Wasserschaden in Mietwohnung Störung durch Trocknungsgeräte
Wir wohnen in einer 2 Zi Mietwohnung in einem Hochhaus. Letzte Woche wurde ein Wasserschaden bei uns in der Wohnung im 5. Stock festgestellt. Das Wasser beschädigte nun untenliegende Wohnungen bis ins 3. Stockwerk. Heute nun wurde der Boden aufgebohrt, Schläuche verlegt und ein Trocknungsgerät in die Küche gestellt. Meine Frage nun: Der Geräuschpegel des Trocknungsgerätes ist sehr laut und dröhnt. Laut Firma soll es 24 Stunden am Tag laufen und das für 14 Tage . Küche, Bad und Flur sind nur beschränkt nutzbar wegen der Schläuche, Türen können z. B. im Bad nicht geschlossen werden, es ist unzumutbar laut. Einzig nicht betroffene Räume sind Schlaftzimmer und Wohnzimmer, auch dort ist aber bei geschlossener Tür das Geräusch des Trocknungsgerätes deutlich zu hören. Kann ich z. B aus der Wohnung für die 14 Tage ausziehen in ein Hotel, weil unzumutbar i der Lärm wirklich nicht ist. Wer hat da Erfahrung und weis Rat? Welche Ansprüche habe ich wegen der Stromabnahme für das Trocknungsgerät und das in die Decken gelaufene Wasser, das aus einem HInterwandspülkasten ausgelaufene Wasser. Wie verhält es sich mit den Renovierungskosten für Tapeten, Wandanstrich und Bodenbelag. Welche kosten kann ich geltend machen für Urlaub nehmen, ausräumen, einräumen und Endreinigung.
Herzlichen Dank für Tipps und Ratschläge
4 Antworten
Ich hoffe für Euch, dass die Schuldenfrage geklärt ist und dass Euch keine Schuld trifft. Dennoch: auch Eure private Hausrat/Haftpflicht informieren, die ggf. auch greifen muss und das Geld dann von der Schuldner-Versicherung holen wird.
Ja, die Geräusche sind sehr störend. Ihr könnt die Geräte nachts auch abschalten, das verlängert natürlich den Trocknungszeitraum um die entsprechenden Stunden. Bitte dies mit der Trocknungsfirma abstimmen.
Stromrechnung: sollte so sein, wie bereits beschrieben (Zählerstand notiert). Du solltest nur noch nach Beendigung der Trocknung Dir gleich ein Schreiben vom Stromlieferanten ausstellen lassen, dass besagt, wieviel der genutzte Strom gekostet hat. Dann kann das gleich in die Gesamt-Schadenssumme aufgenommen werden.
Die Schäden an der Wohnung sollte die Versicherung des Schuldners tragen. Bitte alles sorgfältig auflisten, ggf. Belege schon raussammeln!
Versicherungen sind eher verhalten, was den Auszug in ein Hotel angeht. Dies muss vorher abgesprochen werden. Auf Kostenerstattung wg. Urlaubstagen sehe ich wenig Erfolgsaussichten.
Für alles gilt: lieber erstmal alles auflisten, streichen kann die Versicherung immer noch - und nicht nachgeben!
Alles Gute!
Es ist warscheinlich zu spät, aber um die Feuchtigkeit kontinuirlich zu entfernen würde ich dir empfeheln ein paar Humydry Luftentfeuchter zu kaufen, diese machen keine lärm und funktionieren ohne Strom..kosten ca. 10€ im online shop von humydry.de
Wenn die Tapeten sehr betroffen sind, würde ich die alten abmachen und neue drauf tun...und immer schauen das die Wand wirklich trocken ist.
Trocknungsgeräte sind echt laut und nehmen viel Lebensquälitat weg für ein paar Wochen...die Rechnung wird auch nicht grade erfreudig sein,
Hallo, der Lärmpegel ist wirklich unerträglich. Dabei ist an normales Schlafen nicht zu denken. In den mir bekannten Fällen habe ich immer angeraten die Geräte während der Nachtzeit abzuschalten. Dies ist statthaft. Wegen der Stromrechnung brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, denn der Aufsteller der Geräte hat bei der Anschaltung den Zählerstand notiert und Du müsstest eine Durchschrift davon bekommen haben. Mit Entfernung der Geräte wird wieder der Zählerstand am Gerät abgelesen. Diesen Stromverbrauch muss der Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers übernehmen. Dazu noch ein Tipp: Melde diesen Wasserschaden und den erhöhten Stromverbrauch umgehend Deinem Stromlieferanten, damit er nach der nächsten Jahresabrechnung die Vorauszahlung wegen erhöhtem Stromverbrauch nicht unnötig erhöht, er kann es ja sonst nicht wissen. Außerdem kannst Du auch noch weitere Kosten für Telefonate, ggf. Entsorgung von beschädigtem Hausrat, ggf. Fahrtkosten und auch Mietminderung gelten machen. Auch das entleeren der Wasserbehälter kannst Du, wenn Du es machst, dir vergüten lassen. Für alle Unannehmlichkeiten und Besorgungen, Zeitverbrauch usw. kannst Du in aller Regel einen Stundensatz von rund 10,00€ berechnen. Also führe Tagebuch, wo Du alles reinschreibst, was Du in diesem Fall getan hast. Viel Erfolg und ruhige Nächte.
Bist Du im Mieterschutzbund?? Das stelle ich mir echt furchtbar vor...Zieh ins Hotel, das müsste die Versicherung zahlen!! Wenn feststeht, dass Du das nicht verursacht hast, so hört es sich ja nu an, MUSS die VErsicherung zahlen
Ach so, ich lese gerade, dass es in Deiner Wohnung passierte...Oh je, das wird schwierig )-: