Stromkosten bei Trocknungsmaßnahme aufgrund Wasserschadens, wer übernimmt die Kosten?
Aufgrund einer Wasserschadens der nicht von mir verursacht wurde, läuft bereits seit Mitte Juli ein Trockungsgerät. Nun nähern wir uns dem Ende der Trocknungsmaßnahme. Da durch das Trocknungsgerät mit einem Mehrverbrauch zu rechnen ist, kam die Frage auf wer muss die Stromkosten hierfür übernehmen?
6 Antworten
Eigentlich übernimmt das deine Versicherung, wenn du den Wasserschaden gemeldet hast.
Aufpassen, am Jahresende, wenn dein Stromanbieter die Rechnung schickt, wird wahrscheinlich dein neuer Abschlag fürs kommende Jahr höher ausfallen. In dem Fall kannst du dem Anbieter sagen, dass es durch die Trocknungsgeräte zu einem erhöhten Stromverbrauch kam und du den "alten" Abschlag weiterhin zahlen möchtest.
Lass Dir den Stromverbrauch von der Firma des Trocknungsgerätes schriftlich bestätigen.
Mit einer Kopie dieser Bestätigung forderst Du von Deinem Stromanbieter eine Berechnung an, welche Dir aufzeigt wie hoch die Kosten durch die Trocknung sind. Und bitte Deinen Stromanbieter auch gleich den Mehrverbrauch bei der nächsten Rechnung bei der Abschlagsberechnung zu berücksichtigen.
Mit der Berechnung Deines Stromanbieters forderst Du Deinen Vermieter zum Ausgleich der Summe auf.
Entweder der Verursacher, oder falls es eine Havarie war, die Versicherung.
Du wirst das Geld erstmal auslegen müssen, und bekommst es später wieder.
normalerweise der schadensverursacher bzw. dessen versicherung. am trocknungsgerät ist ein betriebsstundenzäler. leistung mal zeit = verbrauch...
würde ich ggf. beim eigentümer der immobilie bzw. dem schadensverusacher geltend machen.
lg, Anna
Gab es einen Wasserschaden? Deine Infos sind leider sehr dürftig..... Bist du Mieter, weil du das fragst?!
Die Stromkosten für die Trocknung musst du natürlich als Mieter nicht bezahlen.
Diese Trocknungsgeräte sind in aller Regel mit einem Zwischenstromzähler ausgestattet, mit dem der Stromverbrauch genau ermittelt wird. Die Kosten für den Strom muss dann der Vermieter tragen - oder wenn er eine Gebäudeversicherung hat, übernimmt diese die Kosten. Die Gebäudeversicherung übernimmt z. B. auch deine Mietminderung usw.....
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)
Sorry ich bin leider noch neu hier und muss mich erstmal einfinden. Ja richtig bei mir gab es einen Wasserschaden der nicht durch mich verursacht wurde. Ich bin Mieter der Wohnung.