Wer haftet bei einem Wasserschaden durch undichte Silikonfugen in einer Mietwohnung?
Wenn in der Dusche eine Silikonfuge undicht ist und einen Wasserschaden verursacht - wer haftet für Schäden, der Mieter, der Vermieter, oder - bei einem Mehrfamilienhaus - die Eigentümergemeinschaft?
2 Antworten
Auf alle Fälle zunächst "eine" Versicherung....vom Mieter oder Vermieter, je nach Fall!
Der Vermieter, wenn nicht durch den Mieter die Fuge beschädigt wurde.
PoisonArrow
11.09.2017, 10:51
@maja0403
und zwar SOFORT
vierfarbeimer
11.09.2017, 11:10
@PoisonArrow
Immer langsam mit den jungen Pferden. Man muss so einen Schaden ja auch erst mal wahr nehmen. Der entwickelt sich in der Regel eher langsam und unscheinbar.
Hilfemolsch
11.09.2017, 11:15
@vierfarbeimer
Genau das ist das Problem, die Verbindung der Silikonfuge zur Keramik löst sich, nicht zu bemerken vom Mieter, also haftet der Vermieter, so sehe ich das.
Der Vermeiter ist aber nur haftbar, wenn die undichte Fuge ihm mitgeteilt wurde.