Ist für einen Fahrschüler bei der praktischen Prüfung die Einfahrt in eine Straße "Anlieger frei" grundsätzlich verboten?
Die Straße "Anlieger frei" war geradeaus und der Junge fragte auf der Fahrspur mit Pfeilmarkierung geradeaus und rechts, ob er rechts abbiegen soll. Aber es kam keine Antwort. Daher ist er erst geradeaus gefahren und dann fast mitten auf der Kreuzung kam der Zuruf vom Fahrlehrer "rechts". Dadurch war ein normales korrektes Rechtsabbiegen nicht mehr möglich und er ist durchgefallen.
Okay, der Fahrer war kein Anlieger, aber Prüfer oder Fahrlehrer hätten es theoretisch sein können. Hätte man ihm da nicht vorher auf die durchaus berechtige Frage antworten sollen, anstatt ihn reinzulegen bzw. viel zu spät antworten?
12 Antworten
Das ist ein Test ob man logisch denkt. Man selbst ist der Fahrer und kein Anlieger. Gab es einen Grund dort rein zu fahren um etwas zu erledigen? Nein. Es ist eine Fahrprüfung, also muss man dort nicht zwangsweise rein. Entsprechend hat man gegen die Verkehrsregeln verstoßen und rasselt durch die Praxisprüfung.
Das ist völlig in Ordnung so und sollte aus meiner Sicht öfters in der Prüfung gemacht werden, damit sich die Spreu vom Weizen trennt. Leute die nicht selbstständig denken sind eine Gefahr im Straßenverkehr.
Zu deiner Info, der Prüfer hat auch nicht immer recht. Ich wäre damals fast durchgefallen, da ich an einer Kreuzung scheinbar rechts abgebogen bin. So hat zumindest der Straßenverlauf ausgesehen. Das Verkehrsschild abbiegende Vorfahrtsstraße war jedoch vorhanden. Laut ihm in ich gerade über die Kreuzung und musste nicht blinken. Nach kurzer disskussion war die Prüfzeit vorbei und die Prüfung war bestanden xD
Äh, wtf?! Wenn ich gerade aus muss darf man hierzulande nicht blinken. Du bist echt nicht ganz klar in der Birne. Die Warnblinkanlage darf dafür auch nicht verwendet werden.
Es ist ja gar nicht reingefahren. Die Schilder sind weit weg auf der gegenüberliegenden Seite und schwer zu erkennen. Es gibt vorher keinerlei Hinweis auf dieses Durchfahrtverbot!
Wenn man nicht weiter als eine Kreuzung ein Schild erkennen kann sollte man sich überlegen ob man eine Brille benötigt.
Zudem hat er es doch erkannt. Sonst hätte er nicht gefragt ob er rechts oder gerade aus soll. Du widersprichst der Beschreibung deiner Frage!!!
Schweigen heißt geraudeaus gilt nur insofern das die Beschilderung derlei nicht verbietet.
Auf der falschen Seite in eine Einbahnstraße sollte man ebensowenig wie geradeaus fahren wenn laut Schild nur das rechts abbiegen erlaubt ist.
Daher denke ich, dass auch Anliegerstraßen tabu sind, es sei denn die Einfahrt wäre explizit gefordert.
Wenn das am Ende der Ausschlaggebende Punkt sein soll fürs Durchfallen, würde ich das so aber nicht hinnehmen. Zum einen hat der Fahrlehrer seinen Schüler nicht ausreichend vorbereitet. Zum anderen würde ich mit dem Prüfer diskutieren das man ja eben deswegen nachgefragt hätte.
Meines Wissens fällt man aber nicht wegen einem Fehler durch..?
Der Fahrlehrer ist also für die Wissenslücken des Schülers verantwortlich?
Jein, aber wenn es allein daran scheitern sollte würde ich mit beiden diskutieren bis sie mir noch eine Chance geben würden.
Nein. Dafür ist der Schüler verantwortlich. Der Fahrlehrer muss dir sicherlich nicht hinterherrennen und den Hintern abwischen. Es ist dein Job die Verkersregeln zu lernen. Nicht seiner sie dir eine nach dem anderen wie im Kindergarten einzuflößen.
Du bist kein Kind mehr und für dich selbst verantwortlich.
falsch. Wenn er Verwandschaft gehabt hätte, so darf er rein fahren. Fahrlehrer hätte sagen müssen, wir sind keine Anlieger.
Leider hätte er sich an den Normalfall halten müssen, wenn er keine anderen Infos hat. Also hätte er selbstständig abbiegen müssen.
Allerdings halte ich es auch für ziemlich gemein, auf eine Sache, die er offensichtlich bemerkt hat, nicht zu antworten. Es geht doch eigentlich darum, ob er fahren kann und auf den Straßenverkehr losgelassen werden kann.
so sehe ich das auch. Er hat es bemerkt und gefragt und da kann man antworten. wäre er selbst gefahren und hätte eine Wohnung besichtigen wollen, wäre er selbstvertändlich reingefahren.
