Spielplatz bei Mehrfamlienhäusern. Seit wann ist das Pflicht?
Hallo,
weiss Jemand zufällig, seit wann die Regelung besteht, dass in einem Mehrfamilienhaus ein Spielplatz vorhanden sein muss, der von den Vermietern unterhalten wird? Unser Wohnhaus besteht aus 6 Parteien und wurde vor ca. 20 Jahre gebaut. Ein Spielplatz ist nicht vorhanden. Galt diese Regel da schon? Wenn nicht, müssen die Vermieter das jetzt nachholen? Wir wohnen in Bayern und hier ist das jetzt ab 4 Wohnungen Pflicht. Google war da leider wenig hilfreich.
Danke und Grüße
5 Antworten
dieses Gesetz gibt es nicht, es sei denn der Spielplatz ist als Pflicht im Bebauungsplan vorgesehen. Das ist dann aber ein Einzelfall
Das ist falsch! Bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ist ein Spielplatz zu errichten. Auch bei Bestandsgebäuden kann der Spielplatz nachgefordert werden, siehe Vorpost:"
In der BayBO in der Fassung ab 1997 ist nach Artikel 8 die Anlage und
Unterhaltung eines Kinderspielplatzes für Mehrfamilienhäuser über 3
Parteien vorgeschrieben.
Auch für Bestandsgebäude kann die Bauaufsichtsbehörde nachträglich einen Kinderspielplatz auf dem Grundstück verlangen."
Beide Deiner Antworten gingen völlig an meiner Frage vorbei. Das bringt mir nichts, aber danke für die Mühe.
Also, ich gehe davon aus daß du Kinder hast und einen Spielplatz vermisst. Das kann ich voll und ganz verstehen und Du hast auch Recht wenn dieser vorhanden sein sollte. Wie der angelegt sein muß ist evtl. sogar vorgeschrieben. Im Lageplan sollte dieser eingezeichnet sein. Du kannst mal auf dem Bauamt vom Bürgermeisteramt fragen ob Du diesen Lageplan ansehen darfst, Du hast berechtigtes Interesse und wenn man nett fragt...
Wenn damals der Spielplatz eine Auflage für die Erteilung einer Baugenehmigung war gilt das vielleicht heute auch noch.
Du könntest dies so herausfinden: Lageplannummer dieses Grundstücks aufschreiben und beim Baurechtsamt vom Landratsamt nachfragen.
Ich kenne nur das Beispiel Stellplatz: die Hauseigentümer eines Zweifamilienhauses mußten um die Baugenehmigung zu erhalten damals drei Stellplätze und einen Feuerwehrstellplatz 3 x 3 m nachweisen.
Therotisch waren die Plätze vorhanden, aber tatsächlich wurden nur zwei Stellplätze gepflastert, der andere Teil des Vorgartens eingezäunt und als Rasenfläche angelegt. Irgendwann (nach vielen Jahren) hatten Sie Streit mit dem Nachbarn.
Diese Steilvorlage nahm dieser zum Anlaß sich mit dem Baurechtsamt in Verbindung zu setzen.
Das Ende war: entweder sofortiger Rückbau des Gartens und Pflasterung sowie Herstellung der Feuerwehrstellfläche oder Nutzungsuntersagung. Also sprich : Hotel für die Bewohner bis der ordnungsgemäße Zustand hergestellt war.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
Normalerweise gilt Bestandsschutz, d.h. wenn das zur Zeit des baues nicht verpflichtend war, muss nicht nachgerüstet werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich verlangt, wie z.B. bei den Rauchmeldern.
Das ist falsch! Auch bei Bestandsgebäuden kann der Spielplatz nachgefordert werden, siehe auch den Vorpost "
In der BayBO in der Fassung ab 1997 ist nach Artikel 8 die Anlage und
Unterhaltung eines Kinderspielplatzes für Mehrfamilienhäuser über 3
Parteien vorgeschrieben.
"Auch für Bestandsgebäude kann die Bauaufsichtsbehörde nachträglich einen Kinderspielplatz auf dem Grundstück verlangen.""
Sprich, selbst wenn es diese Pflicht noch nicht gab, als das Haus gebaut wurde, müssten die Eigentümer aufrüsten, wenn Familien im Haus das ausdrücklich verlangen?
Bauteufel hat deine Frag ja bereits beantwortet. Die Größe des Spielplatzes ist in Bayern, soweit ich das noch richtig im Kopf habe, mit mindestens 60m² zu erstellen, bei 6 Partein wird es darauf hinauslaufen, da die Größe ach Wohnungen und deren Aufenthaltsräumen zu ermitteln ist. Auch im Bestand kann ein Spielplatz nachgefordert werden.
Ist die Sache mittlerweile geklärt?
Grüße
In der BayBO in der Fassung ab 1997 ist nach Artikel 8 die Anlage und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes für Mehrfamilienhäuser über 3 Parteien vorgeschrieben.
Auch für Bestandsgebäude kann die Bauaufsichtsbehörde nachträglich einen Kinderspielplatz auf dem Grundstück verlangen.
Es gibt aber das Hintertürchen, dass sich der Bauherr freikaufen kann indem er sich finanziell an einem öffentlichen Spielplatz beteiligt.
Vergleichbare Regelungen gibt es in allen Landesbauordnung seit Jahrzehnten. Wann sie genau im bayerischen Recht aufgenommen wurden, kann ich leider nicht sagen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass nach 10-15 Jahren Verwahrlosung nach der Bauabnahme der Großteil diese Spielplätze still und heimlich verschwunden sind. Der Unterhalt ist einfach unbequem und kostet Geld.
Ich gehe mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass euer Vermieter einen (Mini)-Spielplatz stellen müsste. Klärung gibt es durch Nachfragen oder Anzeige bei der zuständigen Bauaufsicht.
wenn es ein Gesetz gibt dann ist da sicher auch nicht die genau Ausführung vorgschrieben. Das geht ja schon aus unterschiedlichen Grundstücksgrößen nicht. Ob da also nur ein Sandkasten oder ein Rutsche steht ist egal, da es ja doch schon als Spielplatz gelten würde