Wer übernimmt Unterbringungskosten bei einem Wasserschaden?

6 Antworten

Du kannst die Miete mindern und von dem Ersparten eine andere Unterkunft bezahlen. Den Mietausfall (sofern mitversichert) wird der Vermieter von seiner Gebäudeversicherung erstattet bekommen aber das kann dir ohnehin egal sein.

Alternativ kannst du auch deine Miete weiter zahlen, dann muss der Vermieter in der Tat für (angemessene!) Ersatzunterkunft sorgen.

Hotelkosten von Mietern sind in der Gebäudeversicherung in aller Regel nicht mit versichert und wenn der Vermieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, haftet er dafür auch nicht und muss dir daher keinen Schadensersatz leisten.

Die Versicherung des Vermieters bzw. der Vermieter selbst sagt, dass meine Versicherung alleine dadurch zuständig ist, dass meine Küche abgebaut werden muss.

Das stimmt nicht. Das Ab- und wieder Aufbauen fällt unter Bewegungskosten und wird von der Gebäudeversicherung reguliert. Anders sähe es aus, wenn die Küche vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert und dafür auch abtransportiert werden muss.

Aber IRGENDEIN Hausratgegenstand wird doch wohl nass geworden sein, oder? Und wenns das Waschmittel war. Dann hast du deinen Hausratschaden und deine Hausratversicherung zahlt die Hotelkosten. Lass dich hier vom Vermittler deiner Hausratversicherung unterstützen. Da muss ein Weg gefunden werden, dass deine Hausrat die Kosten trägt. Denn von der Gebäudeversicherung gibts die auf keinen Fall, da sie da schlichtweg nicht mitversichert sind.

Die Aussage deiner Hausratversicherung ist leider falsch.
-Sie ist in der Pflicht (zumindest sofern diese Kostenposition vereinbart wurde)-

Zwar kommt auch die Wohngebäudeversicherung für Hotelkosten auf, jedoch nur für Kosten die ihren Versicherungsnehmer (Vermieter) betreffen.

Du als Mieter, hast in dieser Situation genau 2 Möglichkeiten:

1) Miete entsprechend kürzen und mit dem eingesparten Geld die anfallenden Kosten decken.

2) Miete kürzen und die Kosten deiner Hausratversicherung melden. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Lumentine 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 12:22

Kannst du mir die Grundlage sagen für die Verantwortlichkeit meiner Hausratversicherung? Ich habe doch keinen Schaden am Hausrat - ist deren K.O.-Argument!

MoechteAWissen  26.09.2018, 12:38
@Lumentine

Die Grundlage ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Versicherungsvertrag.

In deinem Fall, ist der Leistungsauslöser folgender Punkt:

-> bestimmungswidriges austreten von Leitungswasser

Dabei ist es auch völlig egal, ob dein Hausrat beschädigt wurde oder nicht. Es dreht sich vielmehr um die Frage, ob ein versichertes Risiko eingetreten ist. Diese Frage sollte jedoch bejaht werden können. –Zumindest deiner bisherigen Schilderung nach-

Da die Hotelkosten (stark vereinfacht geschrieben) Folgekosten des Ursprungsschadens sind, muss die Versicherung auch für diese Position aufkommen. Wichtig ist dabei, dass die Hotelkosten wirklich anfallen. Eine fiktive Abrechnung wäre beispielsweise nicht möglich. 

ProVersi  26.09.2018, 12:49
@MoechteAWissen

Ich widerspreche dir ungern, aber wenn kein HR-Sachschaden entstanden ist, so greift auch nicht die Position für Hotelkosten. Daher sollte der Mieter mindestens einen Kostenanschlag für Malerarbeiten einreichen...

NamenSindSchwer  26.09.2018, 12:54
@MoechteAWissen

Hier irrst du dich. Versicherte Kosten werden nur nach Eintritt eines Schadenfalls erstattet. Und der Schadenfall ist nur dann eingetreten wenn eine versicherte Sache durch eine versicherte Gefahr beschädigt wurde. Und das ist eben nicht der Fall, wenn kein Hausrat beschädigt wurde.

