Antrag auf anteilige Mietkosten Übernahme vom Jobcenter?
Hallo, ich habe eine dringende und wichtige Frage. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen seit 1 Jahr und 9 Monaten Arbeitslos. Ich beziehe seit 9 Monaten Leistungen vom Jobcenter, dass ist mir auch sehr unangenehm. Das ich hier diese Frage stelle. Ich wohne zurzeit wieder bei meinen Eltern seit dem 01.03.2017 da ich mir eine Wohnung vom Jobcenter auf keinen Fall bezahlen möchte. Da die Situation für mich schon schlimm genug ist. Durch meinen Team Manager wurde ich darauf hingewiesen einen Antrag auf Anteilige Mietkosten zu stellen. Was ich auch tat, denn seit dem 01.03.2017 zahlen ich an meine Eltern 150€ Untermiete, von meiner Regelleistung von 409€. Beim Jobcenter habe ich einen Antrag auf anteilige Mietkosten Erstattung und Rückerstattung von über 900€ gestellt. Der Antrag für die Mietkosten Übernahme ist genehmigt sagte mir dir Dame am Telefon. Nur schriftlich habe ich noch keinen Bescheid. Ab dem 01.11.2017 bekomme ich einen Mietanteil. Über den Antrag der Mietkosten Rückerstattung konnte sie mir nichts sagen. Sie sagte das ich einen Überprüfungsantrag laut Paragraph 44 stellen soll. Wenn ich das Geld nicht zurück bekomme. Aber ich habe ja schon einen Antrag mit Kontoauszügen und Quittungen eingereicht. Hatte jemand ähnlich Erfahrungen ? Weil so ein Überprüfungs Antrag lohnt sich für mich ja überhaupt nicht, da es bis zu 6 Monaten dauert bis er überprüft wird. Da ich ab dem 01.02.2018 wieder arbeiten darf.
Wer kann mich ein wenig aufklären. Oder soll ich einen Termin beim Jobcenter in der Leistungsabteilung stellen??
3 Antworten
Ich denke es ist so: Du bekommst nur für zukünftige Kosten das Geld. Der Überprüfungsantrag dient dazu, zu überprüfen ob es rechtens ist, dir auch zurückliegende Kosten zu erstatten. Denn normalerweise bekommst du die nicht. du kannst aber hin schreiben (in den Antrag), dass dich niemand darauf hingewiesen hat, dass du diese Kosten beantragen kannst. Das hätten sie vor 6 Monaten machen müssen.
Wenn du das Geld haben willst und Gründe angeben kannst (wie das unterlassen des Hinweises) dann hast du eine gute Chance
Du hast zwar einen ALG - 2 Antrag gestellt,bist aber dann gegen diesen Bescheid den du bekommen hast nicht fristgemäß ( innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheides ) schriftlich in Widerspruch gegangen !
Wenn du nun gegen diesen Bescheid / Bescheide vorgehen möchtest,weil du mit einer Entscheidung nicht einverstanden warst,dann musst du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,dazu findest du im Internet auch Musterschreiben.
Selbst wenn die Bearbeitung 6 Monate dauern sollte un du dann ab 02.2018 wieder arbeiten gehen solltest,stünde dir dann diese evtl.Nachzahlung zu,den Antrag hast du ja im Leistungsbezug gestellt und der wird dann auch weiter bearbeitet.
Würde das Jobcenter von dir noch etwas bekommen,dann sind diese Forderungen mit Beendigung des Leistungsbezuges ja auch nicht erledigt.
Danke, habe alles dem Jobcenter berichtet, ich warte nun auf Antwort.
Wie ging das aus? Die verbaseln sehr oft und wenn nicht sogar absichtlich solche Anträge im Jobcenter. Gehen Sie zum Anwalt.