Darf mein Nachbar einfach mein Fenster, das in sein Grundstück zeigt (Grenzbebauung in einer Brandmauer), mit einer Holzkonstruktion zubauen?
Mein Nachbar hat in einer Nacht-und Nebelaktion und ohne Angabe von Gründen ein Fenster unseres Anwesens (Innenstadt), das direkt an sein Gartengrundstück angrenzt, mit Holz verkleidet, sodass kein Licht mehr in den Raum kommt. Das Fenster war jahrelang geduldet (Grenzbebauung, Brandmauer), zumal auch ein Fenster des Nachbarn direkt auf unseren Hof zeigt, und von uns geduldet wird. Auf ein Anschreiben mit der Bitte und Zeitangabe zum Abbau der Konstruktion wurde nicht reagiert. Darf ich eigenmächtig diese Schikane entfernen ? Wie kann ich vorgehen?
6 Antworten
Bei "jahrelang geduldet" fällt mir das Stichwort Gewohnheitrecht ein.
Ich würde an Deiner Stelle wirklich zum Bauamt gehen - ein paar Fotos von der Gesamtsituation könnten dort hilfreich sein.
Daß es Gewohnheitsrecht gibt und daß es für die Verwaltung und die Gerichte verbindlich sein soll, ergibt sich aus Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung beider an Gesetz und Recht). Es ist aber sehr schwierig, im Einzelfall festzustellen, ob und bejahendenfalls welches Gewohnheitsrecht besteht. Schwierig ist auch die Abgrenzung zwischen derAuslegung von Gesetzen durch die Gerichte (Rechtsanwendung) und dem Gewohnheitsrecht. - es ist dies ungeschriebenes positives Recht, das durch dauernde und allgemeine Übung aufgrund der Rechtsüberzeugung weiter Volkskreise (communis opinio) entsteht. -"»Rechtsordnung. Es gilt gleichrangig neben, u. U. sogar entgegen, dem geschriebenen (Gesetzes-) Recht.
http://www.rechtslexikon.net/d/gewohnheitsrecht/gewohnheitsrecht.htm
Das LG Würzburg hat (zu meinen Ungunsten) in 1996 über die gewohnheitsrechtliche Wegenutzung durch Landwirte über mein Grundstück hinweg entschieden.
Man beachte den Umstand, dass ich expressis verbis geschrieben habe, dass es im Bauwesen kein Gewohnheitsrecht gibt.
Das zuständige Bauamt hat eine Anwort parat
Mein Nachbar hat in einer Nacht-und Nebelaktion und ohne Angabe von Gründen ein Fenster unseres Anwesens (Innenstadt), das direkt an sein Gartengrundstück angrenzt, mit Holz verkleidet, sodass kein Licht mehr in den Raum kommt.
Sofern es sich hier um eine direkte Grenzbebauung handelt, bei der dem Nachbarn das sog. "Lichtrecht" zusteht, ist der Nachbar dazu grundsätzlich berechtigt, die Beseitigung dieses rechtswidrigen (!) Zustands unverzüglich einzufordern. Allerdings ist eine Ersatzvornahme in der beschriebenen Art juristisch fragwürdig - der korrekte Weg wäre der, eine entsprechende Aufforderung mit Fristsetzung zuzustellen, respektive bei der Bauaufsichtsbehörde Anzeige zu erstatten. Denn wenn dem Nachbarn das Lichtrecht zusteht, könnte dieser ohne Rücksichtnahme (bei entsprechend vorliegender Baugenehmigung) genausogut einfach eine Wand hochziehen und somit unmittelbar anschließen. Genau deswegen gibt es das Lichtrecht.
Das Fenster war jahrelang geduldet (Grenzbebauung, Brandmauer),
Das ändert aber nichts an der Rechtslage, und eine Duldung eines rechtswidrigen Zustands (und das ist es) kann jederzeit unterbunden werden.
zumal auch ein Fenster des Nachbarn direkt auf unseren Hof zeigt, und von uns geduldet wird.
Dass ein Fenster auf einen Innenhof hnausgeht, ist baurechtlich insofern ohne Belang, solange das entsprechende Nachbargebäude nicht unmittelbar an oder auf der Grenze steht, respektive das Lichtrecht auf der Seite des Nachbarn liegt.
Darf ich eigenmächtig diese Schikane entfernen ?
Vermutlich ja, aber dann wird der Nachbar eben Anzeige erstatten und eine Verfügung erwirken.
Wie kann ich vorgehen?
Das Fenster zumauern.
Bauamt.
Gewohnheitsrecht gibt es bei Bauangelegenheiten nicht. Entweder das Fenster ist genehmigt, oder illegal erstellt worden und somit hat ihr Nachbar recht. Eine Verbretterung mit Holt ist aber auch kein Brandschutz!
Zu beantworten ist, ob das Fenster jemals genehmigt wurde.?
Ist das Fenster in der Brandwand in F90 ausgeführt?
Gibt es evtl einen notariellen Vertrag?
Im Bauwesen gibt es kein Gewohnheitsrecht. Dieser Begriff irrt zwar immer wieder durch die Presse, aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass das sog. Gewohnheitsrecht stets nur doert generiert werden kann, wo es klarer rechtlicher Grundlagen im Einzelfall mangelt.