MoechteAWissen  26.09.2018, 13:15
@NamenSindSchwer

Ich mag fachliche Diskussionen
(so können wir uns alle verbessern)

Der Hausratschaden ist  eingetreten.

Bekanntermaßen schützt die Hausratversicherung den Versicherungsort. Da das Bad zweifelsohne dem Versicherungsort hinzuzurechnen ist, liegt hier ein regulierungspflichtiger Schaden vor.  

Weshalb?
Versichert sind Beschädigungen der versicherten Sachen, durch versicherte Gefahren. Aber auch, der Versicherungsort, infolge einer versicherten Gefahr.

Hier ein Aufzug aus den Musterbedingungen des GDV

A10 , Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?

A10.1, Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Usw….

NamenSindSchwer  26.09.2018, 13:23
@MoechteAWissen

Nein, der Versicherungfall ist eingetreten, wenn versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr beschädigt werden. Nicht wenn der Versicherungsort beschädig wird.

A.1 "Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:"

Was zu den versicherten Sachen zählt kann unter Punkt A7 und A8 nachgelesen werden.

Bekanntermaßen schützt die Hausratversicherung den  Versicherungsort.

Nein, sie schützt die versicherten Sachen die sich am Versicherungsort befinden.

"Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts." Da steht nicht, dass der Versicherungsort eine versicherte Sache ist. Wäre ja auch ziemlich verrückt. Denn der Versicherungsort besteht ja aus den Gebäudeteilen die wiederum versicherte Sachen in der Gebäudeversicherung sind.

MoechteAWissen  26.09.2018, 13:57
@NamenSindSchwer

Jetzt machste mir aber Arbeit ;-)

Ich habe auch nicht geschrieben, dass der Versicherungsort, eine versicherte Sache ist. Vielmehr schrieb ich, dass der Versicherungsort auch gegen Schäden versichert ist, die sich infolge einer versicherten Gefahr ergeben (= Folgeschaden)   

Hier ein Vergleichsbeispiel:

In der Wohnung über dir, bricht ein Rohr und durchnässt  deine Deckung und Wände. Aufgrund des Ereignisses, wird deine Wohnung völlig unbewohnbar. (= Hotelkosten werden übernommen -> Weil Folgeschaden und eine versicherte Gefahr ausgelöst wurde)

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es bei Folgeschäden überhaupt nicht auf die versicherten Sachen (Punkt A7) ankommt.  Viel wichtiger ist die Kausalitätskette die es zu prüfen gilt.

NamenSindSchwer  26.09.2018, 14:30
@MoechteAWissen

Nö, das stimmt gemäß den Bedingungen schlichtweg nicht. Wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, werden auch keine versicherten Kosten ersetzt.

"Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:"

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es bei Folgeschäden überhaupt nicht auf die versicherten Sachen (Punkt A7) ankommt.

Auch das stimmt nicht. Beim Thema Folgeschäden (merke: Immer als Folge eines versicherten Schadens) muss der Folgeschaden an einer versicherten Sache aber nicht mehr unmittelbar durch eine versicherte Gefahr verursacht worden sein.

Sturm reißt mein Dach ab und es regnet rein--->der Schaden durch Regen an den Innenseiten der Wände ist über die Gebäudeversicherung versichert, da es ein Folgeschaden des ohnehin versicherten Sturmschadens ist. Der Schaden durch Regen an meinem Hausrat ist über die Hausratversicherung versichert, da es ein Folgeschaden des ausdrücklich versicherten Sturmschadens ist. In beiden Fällen ist "Regen" keine versicherte Gefahr, aber es ist ein Folgeschaden der versicherten Gefahr "Sturm" und er ist an versicherten Sachen entstanden.

