Wie lange dürfen Malerarbeiten in einer Mietwohnung dauern bei nicht verursachten Wasserschaden und hat man ein recht auf Mietminderung für diese Zeit?
Hallo, Meine Schwester hatte in ihrer Mietwohnung einen Wasserschaden den sie nicht verursacht hatte,der Vermieter hat daraufhin die Versicherung angeschrieben,nach ca.4wochen wurden dann Trocknungsgeräte aufgestellt die sehr laut waren wodurch meine Schwester ihr Verlobten der dreischichten hat und deren beider Söhne 9 Monate und 4 Jahre kaum schlafen konnten.Nach dem die Geräte abgebaut wurden kamen 6wochen später die Maler,diese sind nun schon eine Woche dabei und es soll nochmal 2 Wochen dauern.Mann muss dazusagen das meine Schwester die räume immer selbst ausräumen muss und immer mit den Kindern von einem Zimmer ins andere muss.Meine frage jetzt,kann meine Schwester eine Frist setzen wann die Maler fertig sein müssen und hat sie anspruche auf Mietminderung für diese zeit? LG Tanja
3 Antworten
Die Trocknung Geräte sind ganz wichtig sonst wird Schimmel Gefahr für die Kinder und deine Schwester einfach Geduld und aushalten, ich war auch Maler vor ein Jahr ich habe aufgehört
Guten Morgen
Ich empfehle dir dass das du deine Schwester hilfst und geht zum Mietschutz Verein so schnell wie möglich besonders um Gesundheit die Kinder und deine Schwester.
Wünsche ich dir schönen Tag
Solang die Tapeten noch nicht voll ersetzt wurden, also die Malerarbeiten andauern, darfst du die Miete um 10 bis 20% mindern, je nach Umständen bzw. eingeschränkter Nutzbarkeit der Wohnung. Während des Dauerbetriebs der Trockner darfst du die Miete um 100% mindern. Entsprechende Urteile findest du über Google im Netz.
das dauert halt so lange, wie es dauert, 3 wochen sind jetzt nicht zu lange
aber die miete kann sie schon für die ganze zeit mindern
Na klar ist das wichtig und notwendig, die Wohnung ist aber gewaltig mangelhaft. Es gehört nicht zum vertragsgemäßen Zustand, dass da Tag und Nacht die lärmenden Trockner routieren. Ist die Mietsache mangelhaft, ist auch die Miete kraft Gesetz gemindert. Lies das im BGB so nach.