firsthöhe direkt an der Grenze vor die Nase.
Diese Auskunft bekommst Du im Beratungstermin beim Baurechtsamt des Landratsamtes.
Das kann nur im Bebauungsplan oder durch Ortsgestaltungssatzung verboten sein.
Das sind Ortsgesetze, die jeder kostenlos bei der Gemeinde/Stadtverwaltung einsehen kann. Oft auch ins Internet eingestellt.
Anruf in der Kommune schafft da Klarheit...
http://www.pina-design.de/informationen/blog/rechtliche-anforderungen-sichtschutz-zaun-mauer-hecke
Oder lies mal den Link.VG pw
Zu mündlichen Auskünften der Bauämter siehe meinen Tipp:
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind in der Landesbauordnung definiert.
weiterhin Nachbarrecht beachten. beides hier:
http://www.bauregelwerk.de/bauvorschriften-bw/baden-wuerttemberg.html
Weitere Vorschriften können z.B. in einem bebauungsplan definiert sein.
Hallo, danke für die Antwort. Könntest du mir vielleicht noch sagen wo man diese Dokumente denn herbekommen kann? Und sind diese Leute/Ämter dann auch verpflichtet diese Dokumente freizugeben?