Wasserschaden im Keller einer Mietwohnung wer Haftet?
Schönen guten Tag in dem Keller unserer Mietwohnung ist ein durchgehendes Wasserrohr geplatzt und alles Stand unter Wasser.. die Rohre sind porös und durchgerostet nun haben wir erheblichen schaden! wer haftet der Vermieter?? oder ist es meine Schuld ich habe doch keinen Schaden verursacht?! Eigentlich müsste sich der Vermieter doch um die Instandhaltung kümmern dass so etwas garnicht vorkommen kann!!! kann ich dass in irgendeinem Gesetzbuch nachlesen?
Nikolas
5 Antworten
Ich nehme mal an, dass Ihr den Vermieter informiert habt. Dieser wird es seiner Wohngebäudeversicherung melden. Diese wird den Schaden am Haus übernehmen.
Natürlich ist Eurer Vermieter dafür zuständig und muss sich um die Instandhaltung kümmern. Es kann natürlcih immer wieder vorkommen, dass durch durchgerostete Rohre ein Wasserschaden auftritt.
Fraglich ist wirklich, ob auch der Euch verursachte Schaden von der Wohngebäude übernommen wird. Das kommt immer wieder vor.
Habt Ihr eine Hausratsversicherung. Diese trägt den Euch im Keller entstandenen Schaden, auch wenn es nicht Euer Verschulden ist. Setzt Euch mit denen in Verbindung, die regeln dann Eure Ansprüche.
Tritt ein Wasserschaden auf, dann gibt es natürlich unterschiedliche Haftungsgründe. In Eurem Fall steht hier aber der Vermieter, bzw. dessen Gebäude Versicherung in der Haftung.
Wurden durch den Schaden Dinge beschädigt die Eurem Besitz zuzuordnen sind, dann tritt hier Eure Hausrat Versicherung ein. Wer was bei einem Wasserschaden zahlt und wer wann haftet, kann man auf der folgenden Webseite nachlesen.
/bautrocknung-jaist.de/welche-versicherung-zahlt-den-wasserschaden-im-haus/
Der Vermieter muss den Schaden beheben/aufkommen.Hier kannst du einiges lesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/rohrbruch-mietwohnung-welche-versicherung-zahlt-__f84353.html
Bei Lagerung im Keller wird erwartet dass höher wertige Gegenstände so untergebracht werden, dass sie bei einem "normalen" Rohrbruch trotzdem trocken bleiben.
Es gilt auf jeden Fall Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Also müsst ihr den Schaden erst eurer Hausratversicherung melden. Diese könnte dann VERSUCHEN den Hausbesitzer in regress zu nehmen.
Geregelt ist das ganze für den Hausbesitzer in § 823 BGB. Ihr müsstet ihm eine Schuld nachweisen, um überhaupt einen Anspruch zu haben.
Wenn haftpflicht versicherung , dann die vom Vermieter , nicht deine ! Wenn im Keller Sachen lagern , die Schaden genommen haben , haftet auch DEIN Vermieter ! Sollte er nichts unternehmen , kannst du auf Mietminderung bestehen ...