Aber: Sturm reißt das Dach meiner Garage ab und es regnet in mein Cabrio das ich mit offenem Verdeck in der Garage hatte. Den Schaden am Cabrio zahlt bestimmt nicht meine Gebäudeversicherung nur weil es ein Folgeschaden eines in der Gebäudeversicherung versicherten Schadens war. Weil das Auto keine versicherte Sache ist.

Vielmehr schrieb ich, dass der Versicherungsort auch gegen Schäden versichert ist,  die sich infolge einer versicherten Gefahr ergeben (= Folgeschaden)  

Nö, denn es sind weiterhin nur Schäden an versicherten Sachen versichert und dazu gehört der Versicherungort als solches nicht.

Dazu A.6.3.1 "Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert"

Heißt: Wenn keine versicherte Sache beschädigt wurde ist der Versicherungsfall nicht eingetreten und somit werden keine versicherten Kosten ersetzt, denn die Voraussetzung dafür ist nunmal der Eintritt des Versicherungsfalles.

MoechteAWissen  26.09.2018, 14:50
@NamenSindSchwer

Sorry, doch du wirfst hier so einiges durcheinander. (selbst die Begrifflichkeiten) Es stimmt einfach nicht was du schreibst.

NamenSindSchwer  26.09.2018, 14:57
@MoechteAWissen

Wenn der Versicherungsfall von vornherein nie eingetreten war (wie bei deinem Beispiel, da keine versicherte Sache beschädigt wurde) kann es auch keinen Folgeschaden geben. Denn Folgeschäden sind immer Folgen eines versicherten Schadens.

Kannst mir gern sagen welche Begrifflichkeiten nicht korrekt verwendet wurde.

Apolon  26.09.2018, 14:58
@NamenSindSchwer

Eure Diskussion ist sehr spannend.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in der Küche Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen nach einem Schaden eines Leitungsrohrs im Bad und kein Hausrat beschädigt wurde.

NamenSindSchwer  26.09.2018, 15:01
@Apolon

Wenns die Wand zwischen Bad und Küche ist, kann die natürlich auf beiden Seiten nass sein.

Apolon  26.09.2018, 15:03
@NamenSindSchwer

Und dann wäre auch die Einbauküche nass! Zumindest die Rückwand.

NamenSindSchwer  26.09.2018, 15:05
@Apolon

Okay, wie auch immer. Ich sehe keinen Sinn darin die Beschreibung des FS dem Grunde nach in Frage zu stellen.

Apolon  26.09.2018, 15:07
@NamenSindSchwer

Stellen wir die denn in Frage?

Er weiß ja selbst noch nicht, ob ein Hausratschaden vorliegt!

Ob die Küche selbst einen Feuchtigkeitsschaden (Schimmmel o.ä.) hat steht noch nicht fest.
MoechteAWissen  26.09.2018, 15:20
@NamenSindSchwer

ich schreibe später mehr dazu. muss jetzt noch schnell auf Termin ;-)

Lumentine 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 18:25
@MoechteAWissen

@NamenSindSchwer Ich danke euch sehr für die anregende Diskussion und auch die vielen Infos. Ich fühle mich gerade so, als würde ich mit dem einen Ohr mit der Hausrat- und mit dem anderen Ohr mit der Wohngebäudeversicherung sprechen. Das ist gerade der Knackpunkt.

Nach sehr, sehr vielen Telefonaten mit meiner Hausratversicherung habe ich auf Anraten des Schadensteams nun eine Stellungnahme für "eine Ebene höher" geschrieben mit genauer Schilderung der Sachlage und Bitte auf wohlwollende Prüfung mit Hinweis auf die Schadensnummer der Wohngebäudeversicherung.

Ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt!

MoechteAWissen  28.09.2018, 07:59
@NamenSindSchwer

Guten Morgen mein lieber, ich habe es leider nicht früher geschafft zu antworten.

Auf ein Neues ;-)

Wie du auf die Aussage kommst, es würde kein Versicherungsfall vorliegen, erschließt sich mit nicht.

