Wie lange noch Kindergeld?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen für einen Kindergeldanspruch der Eltern:

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Ein Studium habe ich begonnen, jedoch abgebrochen. Eine Ausbildung habe ich noch nicht gemacht, bin aber auf der Suche und bin auch bei der Arbeitsargentur als Ausbildungssuchend eingetragen...

Da du bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend" gemeldet bist, hast du ja schon mal den 2. Punkt erfüllt ;-)

Das Einkommen spielt schon 10 Jahre lang keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch!

Im Internet lese ich viel, dass "Kinder" bis 21 Jahren bei Teilzeitbeschäftigung Kindergeld bekommen, da das Geld, was man dort verdient, zu wenig Lebensunterhalt wäre...

Stimmt so nicht ganz - bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es Alters- und Einkommensgrenzen für einen Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lebensjahr und max. 450-Euro-Minijob:

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Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14, 15 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

PS: Natürlich müssen deine Eltern bzw. du der Familienkasse jede Änderung mitteilen wie z.B. den Abbruch des Studiums usw.

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Lena140701 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 14:00

vielen dank für die ausführliche antwort! Also wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich bis 25. Kindergeld, wenn ich ausbildungssuchend bin? Bei der Ausbildung die ich machen möchte gibt leider nicht ganz so viele Plätze. Also kann ich ganz normal meiner Teilzeitbeschätigung nachgehen bis ich endlich einen ausbildungsplatz habe ohne mir sorgen zu machen was zurückzuzahlen?

DerHans  27.04.2022, 14:10
@Lena140701

Alleine die Meldung reicht nicht aus. Du musst dann auch nachvollziehbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen.

siola55  27.04.2022, 14:23
@Lena140701

Solange du als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung gemeldet bist, hast du ja diese Voraussetzung für den Kindergeldanspruch erfüllt; nur hab' ich i-wo gelesen, daß diese Meldung z.B. alle 3 Monate erneuert werden muß!?

Dies bitte gezielt nachfragen bei deinem Anruf bei der Familienkasse...

siola55  28.04.2022, 16:46

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

siola55  27.04.2022, 14:34

Wird mein Freund, als Verdiener, ebenfalls mit angerechnet?

Nein - du könntest sogar verheiratet sein und die Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch! Die Einkommensgrenzen hierfür wurden ja schon in 2012 ganz abgeschafft ;-)

Kindergeld ist eine Leistung an ELTERN. Wenn du nicht mehr in der Ausbildung bist, müssten deine Eltern das der Kindergeldkasse unaufgefordert mitteilen. Unterlassen sie das, müssen sie zusätzlich zur Rückzahlung mit einer Strafe rechnen.

Am besten machst du die Hunde nicht scheu und legst das Geld einfach auf Seite - wenn keine Rückzahlun, kommt kannst es ausgeben

Idris164  27.04.2022, 13:28

Das ist Sozialbereich und wird mit einer Geldstrafe geahndet

DerHans  27.04.2022, 13:26

Das wäre ein schlechter Rat. Damit machen sich die Beteiligten straffällig. Darauf wurden sie bereits im ANTRAG hingewiesen.

Irgendwann wird die Kindergeldkasse wieder Nachweise fordern, ob Deine Eltern überhaupt noch berechtigt sind, Kindergeld für Dich zu erhalten. Dann kommt die große Rückzahlungsforderung.

Von Experte siola55 bestätigt

Studium abgebrochen, ausbildungssuchend: dann kriegst du weiterhin Kindergeld. Egal, welche Einkünfte du zur Zeit hast.

Idris164  27.04.2022, 13:56

Aber man bekommt keins, wenn man arbeitet und Geld verdient

Plaritma  27.04.2022, 15:11
@Idris164

Woher weißt du das??

Lena140701 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 13:47

ich bin halt total verwirrt jeder schreibt irgendwie etwas anderes, im internet stehts mal so, mal so, ich meine wenn ich morgen anrufe weiss ich ja bescheid aber man macht sich trotzdem sorgen

siola55  27.04.2022, 14:43
@Lena140701

Ja genau - durch dieses Halbwissen von manchen Antworten hier (vllt. auch nur Neid oder Nichtwissen von diesen Antwortgebern) kann man/frau schon mal verwirrt sein...

Plaritma  27.04.2022, 15:13
@Lena140701

Bei uns war es jedenfalls so: zwischen Abitur und Ausbildung lag 1 Jahr. Nach 2 bis 3 Monaten Studium abgebrochen.