Mietminderung bei Schimmel/Wasserschaden in der Wohnung?
Hallo. Wir sind eine WG und haben drei Zimmer. Eines davon ist aktuell nicht nutzbar. ca. 20m2 von 100m2. Durch alte Leitungen (wurde vom Handwerker festgestellt) ist ein Wasserschaden an der Wand entstanden (Wand war auf einmal nass und schwarz von Schimmelsporen -Handwerker hat Wand freigelegt und dahinter die Leitung war undicht aufgrund von Alterschwäche) der nun getrocknet wird.Das Zimmer ist nun über längere Zeit nicht mehr nutzbar. Alles wurde ausgeräumt weil ein Trocknungsgerät im Zimmer steht und der Raum eben feucht und sporig ist. Mit dem Vermieter wollte ich eine Mietminderung ansprechen, dieser lässt nicht mit sich reden und sagt, er könne auch nichts für die feuchte Wand, es wäre eben passiert. Das ist ja auch so, aber der Raum kann trotzdem nicht genutzt werden und es wäre fair wenn eine Mietminderung machbar wäre. Weiss jemand was man da ansetzen kann? Und ab wann? ab Eintritt der Schadensmeldung? Wir haben gemeldet und der Vermieter hat ca 7 Tage später einen Handwerker vorbeigeschickt.
5 Antworten
Ob der Vermieter da etwas für kann oder nicht ist vollkommen belanglos. Wenn ein Raum nicht nutzbar ist, aufgrund eines Umstands, den der Mieter nicht selbst zu vertreten hat, besteht Anspruch auf Mietminderung.
Ich hoffe doch das Trocknungsgerät läuft nicht auf Zimmerstrom.
Wie hoch ist natürlich nicht immer ganz einfach und so etwas erörtert man dann mit dem Mietrechtler oder dem Mieterbund. Kot wenn man keine RSV hat oder Mitglied hier ist.
Nuja....der Schimmel tritt offensichtlich aufgrund baulicher Mängel auf und ist nicht durch den Mieter zu vertreten.
Von daher würde ich da mindestens 20% mindern, solange das Zimmer nicht nutzbar ist. Beeinträchtigt diese Nichtnutzbarkeit auch den rest der gesamten Wohnung, dann kann da die Minderung auch viel Höher ausfallen.
Hier steht so einiges:
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/mietminderung/mietminderung-schimmel/
Mietminderungen sind eine schwierige Sache: man kann als Laie schnell einen zu hohen Minderungsbetrag ansetzen und sich damit zusätzliche Probleme anlachen.
Am besten wendet ihr euch an einen Mieterschutzverein.
Für eine Minderung bedarf es keines absichtlichen Verschuldens des Vermieters.
Es gibt im Internet Mietminderungstabellen zuhauf. Hier mal eine:
https://www.mietrecht.de/miete/mietminderungstabelle.html
Abzug ab Schadeneintritt.
Geh zum Mieterschutzbund, wer lange diskutiert verwirkt sein Recht auf mietminderung. Die wird nicht ausgehandelt, die wird einfach gemacht, wenn Fristen verstrichen sind.