Miete unter Vorbehalt zahlen - wann noch wirksam - Mietminderung?
Hallo zusammen,
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Kurz nach meinem Einzug war in der über mir liegenden Wohnung ein Rohr Leck
aufgrund dessen tropfte das Wasser von meiner Badezimmerdecke.
Meine Nachbarin durfte nicht mehr duschen, weil das Wasser sonst immer wieder bei mir landen würde.
Leider hat sie sich nicht immer daran gehalten, da sich die arbeiten sehr lange hingezogen haben.
Bis erstmal das leck, gefunden wurde, ist schon ein halbes Jahr vergangen.
Bei mir im Badezimmer roch es total moderig. einfach unangenehm, Ich habe meinen Vermieter mehrmals einen Brief zugeschickt
mit der Bitte endlich diesen schaden zu beheben. Es verlief alles total langsam. Die Handwerker mussten meine Badezimmer decke erst einmal auf kloppen
damit, die an das leck kommen. Wow sie hatten es geschafft. Aber das Loch und der restliche schaden bei mir wurden natürlich nicht behoben.
Ich habe erneut schriftlich darum gebeten den schaden endlich zu beheben, und mitgeteilt das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle.
Nach langer Zeit wurde wenigstens das Loch geschlossen. Habe mehrfach gebeten den schaden endlich vollständig zu beheben. Aber keinerlei Reaktion mehr.
Jetzt frage ich mich da ich die miete unter Vorbehalt gezahlt habe, kann ich da noch etwas wirksam machen? Da man ja nach einer gewissen zeit die, Miete auch mindern muss. Es wurde ja immer wieder aber sehr schleppend etwas gemacht, und war guter Dinge das alles mal fertig wird. Deshalb hatte ich die miete, noch nicht gemindert. Aber inzwischen bin ich es satt.
Könnte ich jetzt sagen das ich ab sofort die miete mindern werde?
oder muss ich schon wieder eine Frist setzen?
5 Antworten
Die Erklärung, Miete nur unter dem Vorbehalt der vollständigen Instandsetzung zu bezahlen, muss mit einer Fristsetzung einhergehen, sonst kommt der Vermieter nicht in Verzug und kann sich alle Zeit der Welt mit der Schadensbehebung lassen.
Ist die Instandsetzung verfristet, zahlst du keine Miete bis zur Erfüllung der Aufgabe.
Es geht ja auch nicht ans Geld des Vermieters, weil hier sicher die Gebäudeversicherung mit der Schadensregulierung beauftragt wurde.
Wenn aber dem Vermieter ein Versäumnis nachzuweisen ist, dann zahlt die Versicherung nicht mehr.
Nein, denn du hast ja die Miete weiter bezahlt. Also neue Frist und dann, wenn verfristet, KEINE MIETE BEZAHLEN.
Ist die Benutzung der Mietsache beeinträchtigt, latzest du freilich nicht die volle Miete, sondern kürzt um den Teil der Beeinträchtigung. Dafür gibt es wohl Tabellen. Es lohnt ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale (kostet nix!). (https://www.verbraucherzentrale.de/beratung)
"Unter Vorbehalt": Also , wenn das eine Drohung gewesen sein sollte, und Du willst Geld zurück, musst Du zwangsläufig zum Anwalt oder selber einen Schriftsatz aufsetzen (Ans Amtsgericht Biebelried: "Das Gericht möge beschließen : Mieter Dübelwand, Thorsten, erhält 650€. Kosten des Verfahrens trägt der Vermieter. Begründung:..."), wobei Du schon einmal staunen wirst, was es kostet, zu klagen.
Vorher müsste sich aus Deinen Schreiben irgendwo eine Frist ergeben - wahrscheinlich hast Du das nicht gemacht, müsstest also jetzt die Frist setzen ("halte ich für angemessen, bis zum 30.6.21..."), dann ist das Vorbehaltgeld vor dem genannten Datum ohnehin weg.
Deine "Miete unter Vorbehalt" ist wie im wahren Leben weg.
Meine Idee: Freundlich aber bestimmt nochmal auf die vorangegangenen Schreiben hinweisen, Frist setzen und schreiben, was nach der Frist passiert.
Z.B. "Nach Ablauf der Frist mache ich von meinem Recht Gebrauch und kürze die monatliche Miete wegen der erlittenen erheblichen Beeinträchtigung um 65€ bis zum Ende des Monats, in dem die Mängel zufriedenstellend beseitigt sind "
Den Zaster müsste sich der Vermieter beim Verursacher oder bei seiner Versicherung holen (und bekommt auch die 65€ von denen).
Deine Schilderung lässt auf eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches die Mietsache schließen. Dementsprechend bist du beredchtigt, die Miete zu mindern. Das in diesem Fall von Beginn der Beenträchtigung an, also rückwirkend und das bis alles wieder in Odnung ist. Für den gesamten Zeitraum sehe ich als Durchschnitt eine Minderung der Bruttomiete in Höhe von 10% als Mindestquote angemessen.
Sobald alle Arbeiten abgeschlossen sind, machst du dem Vermieter die Rechnung auf. Den ermittelten Gesamtbetrag verrechnest du dann ab Folgemonat mit der fälligen Miete.
Weil nicht gestrichen wurde oder wo ist da das aktuelle problem?
Spachteln, Grundieren und streichen. bisschen Arbeit ist das noch.
Schönheitsreparaturen die über die normale wohnbedingte Abnutzung hinausgehen. muss ich natürlich selber durchführen. aber ich denke mal, wenn der schaden von mir gar nicht verursacht wurde, kann von mir nicht verlangt werden das ich den schaden selbst behebe.
Mietminderung machen.
Eine Frist hatte ich gesetzt zum 01.2020, also schon länger her. es wurde ja immer wieder ein bisschen gemacht, und ständig versprochen das es in kürze fertig wird. deshalb habe ich keine neue Frist gesetzt. kann ich mein schreiben vom 01.2020 mit dem vermerk das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle wirksam machen?