Dauerhafte Mietminderung bei Wasserschaden am Mietobjekt selbst?
Das Dach wurde undicht und wird repariert. Zweimal tropfte es in die Wohnung seither. Ca. 1m² Laminat quoll leicht auf, der Türrahmen Verzog sich, hässliche Wasserflecken an der Holzverkleidung und Risse sprangen in den Badezimmer Fugen auf. Bis es repariert wird kann es wieder regnen. Will ich aber jetzt schon wissen, mit den momentanen Wasserschäden, ob ich Anspruch habe auf eine dauerhafte Mietminderung. Die Wohnqualität ist nur im optischen Sinne benachteiligt worden und höchstens der Laminat kann Barfuß kratzen. Wenn der Vermieter nun die Schäden nicht beseitigen lassen will, aus kosten Gründen oder nur wenn dann, mit Mitbeteiligung der Rechnung unseres Seiten oder eben weil ja nur optisch ein Schaden entstand, kann ich eine Mietminderung verlangen und wenn ja, wie hoch? Und wenn er die Schäden reparieren lassen möchte, kann er verlangen das wir uns daran beteiligen müssen oder sonst damit Leben wie es ist?
1 Antwort
Du musst als Mieter so gestellt werden, als hätte es das Problem nie gegeben. Notfalls kannst du die Instandsetzung einklagen.
Du könntest auch nach vergeblicher Fristsetzung selbst die Beseitigung der Folgen (Schäden) beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Zuvor muss das natürlich dem Vermieter zur Kenntnis gebracht werden.
Ab Information an den Vermieter über den Mangel darfst du die Miete angemessen mindern bis der Schaden behoben ist. Die Quote richtet sich nach Art und Umfang der Beeinträchtigung. Dazu zählen auch optische Mängel.