Ich drösel es mal detailliert auf und beginne nochmals bei A….

Was ist der Versicherungsfall?

Ausführliche Definition

Leistungsfall. Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers (Versicherungsleistung) aus einem Versicherungsvertrag auslöst. Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss (Auslösung durch bestimmte versicherte Gefahren, Einwirkung auf bestimmte versicherte Sachen oder Personen, Folgen im Sinne bestimmter versicherter Schäden), ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere aus den ihm zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ab Eintritt des Versicherungsfalls treffen den Versicherungsnehmer verschiedene Obliegenheiten, wie die Rettungspflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Belegpflicht.

Autor: Prof. Dr. Fred Wagner
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon

Sofern man Hr. Prof. Dr. Fred. Wagner Glauben schenken kann, liegt der Versicherungsfall zumindest dann vor, sobald eine versicherte Gefahr eingetreten ist und diese in den AVB vereinbar wurde. Somit sollten wir im nächsten Schritt herausfinden, was unter versicherte Gefahren in den AVB gemeint ist und wie diese zu verstehen sind. Gemäß den Musterbedingungen des GDV-VHB 2016 – Quadratmetermodell, sind folgende Gefahren benannt.     

Teil A 1.3: Leitungswasser 

-die restlichen Punkte erspare ich uns, da vorerst nur dieser Punkt wichtig für uns ist.-

  • A5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? A5.2 Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: A 5.2.1 Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, A5.2.2den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,A 5.2.3 Heizungs-. oder Klimaanlagen,A 5.2.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,A 5.2.5 Wasserbetten oder Aquarien

Demnach und im Abgleich mit unserer Schadenschilderung gesehen, hat  sich definitiv eine versicherte Gefahr verwirklicht und ist eingetreten!    (= Leistungsvoraussetzung ist geschaffen = der Versicherungsfall ist vorhanden!).

Da wir nun wissen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, müssen wir im nächsten Schritt prüfen was überhaupt versichert ist,  in welchen Fällen eine Leistungspflicht des Versicherers besteht und an welchen Orten man überhaupt Versicherungsschutz genießt.

Dazu steht unter:

A7 Welche Sachen sind versichert?

ersichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. Usw…

Trifft dies bei uns zu? -> Nein, es wurde kein Hausrat beschädigt!

 A8 Was gehört zum Hausrat
Die Aufzählung hierzu erspare ich uns auch, da sie keine Relevanz hat.

A10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Usw..

Ist dies für uns Relevant? -> JA, der Versicherungsfall trat am Versicherungsort ein!

A12 Außenversicherung (diesen Punkt überspringe ich auch -> keine Relevanz)

A13 Welche Kosten sind versichert? (und unter welchen Voraussetzungen sind diese zu erbringen?)

Dazu steht unter:

A13.1 Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:

A13.1.3 Hotelkosten
-die restlichen Punkte erspare ich uns auch -> keine Relevanz-

Genau an dieser Stelle haben wir die Lösung gefunden, weshalb der Versicherer Leistung erbringen muss!

Unter Punkt A13.1 steht klar und deutlich, dass die versicherten Kosten infolge (= Folgeschaden) eines Versicherungsfalls (= unser  Leitungswasser im Bad) zu erbringen sind. Dies gilt zumindest dann, sofern die Wohnung wirklich unbewohnbar ist.

Ich vermute deinen Gedankenfehler zu kennen, weshalb du auf das falsche Ergebnis kommst. So wie es scheint, versteifst du dich auf den unmittelbaren Zusammenhang zwischen A7 und A13.1. Dabei übersiehst du jedoch, den mittelbaren Zusammenhang  zwischen A1 und A13.1.

