Abwasserkanal - Dichtheitsprüfung. Nachbar Duldet nicht das mein Abwasser in seinen Kanal läuft und droht mir schriftlich meinen Zulauf zu schließen?
Wie schon beschrieben droht mir mein Nachbar es nicht mehr zu Dulden das mein Abwasser in seinen Kanal gelangt und von dort in den städtischen Hauptkanal.
Schönen Guten Tag an alle. Vielleicht weiß jemand Rat.
Ich wohne in meinem Elternhaus Baujahr 1954 in NRW. Bei uns in NRW ist es Pflicht eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 !!! durchzuführen. Diese habe ich bereits 2014 gemacht, alle notwendigen Reparaturen durchführen lassen und besitze nun eine 30 Jahre gültige Bescheinigung der städtischen Entwässerungsbetriebe das meine Leitung komplett restauriert und dicht ist. Mein Kanal endet am Grundstück des Nachbarn und es verlaufen von mir keine Rohre durch das Grundstück meines Nachbarn.
Mein Abwasser läuft in einen Revisionsschacht auf dem Grundstück des Nachbarn und von dort in die städtischen Abwasserkanäle.
Auch wurde mir von der Fachfirma bestätigt das die Rohre zum städtischen Kanal und der Renovierungsschacht auf dem Nachbargrundstück komplett in Ordnung waren und keine Sanierung notwendig war. Es wurde lediglich beim Nachbarn Leitungen am und im Haus saniert womit ich eigentlich nichts zu tun habe da dies ja auch gar nichts mit meinem Grundstück zu tun hat. Diese Reparatur am Haus des Nachbarn soll relativ teuer saniert worden sein.
Mein Grundstück wurde 1954 bezogen und das Abwasser verlief in eine Sickergrube. Das Nachbarhaus wurde etliche Jahre später erbaut und irgendwann als die neue Entwässerung gebaut wurde, ist meine Sickergrube an das Netz des Nachbarn automatisch angeschlossen worden. Der Hauptanschluß liegt ca 10 Meter auf der Gegenüberliegenden Straßenseite. Mein Nachbar möchte nun das ich die Meter neu aufreißen lassen soll und einen eigenen Zugang zum Kanal benötige da er dies nicht mehr dulde. Dabei ist es nicht einmal 1 Meter vom Revisionsschacht bis zum Gehweg wo mein Abwasser mit einfließt.
Es gibt auch keine Pläne mehr aus den genannten Jahren, insbesondere sei es auch für mich unrelevat da laut Abwasserbetriebe keine Rohre von mir auf dem Nachbargr.liegen
Desweiteren beruft sich mein Nachbar bei Nichteinhaltung auf sofortige Schließung meines Kanals sofern ich nicht einen eigenen Kanal von ca 10-11 Metern legen lasse was nach Auskunft des Dichtheitsprüfers in keinster Weise der Notwendigkeit und Finanziell in einem Verhältnis steht.
Dann will mich mein Nachbar wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme mich hinsichtlich eine weitere Klage anstreben das ich meinen gesamten Baumbestand an der Grundstückgrenze entferne da Ihm diese Bäume angeblich Licht wegnehmen und Nadeln (es sind Fichten ca 30-35 Jahre alt) auf sein Grundstück fallen. Der Neue Eigentümer des Nachbargrundstückes hat dies vor ca 7-9 Jahren vom EX Eigentümer welche verstorben bzw im Pflegeheim verweilen erworben. Es war Ihm seinerzeit bekannt das ich den Baumbewuchs habe und auch über die Abwassersituation Kenntnis habe. Dies wurde von Anfang geduldet,gibt mir nun Frist von 2 Wochen Bäume und 6 Monate Neuverlegung Kanal V.Dank
3 Antworten
1. Entwässerung:
Ich würde in meinen Akten die Entwässerungsgenehmigung suchen und lesen, ob Deine Art des Anschlusses vielleicht sogar vorgeschrieben wurde. Wenn Du diese Genehmigung nicht findest, würde ich beim Entwässerungsamt fragen, ob ich Einblick in "meine" Hausakte nehmen dürfte.
Wenn Du Glück hast, kannst Du dort die damals erteilte Genehmigung finden.
Die Frage ist, was die örtliche Entwässerungssatzung dazu sagt. Deshalb würde ich zum Entwässerungsamt gehen und mich dort kundig machen. Normalerweise hat jedes Grundstück einen eigenen Entwässerungs- anschluss an den Hauptkanal in der Straße. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Wichtig zu wissen ist, ob der Hausanschluss unter öffentlichem Grund eine öffentliche Leitung ist oder aber eine private (die des Nachbarn). Wenn es eine öffentliche Leitung ist, dann endet diese auch nicht an der Grundstücksgrenze sondern am Revisionsschacht direkt hinter der Grenze auf privatem Grund.
In diesem Fall würdest Du Dich wohl entspannt zurücklehnen können.
2. Bäume
Wichtig wäre zu wissen, ob es eine Baumsatzung in Deiner Stadt gibt.
Der Grenzabstand und die Höhe der Bäume sind sehr wichtig. Mit diesem Wissen würde ich in das Nachbarschaftsrecht schauen und versuchen meine Rechtslage zu ermitteln.
Es könnte sein, dass die Bäume zu dicht an der Grenze stehen. Bei uns ist es so geregelt, dass Bäume über einer bestimmten Höhe vom Nachbarn geduldet werden müssen wenn diese auf der Grenze stehen.
Andererseits würde ich mir überlegen, ob ich die Bäume vielleicht sowiso weg haben möchte, weil ich diese auch nicht mehr schön finde. In diesem Fall könnte eine gute Verhandlungsposition entstehen in der Du die Bäume opferst zugunsten des Kanalanschlusses.
Das Baumthema ist noch viel schwieriger als das Kanalthema. Bei Baumstreitigkeiten braucht man in jedem Fall einen Fachanwalt für Nachbarschaftsrecht.
Du solltest dir sehr schnell anwaltlichen Rat einholen.
Zwischenzeitlich solltest du dem Nachbarn schriftlich und per Einschreiben mitteilen, dass du die Angelegenheit anwaltlich prüfen läßt und von dir aus auf die Angelegenheit zurückkommst. Seine willkürlichen Fristen seien für dich nicht maßgebend. Für alle Schäden, die dir aufgrund irgendwelcher Aktionen von ihm entstehen, würdest du ihn haftbar halten. Außerdem möge er dir die Rechtsgundlagen (Paragraphen und Gesetze) seiner Behauptungen (Entwässerung) und Forderungen (Baumbestand) nennen. Damit hast du ihm zunächst den Ball zurückgespielt. Wenn er dir keine Rechtsgrundlage für seine Behauptungen nennen kann, sind seine Forderungen hinfällig.
Meines Wissens kann er gegen deinen Baumbestand nichts unternehmen. Die Entwässerung muß vermutlich von einer Behörde geprüft werden. Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen. Die von ihm gesetzten Fristen sind willkürlich und bedeutungslos. Gerade bei juristischen Fragen sollten Fristen immer so bemessen sein, dass der Gegner ausreichend Gelegenheit hat, die Behauptungen durch seinen eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Normalerweise sind solche Fristen nicht unter 4 Wochen.
Das mit den Bäumen geht ihn glaub ich nichts an sofern sie etwas von der Grenze entfernt stehen und überhaupt würde ich mir eine Rechtsanwalt nehmen