Mietminderung durch Bautrockner nach Wasserschaden?
Hallo,
vor etwa 3 Monaten ist den Parteien unter meiner Wohnung aufgefallen, dass Wasser von oben durch die Wände läuft. Als der Klempner bei mir war, hat er festgestellt, dass mein Wannenabfluss überdreht und damit undicht war. Dadurch war das ganze Dusch- und Badewasser unter die Wanne gelaufen und durch die Wände auch in die zwei Wohnungen unter mir. Den Abfluss hat er nach 3 Tagen wieder repariert.
Es dauerte fast 2 Monate, bis dann mal jemand da war, um einen Bautrockner in alle 3 feuchten Badezimmer zu stellen. Nach 2 Wochen war jemand da, um die Messwerte zu nehmen. Die waren aber noch knapp über dem Normalwert. Also musste das Gerät noch länger bleiben.
Mittlerweile steht dieser Trockner schon 4 Wochen in meinem Bad. Der Raum ist natürlich kaum noch zu gebrauchen. Meine Katzen können nicht rein, da sie die Rohre zerlegen würden und ich kann mich auch kaum bewegen. Jetzt habe ich natürlich mal grob errechnet, was mich der Spaß an Strom kostet und bin fast in Ohnmacht gefallen. Diese Firma meldet sich einfach nicht, wegen einem Termin zum abbauen und dieser Stromfresser saugt fröhlich weiter an meinen Kosten.
Ein Freund meinte mal kurz, ich könnte Mietminderung verlangen. Stimmt das? Oder kann ich andere Ansprüche geltend machen? Immerhin muss ich ja auch am Ende des Jahres diese horrende Geldsumme zahlen.
Schonmal danke für die Antworten.
3 Antworten
Die Mietminderung wegen der Nutzungseinschränkungen im Bad ist eher als geringfügig anzusehen - versuch's mit 5% der Miete...
Das Trocknungsunternehmen wird nach Abschluss der Trocknungsmaßnahme ein Stromverbrauchsprotokoll erstellen und Dir übergeben. Dieses solltest Du 1. Deinem Stromlieferanten zukommen lassen - damit vermeidest Du, dass wegen der Trocknung zukünftig Deine Abschlagszahlungen für Strom heraufgesetzt werden, und 2. Deinem Vermieter - zusammen mit Unterlagen zu dem Arbeitspreis aus Deiner Stromrechnung - übermitteln und die Erstattung von ihm verlangen. Der Vermieter kann sich die Kosten dann von der Gebäudeversicherung erstatten lassen.
Für die Laufzeit im Dauerbetrieb darfst du mindestens 50%, u. U. sogar 100% der Bruttomiete mindern (enorme Geräuschbelästigung). Hinzu kommt die Nichtnutzbarkeit des Bades.
Den durch den Trocknerbetrieb verbrauchten Strom bekommst du von der Firma bestätigt. Multipliziere diesen Verbrauch mit dem Kwh-Preis den du bezahlst und fordere die Summe von deinem Vermieter ein. Der kann deine Mietminderung und die Stromkosten von seiner Gebäudeversicherung zu regulieren (ersetzt) verlangen.
Du musst so gestellt werden, als hätte es den Schaden nicht gegeben.
ja, aber die mietminderung ist verschwindend gering
du musst ausgleich für den strom fordern
ja, aber die mietminderung ist verschwindend gering
keinesfalls, das können bis zu 100% sein...
witzig
Inwiefern Ausgleich für den Strom?
ja, den muss der vermieter bezahlen und er holt es sich von der versicherung zurück
den strom, den die trockner kosten
Na dann muss ich da mal nachfragen.
Ich habe jetzt natürlich keinen offiziellen Nachweis über die verursachten Kosten.
Ich habe von sowas nicht viel Ahnung. Aber der Stecker steckt in meiner Steckdose und ich habe da keinen Zähler gesehen.
ja, dann zahlst du den strom dafür
dafür ist aber die mietminderung nicht
das sind 2 dinge
Na und daraufhin ja die Frage. Auch auf andere Ansprüche.
du musst den strom fordern und mietminderung ist eher wenig
Jeder Cent ist bei mir viel Wert. Ich könnte das alles gar nicht bezahlen...
Der Besitzer kann das über seine Gebäudeversicherung abrechnen, die dann auch den Strom übernimmt.
Strom kostet Geld. Das ist vom Vermieter zu erstatten, die Trockner laufen über den Wohnungszähler des FS.
… klar gibt's ein BGE: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)...