Kurz und knapp könnte man über diesen Fall schreiben:
Aufgrund des Schadens im Bad, bei dem es zu einem bestimmungswidrigen Austritt von Leistungswasser kam, - der Versicherungsfall- hat der Versicherer die Hotelkosten zu übernehmen, da diese eine versicherte  Kostenposition darstellen, die infolge eines Versicherungsfalles bedingungsgemäß zu begleichen sind.

Zumindest steht es so in den AVB ;-)

NamenSindSchwer  28.09.2018, 11:01
@MoechteAWissen

Ist doch schön, dass wir beide Spaß haben ;-)

Da wir nun wissen, dass der Versicherungsfall eingetreten

Das ist er aber nicht, wenn keine versicherte Sache beschädigt wurde. :(

Wie auch aus deinem Zitat zu entnehmen:

Auslösung durch bestimmte versicherte Gefahren, Einwirkung auf bestimmte versicherte Sachen

Und weiter:

Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss[...]ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere aus den ihm zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

Und die Regelungen zum Versicherungsfall aus eben jenen VHB wurden bereits von mir angeführt:

A.1

Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse ( Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen

Die Beschädigung einer versicherten Sache ist Grundvoraussetzung dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.

Sofern man Hr. Prof. Dr. Fred. Wagner Glauben schenken kann, liegt der Versicherungsfall zumindest dann vor,  sobald eine versicherte Gefahr eingetreten ist und diese in den AVB vereinbar wurde.

Nein, das ist nicht die korrekte Schlussfolgerung und das steht dort so auch nicht.

Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn eine versicherte Sache durch eine versicherte Gefahr beschädigt wird. Absolute Grundlage für jede Sachversicherung.

Deiner Auslegung nach ist der Versicherungsfall bereits eingetreten sobald eine versicherte Gefahr aufgetreten ist, ohne dass dadurch überhaupt ein Schaden verursacht wurde, was natürlich nicht sein kann.

Keine versicherten Sachen beschädigt---> Versicherungsfall nicht eingetreten----> Versicherte Kosten werden nicht erstattet

Trifft dies bei uns zu? -> Nein, es wurde kein Hausrat beschädigt!

Eben...

Aber wir drehen uns hier auch im Kreis und wiederholen eigentlich nur die Argumente die wir bereits vorgebracht haben.

MoechteAWissen  28.09.2018, 11:31
@NamenSindSchwer

Du verstehst es einfach nicht.

Du bewertest die ganze Zeit nur den unmittelbaren Schaden

In deinem Kopf passiert wohl das hier:

Rohrbruch, Wasser tritt bestimmungswidrig aus ->  keine versicherten Sachen wurden beschädigt -> kein Versicherungsfall

Dieses Vorgehen ist jedoch falsch. Da der Schadensfall nicht ausreichend gewürdigt wurde.

Richtig ist:
Rohrbruch, Wasser tritt bestimmungswidrig aus -> (= der Versicherungsfall wurde dadurch ausgelöst und somit auch die versicherten Kosten) ->   keine versicherten Sachen wurden beschädigt (= völlig egal) -> Vn hat trotzdem Anspruch auf die versicherten Kosten, da der Versicherungsfall begonnen hat und die Unbewohnbarkeit der Wohnung Anspruch auf die Hotelkosten auslöst.  

= mittelbarer Zusammenhang     

Du solltest dir mal anschauen, was man formaljuristisch unter:

Unmittelbaren und mittelbaren Schäden versteht. Vielleicht verstehst du es dann. Ein Anruf in einer Schadenabteilung deiner Wahl, sollte auch Licht ins dunkeln bringen.

Ich verstehe, dass man hierfür tiefgehendes Wissen benötigt. Doch dass du den Versicherungsfall nicht erkennst erstaunt mich schon. 

Der Versicherungsfall, ergibt sich nämlich nicht durch eine mögliche Schadenszahlung, sondern durch die Verwirklichung der versicherten Gefahr und diese ist durch den Rohrbruch zweifelsohne eingetreten und hat somit den Versicherungsfall ausgelöst.

