3 monate verjährung(falsche adresse )?
Hallo
Kurz zu Situation:
Ich wurde am 25.05.2018 und 15.06.2018 geblitzt, ich bin am 01.07.2018 offiziell ausgezogen (ich war auf dem Amt ) soweit so gut ich dachte die Bußgeld bescheide würden noch eintreffen war aber nicht so alle meine Briefe kamen bei mein neue Adresse an, ich habe sogar eins für falsch parken bekommen aber die 2 Bußgeld bescheide wegen dem blitzen kamen NICHT an, circa 18.10 oder 19.10 standen 2 Leute vom Rathaus vor mir (ich tipp mal die von der Bußgeld stelle ) meinten wann wollen sie endlich die Bußgeld bezahlen …. Wenn sie nicht zahlen müssen wir …. (leider weiß ich nicht mehr genau was sie gesagt haben aber ungefähr so) dann hielten die mir ein Brief hin, der Brief beinhaltete 2 schreiben vom 12.10 mit 2 Mahnungen über 300 Euro das meiste war Mahngebühren das solle ich innerhalb 14 tage zahlen darauf bin ich zu ein Anwalt er meinte da ich leider nicht für Verkehrsrecht versichert bin würde er mir raten das zu zahlen ( ich muss mir ein anderen Anwalt suchen ) ich hatte dann durch Recherche herausgefunden das Bußgelder die an die falsche Adresse geschickt wurden ein Vergärung Frist 3 Monaten gibt, also wenn es in 3 Monaten nicht richtig zugestellt wird muss ich das nicht mehr bezahlen, also hatte ich ein schreiben aufgesetzt und am 26.11 (durch den Anwalt sind paar Tage drauf gegangen) Einspruch eingelegt (sieh Bild ) am 20.11 kam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr xyz , die Einsprüche sind nicht in der vorgeschriebenen Frist eingegangen und sind somit nicht wirksam.
Bitte erledigen Sie alle offenen Forderungen. Momentan offener Betrag ca. 400,00 €.
Jetzt zu meine frage was kann ich tun, ich war gestern beim Amtsgericht wegen Beratungsschein aber der mein da hätte ich gleich am 12.10 kommen sollen, es kann doch nicht sein das ich so viel Zinsen Mahnungen und Sonstige gebühren zahle muss, für jeden tipp wäre ich echt dankbar
Und welche Frist soll ich denn überschritten haben
Wenn ich richtig verstanden habe hatte ich 14 Tage Zeit für den Einspruch, da es mir am 18.10 erst ausgehändigt wurde und ich am 26.10 Einspruch einlegte müsste, es doch rechtzeitig gewesen sein
Laut dieser Aussage:
Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.
Danke in voraus
Tut mir leid für die Rechtschreibfehler und denn langen text hab versucht mich kurz zu halten
LG
Agito
4 Antworten
Einem Bußgeldbescheid geht eine Anhörung des Betroffenen voraus. Dieses Unterbricht die Verjährung und diese beginnt von vorne wieder zu laufen . Eine Anhörung muss dir aber nicht zwingend im Briefkasten landen .
Somit dürfte der Bußgeldbescheid wohl in der Frist erlassen worden sein .
Jetzt kommt es darauf an , wann wurde der BGB rechtmäßig zugestellt .
Ein BGB wird durch Einwurf in deinen Briefkasten zugestellt .
Allerdings solltest du zu diesem Zeitpunkt auch dort wohnen . Die Frage ist , wann hat der Postbote den BGB zugestellt .
Dieses wird nur aus den Akten ersichtlich werden
Da die Behörde davon ausgeht, das der BGB formgerecht zugestellt wurde , ist dein Einspruch abzuweisen , da dieser Einspruch nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung wirksam ist .
Du könntest einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen .
Wird dieser Abgelehnt solltest du bezahlen , dann kommst du ohne Anwalt nicht weiter . Und dann sind 400 € weit überschritten.
