Minijob Arbeit nach Dienstplan?
Guten Morgen zusammen :)
Momentan beschäftige ich mich noch nebenher mit einem Minijob. Vor kurzen ist es zu einer Situation gekommen, von der ich selbst absolut keine Ahnung habe.
Momentan bin ich, nach Dienstplan, von 5-8 Uhr eingetragen. Nun hatte ich natürlich einen MRT und 2 Tage später einen Besprechungstermin beim Arzt und das alles gegen 9 - 10 Uhr. Heißt also, ich bin Pünktlich um 8 gegangen bin bzw. Habe der Schichtleitung bescheid gegeben.
Beim ersten mal wurde ich nur darauf hingewiesen, dass es ja sein kann, dass ich auch länger arbeiten muss bis 12 oder 13 uhr auch wenn es nicht auf dem Dienstplan steht. Beim zweiten mal wurde die liebe Schichtleitung schon sehr frech mir gegenüber und möchte sich jetzt bei der Chefin beschweren, dass ich unzuverlässig sei.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Wie sieht das rechtlich aus? Wenn ich auf dem Dienstplan festgelegt Arbeitszeiten habe, als Minijobber, und mich auch nach denen richte was Privates angeht, bin ich dann im unrecht oder ist es meine Schichtleitung?
2 Antworten
, bin ich dann im unrecht oder ist es meine Schichtleitung?
Im Unrecht ist die Schichtleitung.
Ein Dienstplan wird bekannt gemacht, damit die AN ihre Freizeitplanung machen können. Dieser Dienstplan ist dann für AG und AN verpflichtend.
Einseitig kann der AG diesen nur in absoluten Ausnahmen wie z.B. Erdbeben, Feuer, Hochwasser usw. ändern. Der AG muss also einen "wichtigen" Grund haben. Ansonsten gehen Änderungen nur im gegenseitigen Einverständnis.
Von einem Tag auf den anderen oder sogar am gleichen Tag darf der AG keine Überstunden, bzw. Änderungen machen. Der Ausfall eines Kollegen wegen Krankheit (Beispiel), ist kein legitimer Grund für Änderungen der Arbeitszeit.
Die Rechtsprechung bezieht sich bei der Einteilung der Arbeit i.d.R. auf den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier ist die "Arbeit auf Abruf" geregelt und im Abs. 2 steht:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleitung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Das nur mal zur Info, Du hast ja keine "Arbeit auf Abruf", bei Dir gibt es Dienstpläne und die sind i.d.R. einzuhalten.
Danke fürs Sternchen
Schließe mich dem Kommentar an.
Offensichtlich ist deine Schichtleitung mit ihrer Aufgabe überfordert.
Es sollte wohl eher diese Personalie überdacht werden.
Ich denke wenn der Dienstplan von 5 bis 8 Uhr geht ist das auch nur so. Hast Du nach deiner Arbeitszeit nach Dienstplan Termine muss das der Chef akzeptieren. Es sei denn Du bist auf Abruf oder nach Bedarf eingestellt, aber dann muss der Chef die Termine auch wenigstens 1 Tag davor absprechen.
Es sei denn Du bist auf Abruf oder nach Bedarf eingestellt, aber dann muss der Chef die Termine auch wenigstens 1 Tag davor absprechen.
Das ist falsch.
Die "Arbeit auf Abruf" und die Bekanntgabe des Arbeitseinsatzes ist in § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt (siehe meine Antwort).
Die Vier-Tage-Frist bemisst sich übrigens nach den §§ 186ff BGB was bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag an dem die Arbeit geleistet werden soll, zählen nicht zu den vier Tagen.