Wie formuliere ich eine Klageschrift nach § 697 Abs. 1 ZPO?
Das Amtsgericht moniert, dass die bloße Bezugnahme auf den Antrag aus dem Mahnverfahren nicht den formalen Anforderungen an eine Klageschrift genügt, die an die Anspruchsbegründung zu stllen sind (§ 697 Abs. 1 ZPO).
Es wird erneut aufgefordert, die Klage in einer Klageschrift entsprechenden Form, die insbesondere auch den Klageantrag erkennen lässt, zu begründen.
5 Antworten
Klageschrift, Muster
Das Muster ist leider mE problematisch, wenn man selbst klagen will. Denn das dort genannte Muster geht ja gerade von einem Rechtsanwalt als Verfasser aus, der sich auf seine Mandantenvollmacht beruft. Das heißt, dass das Gericht die Klage aufgrund der dort enthaltenen Formulierungen ggf. sogar für unzulässig erachten könnte und die Klage deswegen abweist. Das kostet dann nur (unnötig) Geld.
Wenn man aber doch eine Klage einzureichen ohne Rechtsanwalt einreichen will, so muss diese Klage auch "eigene" Klageschrift erkennbat sein für das Gericht. Das Muster hier sollte dem besser genügen: vgl. bei Formular1.de im Bereich "Klage".
http://formular1.de/formulare/klage-klageerwiderung/
VG
Dafür gibt's Profis. Wenn Du willst, dass Deine Klage irgendeine Aussicht auf Erfolg hat, solltest Du dringend einen solchen miteinbeziehen. Sollte die Gegenseite einen Anwalt beauftragen kann es Dir passieren, dass Du den Prozess trotz scheinbar eindeutiger Beweislage verlierst.
Du fummelst zu Hause ja auch nicht an der Elektroinstallation herum, oder?
Es ging auch ohne Anwalt und hatte Erfolg.
zwei Möglichkeiten (wenn ich die dritte Möglichkeit es selbst zu versuchen nicht mitrechne): geh entweder zum Anwalt oder geh zur Rechtsantragstelle bei Deinem Amtsgericht und lass dort die Klage aufnehmen.
was ist das denn für ein jämmerliches Amtsgericht????
Übersichtliche und aktuelle Muster für eine Klage ohne Anwalt gibt es auf Formular1.de. Ist auch mit vielen hifreichen Anmerkungen. Moment ich such gerade mal den Link...
http://formular1.de/formulare/klage-klageerwiderung/
Beste Grüße Ralf
Ein juristischer Laie wird das kaum in einer erfolgversprechenden Art und Weise hinbekommen. Vielleicht wäre es ratsamer, einen Anwalt damit zu beauftragen...
Beim Amtsgericht war ich ich schon. Dort formulieren sie nichts für mich, sondern nehmen nur auf, was ich angebe.
Ein Anwalt ist mir für diese Sache zu teuer.