Hier ein Musterschreiben :
https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/muster-antrag-wiedereinsetzung.pdf
Hallo Agitoo ,
Versuches gleichzeitig , behelfsweise .
Du bist an Fristen gebunden . 1 Woche ab Wegfall des Hindernisses .
Du kannst ja zuerst die Zustellung angreifen und behelfsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen .
gruß
alleine die Adressänderung im Personalausweis bewirkt keine Änderung der Adresse bei der Führerscheinstelle/Zulassung. Das läuft separat. Auch bei der Zulassungsbescheinigung ist eine Adressänderung durchzuführen. Das wurde versäumt???
Diese Briefe konnten gar nicht zugestellt werden. Das Versäumnis hast du zu verantworten und wirst zahlen müssen
Hallo peterobm ,
Die Behörde muss einen Bußgeldbescheid Ordnungsgemäß zustellen . Können sie das nicht ist dies ihr Problem . Schließlich haben sie 6 Monate zeit um diesen zuzustellen .
Guten Morgen,
das ist tatsächlich alles äußerst nervig. Insgesamt teile ich deine Auffassung und würde das Schreiben auch so abschicken.
Die Verjährung für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (insb. StVO-Verstöße) beträgt drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).
Die Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate wird mit Erlass des Bußgeldbescheides wirksam, sofern dieser binnen 2 Wochen wirksam zugestellt wird (OLG Brandenburg VRS 117/09, 106);
Hier haben wir offenbar keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides.
"Auch wenn der Betroffene eine wesentliche Ursache für das Scheitern einer wirksamen Zustellung des Bußgeldbescheids dadurch gesetzt hat, dass er anlässlich seiner Anhörung durch die Verfolgungsbehörde als Wohnort eine Firmenanschrift angegeben hat, setzt eine wirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheids in der Wohnung des Betroffenen voraus, dass er unter der Zustellanschrift tatsächlich seine Wohnung unterhält. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Zustellungsadressaten ist nur unter den in § 179 ZPO normierten Voraussetzungen (Annahmeverweigerung) von Bedeutung." [OLG Bamberg, Beschluss vom 12. 12. 2005 - 3 Ss OWi 1354/2005]
Da du deinen Mitwirkungspflichten bei der Ummeldung wohl nachgekommen bist, dürfte hier die 3-Monats-Verjährung wohl voll zum Tragen kommen. Eine Annahmeverweigerung o.ä. sehe ich hier nicht.
Bitte alles ohne Gewähr auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit sehen; ich hatte noch keinen Kaffee. Falls jemand inhaltliche Fehler findet, bin ich für jeden Hinweis dankbar.
Ok viel dank für die Zeit und Aufwand die du dir genommen hast ich wärde es noch mal versuchen
Und wenn ich erfolgreich war wirst du aufjedenfall für die Zeit und Aufwand entschädigt
LG
Agitoo
Ummeldung ist das eine, ist das auch bei der Zulassungsbescheinigung I durchgeführt worden? wurde ein Nachsendeauftrag bei der Post gestellt? - Nein -damit hat der FE es selbst zu verantworten - die Briefe konnten gar nicht zugestellt werden
die Briefe konnten gar nicht zugestellt werden
Ein Bußgeldbescheid erlangt 14 tage nach Zustellung Rechtskraft . Ohne Zustellung keine Rechtskraft .Nicht durch einen Ausdruck . Es ist Sache einer Behörde einen BGB ordnungsgemäß zuzustellen ggf. durch ermitteln der Adresse , welches durch abfrage beim Einwohnermeldeamt erfolgen konnte .
Hast Du Dich denn fristgerecht umgemeldet?
ja ich bin am 28.06 eingezogen und habe mich am 01.07 umgelmeldet ( da der mietvertrag ab 01.07 beginnnt ), hab auch noch die meldebescheinigung
Danke für Zeit und Aufwand die du investiert hast, ich wäre erst AuroraAlpha Methode versuchen falls es nicht klappt Versuch ich es mit deine Methode das ich zumindest diese ganzen Zinsen und Gebühren... zahlen muss
LG
Agitoo