Es ist ja noch viel extremer. Er wartete vorher ohne zu Blinken an einer Ampel bei Rotlicht, obwohl ein Grünpfeil das Rechtsabiegen erlaubte. Es war eindeutig erkennbar, daß er mangels Antwort geradeaus fahren will. Zudem waren die Schilder "Durchfahrt verboten/Anlieger frei" gegenüber auf dieser breiten 4-spurigen Kreuzung relativ weit weg, teilweise etwas verdeckt und schwer zu erkennen! Eine kurze Antwort "rechts" hätte alles geklärt, aber das "rechts" kam viel zu spät fast mitten auf der Kreuzung.
Laber Rhabarbar.
Das "Durchfahrt verboten" Schild ist groß genug, dass man es selbst auf 70 Meter Entfernung noch locker und eindeutig erkennen kann.
Er widerspricht sich selbst. Ein mal hat er das Schild erkannt, das andere mal nicht. Ich glaube er trollt uns.
Fahren können erschöpft sich nicht in der technischen Beherrschung des Fahrzeugs. Noch wichtiger ist das korrekte Verhalten und die Beachtung der StVO.
Er hat es bemerkt und gefragt und da kann man antworten. wäre er selbst gefahren und hätte eine Wohnung besichtigen wollen, wäre er selbstvertändlich reingefahren.
Wenn der Prüfling von einem anschließenden Parkmanöver ausgehen muss wird er zum Anlieger!
War die Aufforderung"Die nächste Rechts" oder "Die nächstmögliche Rechts"?
Das sollte für die Zukunft mit dem Fahrlehrer geklärt sein, jetzt ist erst einmal eine neue Prüfung angezeigt! Also Blick nach vorne (und ggf. den Fahrlehrer austauschen)
Wenn der Prüfling von einem anschließenden Parkmanöver ausgehen muss wird er zum Anlieger!
Ähm...nein! Wie kommst du darauf? Anlieger ist, wer mit einem Grundstücksbesitzer, Anwohner etc. in Beziehung treten will.
Es handelt sich um eine sehr breite, unbefahrene und unbewohnte ehemalige Durchgangsstraße, die von einer neuen Umgehungsstraße abgelöst worden und jetzt irgendwo mittendrin geschlossen wurde (Sackgasse). Fahrübungsmanöver wäre da ideal, aber reicht das, um als Anlieger zu gelten?
Nach meinem Dafürhalten, Ja!
Aber die Prüfung ist durch und jetzt gilt:
"Wo ist der Schnee vom verganenen Jahr?"
"unbefahrene und unbewohnte ehemalige Durchgangsstraße...und jetzt irgendwo mittendrin geschlossen wurde (Sackgasse)" + Verbotsschild!!!
Mehr Hinweise braucht selbst ein blinder Verkehrsteilnehmer nicht.
Vom Fahrschüler wird aber auch erwartet mit zu denken, sprich er hätte auch OHNE zuruf des Fahrprüfers rechts abbiegen müssen! So hat man es mir vor einem Jahr zumindest beigebracht als ich meine Prüfung hatte.
Er braucht nur sagen, dass er hier ein Grundstück ansehen möchte und etwas kaufen möchte und schon ist er Anlieger.
Er hat ja mitgedacht und nur deshalb lange vorher rechtzeitig gefragt. Aber es kam keine Antwort!
er hätte dann trotzdem auch OHNE zusage rechts abbiegen müssen und nicht auf eine Antwort warten müssen ;)
Er ist vor antritt der Fahrt darauf hingewiesen worden, dass "er (wir) nicht als Anlieger unterwegs sind". Daran hätte er sich erinnern müssen und deshalb selbst entscheiden müssen. Der Fahrlehrer durfte da nicht eingreifen und keinen Hinweis geben.
Jawohlja. Später, wenn er alleine unterwegs ist muss er auch mitdenken, nur es ist keiner da, wo er fragen kann. Bei der Fahrprüfung soll er zeigen, das er fähig ist, selbständig am Verkehr teilzunehmen(ohne Aufpasser) und das hat er nicht geschafft.
Ein mal hat er das Schild erkannt und das andere mal nicht. Trollst du uns?
Wenn es noch eine andere Möglichkeit gibt, vor allem geradeaus über die abknickende Vorfahrtstraße hinweg, dann muß Du sehr wohl rechts blinken, damit eine Unterscheidung erkennbar ist, gegenüber dem geradeaus Fahrenden, der nicht blinken darf. Die "neunmalklugen Verkehrsexperten" in Thailand blinken dann beidseitig, nämlich mit der Warnblinkanlage und finden sich besonders schlau! Oh, Du mein Buddha!