NamenSindSchwer  28.09.2018, 11:55
@MoechteAWissen
Rohrbruch, Wasser tritt bestimmungswidrig aus -> (=  der Versicherungsfall wurde dadurch ausgelöst

Nein, eben nicht.

Ein Anruf in einer Schadenabteilung deiner Wahl, sollte auch Licht ins dunkeln bringen.

Jo, die hat den Schaden im vorliegenden Fall ja deshalb auch abgelehnt.

Ich hatte erst letztes Jahr einen solchen Fall bei einer Kundin. Selbes Ergebnis. Da waren dann halt paar Vorräte in der Küche nass geworden und für 15€ reguliert, dann gabs auch mehrere Hundert Euro Hotelkosten.

Der reine Eintritt der versicherten Gefahr ist NICHT dem Eintritt des Versicherungsfalls gleichzusetzen. Dafür ist ZWINGEND ein Schaden an einer versicherten Sache nötig.

Der Versicherungsfall, ergibt sich nämlich nicht durch eine mögliche Schadenszahlung,

Nein, aber durch einen entstandenen Schaden. Wenn kein Schaden (an einer versicherten Sache!) entstanden ist, ists auch kein Versicherungsfall.

sondern durch die Verwirklichung der versicherten Gefahr

...an einer versicherten Sache.

Deiner Meinung nach wäre ja bei jedem Sturm mit Windstärke 8 der Versicherungsfall in z.B. der Gebäudeversicherung eingetreten, völlig egal ob überhaupt ein Schaden durch den Sturm entstanden ist. Und jedes Mal wenns hagelt gibts automatisch hunderttausende Versicherungsfälle in der Teilkasko obwohl gar keine Autos beschädigt wurden. Oder wenn ein paar Milliliter aus der Badewanne überlaufen hast du automatisch den Versicherungsfall in der Gebäude- und Hausratversicherung, obwohl das Wasser von den Fließen weggewischt werden kann. Dann müsste man in diesen Fällen ja jedes Mal einen Schaden melden und die Versicherungen würden für sowas Schadennummern vergeben müssen...

Wie gesagt wir drehen uns im Kreis und eine weitere Diskussion führt zu nichts. Solange unsere Kunden im (tatsächlichen) Schadenfall eine Regulierung bekommen ist ja alles gut.

MoechteAWissen  28.09.2018, 14:43
@NamenSindSchwer

Deine Beispiele passen überhaupt nicht zusammen. Du hast leider Probleme damit die Kausalität zu bilden und die AVB zu verstehen. Es ist wirklich schade, dass du nicht in der Lage bist den Sachverhalt zu analysieren.

Ich  würde hierfür sogar eine Garantie aussprechen, den Schaden reguliert zu bekommen. Der Fall ist nämlich eindeutig. Alleine schon deswegen, da die VGV aufgrund des VERSICHERUNGSFALL (unser LW-Schaden) der eingetreten war, die Deckungszusage erteilt hat. Was glaubst du eigentlich, weshalb die VGV Leistung erbringen möchte, wenn es doch deiner Meinung zu keinem Versicherungsfall gekommen ist?    Des Weiteren könnte ich dir diverse Vergleichsfälle  Fälle zeigen, bei denen es zur Regulierung kam.  Die Leistungsablehnung die hier ausgesprochen wurde, wurde wahrscheinlich von einem Level-1 Mitarbeiter oder Azubi mit fehlenden Kenntnissen abgelehnt.  Die Ablehnung erfolgte definitiv zu Unrecht.

In einem stimme ich dir jedoch in einem zu. Wir drehen und wirklich im Kreis. Wir beide haben eben sehr unterschiedliche Wissensstände.  

NamenSindSchwer  28.09.2018, 14:52
@MoechteAWissen
Was glaubst du eigentlich, weshalb die VGV Leistung erbringen möchte, wenn es doch deiner Meinung zu keinem Versicherungsfall gekommen ist?

