Kann das Hammerschlags und Leiterrecht so weit ausgeweitet werden, dass ich meinen Nachbar zwingen kann, seine Hecke und sein Zaun zu entfernen, um meine...?
Grenzgarage neu zu streichen. Bzw. das ich das entfernen darf.
Vielen Dank!
3 Antworten
Hallo,
Ja, es kann theoretisch (!) so weit reichen, allerdings trägst Du sämtliche zum Abbau des Zaunes / der Hecke und zum Wiederaufbau. Außerdem muss Verhältnismäßigkeit herrschen.
Beispiel:
Deine Grenzgarage, die gestrichen werden soll, ist von der Seite total hässlich und bräuchte dringend einen neuen Anstrich... allerdings weißt du das nur in der Theorie, da du die Seite nie siehst und der Zaun und die Hecke des Nachbarn die Seite der Garage komplett verdecken.
Auch marode ist die Garage nicht, sodass Baumaßnahmen nicht zum Erhalt der Baumasse notwendig sind.
Der Nachbar, der im Sommer, den du dir zum Streichen ausgesucht hast, jeden Tag im Gartenpool direkt neben der Garage liegt und den Herrgott einen guten Mann sein lässt, möchte nicht, dass gerade jetzt Bauarbeiten in seinem Garten von statten gehen, da dafür seine Hecke abgerissen, sein Zaun niedergemacht und sein Pool umgegraben werden müssten. Er verweigert dir die Arbeiten.
Da deine Baumasse nicht in Gefahr ist, du die Garage nie siehst, der Nachbar auf seinen Pool angewiesen ist (er ist Rentner und hat einen Zweijahres-Vertrag mit einer Wassergymnastik-Firma, den er nicht so eilig kündigen kann und will), sein Zaun gerade neu gebaut wurde und 15.000€ gekostet hat und die Hecke ein Erbstück seiner vor drei Jahren verstorbenen Ur-Ur-Großmutter (im Alter von 189 eines natürlichen Todes gestorben) ist, die die Hecke gemeinsam mit Bertolt Brecht und Erich Kästner eingepflanzt hat, weshalb sie unter Denkmalschutz steht, hast du leider keine Chance -
Ein Abriß der Hecke, des Zauns und des Pools steht in keinem Verhältnis zu deinem Wunsch nach einer schönen, weißen Garage hinter der Hecke des Nachbarn.
(Außerdem kannst du dir den Zaun nicht leisten und bist ein großer Kästner-Fan)
Was ich damit sagen will ist: Es kommt eben auf die Gesamtlage an. Ist ein Bau verhältnismäßig, die Kosten von dir tragbar und dem Nachbarn zumutbar hast du das Recht, deinem Vorhaben auch auf dem Grundstück des Nachbarn nachzukommen.
Sieht die Situation eher der in meinem Beispiel ähnlich, hast du es nicht.
Wie es in deinem konkreten Fall aussieht, kann dir wohl nur ein Anwalt für Baurecht sagen... Den solltest du (um Missverständnisse zu vermeiden) allerdings erst einschalten, wenn du deinen Nachbarn gefragt hast und dieser mit Nein antwortete.
In diesem Sinne,
Mit freundlichen Grüßen,
Appledev
(Stud.Jur)
Wenn es so wäre, musst Du das im Anschluss auf Deine Kosten wieder herrichten! 😎
Wiki schreibt:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht
Exemplarisch nachfolgend § 24 Abs. 1 und 2 des Nachbarrechtsgesetzes Nordrhein-Westfalen:
(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit
(2) Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben. Es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden.
Die Absicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss dem Nachbarn vor der Ausübung angezeigt werden. Die Anzeige hat je nach Bundesland zwischen zwei Wochen und einem Monat vorher zu erfolgen. Untersagt der Nachbar die Ausübung der Betretung und Benutzung seines Grundstücks, darf das Grundstück nicht ohne Weiteres betreten werden. Stattdessen ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Entsteht durch die Verzögerung ein Schaden, so ist dieser vom Nachbarn zu ersetzen, wenn die Untersagung rechtswidrig war.
Der Zaun ist aber dichter dran, was er auch sein darf.
Aber sorry, dann kommt man doch mit den entsprechenden Hilfsmitteln ohne Probleme an die Wand zum Streichen ran, oder nicht?
Ja, tue ich! Aber das ist ja schon Interpretationssache...
Das sieht Dein Nachbar vermutlich anders! 😎
Ich frage mich gerade, ob Du nicht ein Denkfehler machst!?
Durfte der Nachbar überhaupt so dicht an die Garage ran? Muss der nicht vielmehr genügend Abstand lassen, damit man halt jederzeit an die Wand kommt?
Du solltest Dir vielleicht mal eure Gesetze/Vorschriften (Nachbarrecht) vom Amt besorgen, das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt oftmals unterschiedlich geregelt!
Darf ich das überhaupt? Kann denn dieses Hammerschlags und Leiterrecht so weit ausgeweitet werden, auch wenn der Nachbar verneint?
Siehe Absatz (2)!
Wenn da sowiso ein Zaun davor ist brauchst du doch hinter diesem eigentlich garnicht streichen.
Nach vielen Jahren durch Witterung leider doch.
30 cm Abstand bei Hecke <120 cm, das passt schon.