Wasserschaden, Trocknungsgerät, Duschen nicht erlaubt - Mietminderung
Wenn wir duschen, "regnet" es in der Wohnung unter uns. Man hat uns daher verboten zu duschen, baden würde (noch!) gehen (es liegt an den Fliesen etc., da darf kein Wasser drankommen, daher wäre baden o.k.). Das nervt uns, weil wir immer duschen und nicht baden - kann man da schon mindern? Und wie sieht es aus, wenn wir die Dusche / Wanne gar nicht mehr nutzen dürfen? Es werden eventuell auch später die ganzen Fliesen abgetragen usw. Das Ausmaß ist noch nicht klar. Im Übrigen kriegen wir ein Trocknungsgerät für voraussichtlich 2-3 Wochen ins Bad. Die Teile sollen laut und heiß sein etc. - was kann ich hier tun?
8 Antworten
Mein Rat an euch ist, dass ihr einen Mietrechtsschutz abschließt oder in den Mieterschutzbund eintretet.
Alle, welche zur Miete wohnen, sollten das haben. Hier werden rechtliche Fragen geklärt und notfalls der Klageweg beschritten!
In einem solchen Schadenfall habt ihr Anspruch darauf, dass der Schaden in angemessener Frist beseitigt wird. Nach deiner Beschreibung hat der Vermieter dies auch Pflichtgemäß in die Wege geleitet. Die aus der Trocknung und Sanierung entstehenden Unannehmlichkeiten sind hinzunehmen. Da der Vermieter seiner Pflicht zur Schadenbeseitigung zügig nachzukommen schein, lässt sich hier kein Anspruch auf eine Mietminderung ableiten! Dieser würde allenfalls entstehen, wenn sich der Vermieter nach einer Mängelanzeige nicht bewegen würde.
Auch im Interesse des Nachbarn unter Euch solltet ihr für diesen begrenzten Zeitraum auf die Benutzung der Dusche verzichten - das gebietet schon der Anstand und Respekt vor den Mitmenschen.
Das ist ein Notsituation. Ob man sowas pekuniär ausnutzen sollt!?! Man kann darüber als Mieter für die erforderliche Dauer hinwegsehen. Sie können versuchen die Miete angemessen und formal korrekt zu kürzen. Erscheint dies dem Vermieter nicht ganz in Ordnung, kann er Sie auf die Zahlung der vollen Miete verklagen. Der Fall kommt vor Gericht und die Partei zahlt die Kosten, welche unterliegtt. Mit den Kosten in Vorlage treten muß jede Partei zunächst für sich selber. Sie aus Ihrem sauer Verdienten, der Vermieter aus dem Füllhorn aller seiner vereinnahmten Mieten. Erfreut sein werden weder Mieter noch Vermieter, völlig gleich wie so ein Verfahren ausgeht, da man bekanntlich "vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist".
So sieht es ein Vermieter! Sie als Mieter müssen da, wie geschildert, Erfahrungen sammeln!
Beschränkt sich der Wasserschaden nur auf das Badezimmer??? Kann ich mir fast nicht vorstellen
So wie sich das anhört, ist das schon ein beträchtlicher Schaden, wo das Aufstellen von Trockengeräten (warum erst in 2-3 Wochen??? =nachvollziehbare Begründung??) a) von sehr langer Dauer sein wird b) vermutlich nicht zeitnah den gewünschten Erfolg bringt
weil
wenn schon duschen "verboten"ist, wird der Schaden so groß sein, dass die darunter liegende Wohnung auch in mitleidenschaft gezogen sein wird
= neuer Fußboden muss evtl eingebaut werden??? An Fliesen darf kein Wasser kommen?????
Und ja, ich spreche aus Erfahrung!!
Trocknungslüfter...da kann man nicht in der Wohnung wohnen bleiben. Derartiger Krach = unzumutbar. Läuft durchgehend = darauf achten wo Strom entnommen wird = Zwischenzähler!!! (So ein Teil verbraucht etliche Kilowatt in der Stunde!!)
Selbst verursachter Schaden??? oder Schaden für den der Vermieter haftet???
Mitminderung selbstverständlich sofort, da ja schon bekannt ist, "verboten wurde" zu duschen = Mietobjekt steht nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung. http://www.f-200.com/bilder/b_mietminderung-1.pdf
Höhe...mal ein wenig googlen...15 % der Bruttowarmmiete??
Hausratversicherung unverzüglich !!!! einschalten Gebäudehaftpflichtversicherung ebenfalls unverzüglich benennen lassen
Bei Sanierung und Badnutzung NICHT möglich = Wohnung ist nicht nutzbar = keine Mietzahlung für diesen Zeitraum = Unterbringung in Hotel/Pension Ü/F bis 3 Sterne auf Kosten des Eigentümers/Vermieters.
Meist sind derartige Klauseln in den Gebäudehaftpflichtversicherungen vorhanden
Alles zeitnah und mit Fristsetzung schriftlich fixieren/geltend machen!!!!!
Schadensausmaß sollte begutachtet werden (ggf. durch Gutachter der Hausratversicherung)
Handwerker werden desöfteren ein und ausgehen. Jedesmal "Urlaub" nehmen wird schwer.
Kosten für Aufsichtsperson können in Rechnung gestellt werden( ich jedenfalls lasse keine Handwerker 8-10 Stunden während niemand zu Hause in meiner Wohnung alleine)
Man hat uns daher verboten zu duschen, baden würde (noch!) gehen (es liegt an den Fliesen etc., da darf kein Wasser drankommen, daher wäre baden o.k.)
Da würd ich mir nichts bieten lassen. Wer hat dir verboten zu duschen? Dein Vermieter? Der kassiert geld und ist dafür verantwortlich das sowas repariert wird. Am besten schön weiterduschen
Der Versicherungs-Typ, der den Schaden begutachtet und Fotos gemacht hat.
Und der kann euch verbieten duschen zu gehen? Für wie lange? Wird das den in absehbarer Zeit repariert?
Nein. Es dauert noch Wochen. Und 2-3 Wochen kommen auch erst die Trocknungsgeräte rein, der Schaden bleibt dann noch.
Ausnutzen? Darum geht's gar nicht.