Wie lange noch Kindergeld?
Ich bin noch 20 und wohne seit August in NRW mit meinem Freund zusammen.
Ich arbeite auch seit ca August auf Teilzeit und verdiene 1030.- Netto im Monat. Hatte in der Zeit auch einen Jobwechsel.
Meine Mutter überweist mir jeden Monat mein Kindergeld, ist so abgemacht das passt so auch alles. Nur jetzt ist meine Frage, ob ich noch berechtigt bin, Kindergeld zu bekommen.
Im Internet lese ich viel, dass "Kinder" bis 21 Jahren bei Teilzeitbeschäftigung Kindergeld bekommen, da das Geld, was man dort verdient, zu wenig Lebensunterhalt wäre.
Ein Studium habe ich begonnen, jedoch abgebrochen. Eine Ausbildung habe ich noch nicht gemacht, bin aber auf der Suche und bin auch bei der Arbeitsargentur als Ausbildungssuchend eingetragen.
Ich wollte eigentlich bei der Familienkasse anrufen, jedoch hat diese Mittwochs geschlossen und ich wollte hier schonmal fragen, um mich vorzubereiten, was kommt.
Bis jetzt bekomme ich auch noch (netterweise) Unterhalt von meinem Vater, der aber ab August 22 eingestellt wird, was auch völlig in Ordnung ist.
Wird mein Freund, als Verdiener, ebenfalls mit angerechnet?
Darf ich das Kindergeld weiterhin rechtens bekommen oder nicht? Oder bekomme ich es schon "zu lange" bezahlt? Ich möchte nämlich keine Nachzahlungen haben und möchte das alles richtig abläuft.
6 Antworten
Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen für einen Kindergeldanspruch der Eltern:
Ein Studium habe ich begonnen, jedoch abgebrochen. Eine Ausbildung habe ich noch nicht gemacht, bin aber auf der Suche und bin auch bei der Arbeitsargentur als Ausbildungssuchend eingetragen...
Da du bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend" gemeldet bist, hast du ja schon mal den 2. Punkt erfüllt ;-)
Das Einkommen spielt schon 10 Jahre lang keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch!
Im Internet lese ich viel, dass "Kinder" bis 21 Jahren bei Teilzeitbeschäftigung Kindergeld bekommen, da das Geld, was man dort verdient, zu wenig Lebensunterhalt wäre...
Stimmt so nicht ganz - bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es Alters- und Einkommensgrenzen für einen Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lebensjahr und max. 450-Euro-Minijob:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14, 15 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
PS: Natürlich müssen deine Eltern bzw. du der Familienkasse jede Änderung mitteilen wie z.B. den Abbruch des Studiums usw.
Alleine die Meldung reicht nicht aus. Du musst dann auch nachvollziehbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen.
Solange du als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung gemeldet bist, hast du ja diese Voraussetzung für den Kindergeldanspruch erfüllt; nur hab' ich i-wo gelesen, daß diese Meldung z.B. alle 3 Monate erneuert werden muß!?
Dies bitte gezielt nachfragen bei deinem Anruf bei der Familienkasse...
Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Wird mein Freund, als Verdiener, ebenfalls mit angerechnet?
Nein - du könntest sogar verheiratet sein und die Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch! Die Einkommensgrenzen hierfür wurden ja schon in 2012 ganz abgeschafft ;-)
Kindergeld ist eine Leistung an ELTERN. Wenn du nicht mehr in der Ausbildung bist, müssten deine Eltern das der Kindergeldkasse unaufgefordert mitteilen. Unterlassen sie das, müssen sie zusätzlich zur Rückzahlung mit einer Strafe rechnen.
Am besten machst du die Hunde nicht scheu und legst das Geld einfach auf Seite - wenn keine Rückzahlun, kommt kannst es ausgeben
Das ist Sozialbereich und wird mit einer Geldstrafe geahndet
Uff, ok ^^
Das wäre ein schlechter Rat. Damit machen sich die Beteiligten straffällig. Darauf wurden sie bereits im ANTRAG hingewiesen.
Irgendwann wird die Kindergeldkasse wieder Nachweise fordern, ob Deine Eltern überhaupt noch berechtigt sind, Kindergeld für Dich zu erhalten. Dann kommt die große Rückzahlungsforderung.
Studium abgebrochen, ausbildungssuchend: dann kriegst du weiterhin Kindergeld. Egal, welche Einkünfte du zur Zeit hast.
Aber man bekommt keins, wenn man arbeitet und Geld verdient
Woher weißt du das??
ich bin halt total verwirrt jeder schreibt irgendwie etwas anderes, im internet stehts mal so, mal so, ich meine wenn ich morgen anrufe weiss ich ja bescheid aber man macht sich trotzdem sorgen
Ja genau - durch dieses Halbwissen von manchen Antworten hier (vllt. auch nur Neid oder Nichtwissen von diesen Antwortgebern) kann man/frau schon mal verwirrt sein...
Bei uns war es jedenfalls so: zwischen Abitur und Ausbildung lag 1 Jahr. Nach 2 bis 3 Monaten Studium abgebrochen.
vielen dank für die ausführliche antwort! Also wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich bis 25. Kindergeld, wenn ich ausbildungssuchend bin? Bei der Ausbildung die ich machen möchte gibt leider nicht ganz so viele Plätze. Also kann ich ganz normal meiner Teilzeitbeschätigung nachgehen bis ich endlich einen ausbildungsplatz habe ohne mir sorgen zu machen was zurückzuzahlen?