Dass in der VGV der Versicherungsfall nicht eingetreten ist habe ich niemals behauptet. Natürlich ist er das, schließlich wurde hier eine versicherte Sache durch eine versicherte Gefahr beschädigt. Also das sollte doch nun wirklich mehr als offensichtlich sein...

Du bist steif und fest der Meinung, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, sobald eine versicherte Gefahr IRGENDETWAS beschädigt hat. Dass das vollkommen absurd ist muss dir doch irgendwie einleuchten...

Wenn ein Sturm die Dachziegel meines vermieteten Hauses abdeckt aber innerhalb meines Hauses kein Schaden entstanden ist, ist doch nicht für die Hausratversicherung meines Mieters der Versicherungsfall eingetreten.

Und wenn mein Auto durch Hagel beschädigt wird ist dadurch noch lange nicht der Versicherungsfall in meiner Gebäudeversicherung eingetreten, obwohl Hagel dort eine versicherte Gefahr ist.

@Namensindschwer hat schon erschöpfend Auskunft gegeben; mir kommt aber der Gedanke, dass doch die Feuchteprobleme an deinen Wänden der Mietwohung zum Bereich der Hausratversicherung zählen, wenn sie denn nach Trocknung tapeziert oder wenigstens gemalert werden müssen!?

Damit ist ein Hausratschaden entstanden und der Versicherer eintrittfplichtig auch für mutmasslich mitversicherte Hotelkosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NamenSindSchwer  26.09.2018, 12:59

Das ist eine gute Idee, aber die Tapete gehört nur dann zu den versicherten Sachen in der Hausrat, wenn sie vom Mieter eingebracht wurde und dieser auch die Gefahr dafür trägt. An letzterem Punkt scheitert es oft, da die Tapete in der Regel in das Eigentum des Vermieters übergeht, auch wenn dieser die Tapete nicht angeschafft hat.

das muss seine Versicherung bezahlen

denke dran dir deinen stromzählerstand aufzuschreiben, denn wenn sie die trocknungsgeräte an deinen Strom anschließen, müsstest du das auch zahlen, die teile ziehen sehr viel Strom. nimm dir bei der Ablesung einen zeugen dazu

Vampire321  26.09.2018, 12:09

Nicht unbedingt!

due Gebäudeversicherung versichert nicht automatisch frisch- und Abwasser (grauwasser)

bei Versicherungspolicen, die erst in den letzten Jahren abgeschlossen wurde ist sehr oft nur der Wasser-Zulauf versichert.

grauwasser ist nur bei alten Verträgen oder gegen sehr hohe Gebühren versichert !

Lumentine 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 12:20
@Vampire321

Den eigentlichen Schaden (Sanierung Bad, Trocknung, neu verputzen / tapezieren der Wände) zahlt definitiv die Wohngebäudeversicherung, das ist schon geklärt. Es geht wirklich nur um meine Unterbringungskosten.

Lumentine 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 12:06

Danke, ein Trocknungsgerät läuft schon seit Juli, seitdem ist auch der Zählerstand dokumentiert (habe ihn abfotografiert).

  1. Eine Mietminderung ist hier angebracht
  2. Der Hausratschaden ist vermutlich doch entstanden, z.B. wenn Vorräte aus den Küchenschränken durch die Feuchtigkeit unbrauchbar wurden
  3. Keine Rückfragen stellen sondern der Hausratversicherung schriftlich den Schaden melden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lumentine 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 12:18

Nein, an der Küche sind wirklich keine Schäden, da wo es etwas feucht war ist nur die Spüle und dieses Küchenstück war in der Zeit des Schadens schon mal abgebaut und da war nix.

Hm das mit den Rückfragen hat sich schon erledigt, ich hab da ja schon 4X rumgenervt, was die auch dokumentiert haben ;)

Ja, mit der Miete kann ich dann aussetzen... aber alternative Unterbringungskosten sind ja doch in der Regel wesentlich höher als meine Mietkosten.