Ab wann ist ein Richterspruch rechtskräftig?
Ich habe ein Rechtsstreit mit meinem Arbeitsgerber. Ich habe den Streit gewonnen und der Arbeitgeber muss mein Gehalt bezahlen. Ich habe bisher ein Monat gewartet und kein Gehalt von ihn bekommen. Was soll ich jetzt machen?
4 Antworten
Das Urteil muß erst schriftlich vorliegen und keine Rechtsmittel eingelegt werden - ggf. muß der ArbG noch mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter klären, ob etwas zu erstatten ist (sofern ALG-I oder ALG-II gezahlt wurde aber noch Gehaltsansprüche durch das Gericht für diesen Zeitraum zugesprochen wurden).
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter stellen dem ArbG i. d. R. bei schwebenden Verfahren einen Bescheid mit Mitteilung des Forderungsübergangs zu.
Wenn alles geklärt ist, wird die Abrechnung dann mit dem nächsten Gehaltslauf erstellt (ggf. wird vorab eine Probabrechnung erstellt und das Netto überweisen).
Du könntest im Unternehmen nachfragen oder Deinen Anwalt nachfragen lassen, wann überwiesen wird.
ist das Urteil in Schriftform bereits zugegangen? nein, war dein Anwalt tätig? ja, dann frag ihn
im Urteil sollte alles drin stehen, dann muss es nur noch rechtswirksam werden, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden können.
Aus dem Urteil pfänden lassen.
Das steht doch im Urteil drin.
Ja. Das Urteil wird in Schriftform zu ihn geschickt.
Und es war ein Anwalt tätig?