Mediafinanz Mahnung - ZAP Hosting - Hilfe?
Also ich habe mal, als ich 15 Jahre alt war, bei ZAP-Hosting einen Vertrag für einen Minecraft Server abgeschlossen. Danach hab ich ihn nicht mehr gebraucht und hab an ihren e-mail eine Kündigung geschrieben, worauf allerdings keine Antwort kam. Die Rechnungen kamen weiter an mein Postfach, aber ich ignorierte sie dummerweise. Jetzt, nach 3 Jahre bekomme ich eine E-mail mit folgendem Inhalt: "wie wir Ihnen bereits per Brief vom 11.07.2016 mitgeteilt haben, hat uns die Firma ZAP-Hosting GmbH & Co. KG (vormals:Zap-Hosting.com - Inh. Marvin Kluck) am 17.05.2016 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus
Vertrag über Gameserver- und V-Serverhosting vom 14.09.2013, Rechnung vom 28.04.2016
einen Betrag in Höhe von 167,72 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Leider haben Sie auf unsere Mahnung vom 11.07.2016 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen: Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 167,72 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 40,00 EUR Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 69,62 EUR Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 13,92 EUR --------------------------------------------------------- noch offener Gesamtbetrag (Stand: 29.07.2016): 291,26 EUR
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 291,26 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 399443754 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen. Bei den mit * gekennzeichneten Positionen handelt es sich um Bruttobeträge, da unser Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit verbindlichem Gruß Tesch mediafinanz GmbH, Abteilung Mahnbescheid
Tesch mediafinanz GmbH
Als Inkassodienstleister registriert beim Amtsgericht Osnabrück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG"
Ich bin seit Anfang des Monats im Urlaub, und weiß nicht was ich hier jetzt tun kann, weil die auch noch so Druck machen.
Bitte um Hilfe! :(
5 Antworten
Ich würde hierauf überhaupt nicht reagieren. Nur dem Mahnbescheid, so er kommt, rechtzeitig widersprechen. Solln die doch klagen, wer klagt, muss beweisen, und Frechheit siegt :-)
1.) Wer ist die ZAP-Hosting GmbH & Co. KG? Ist die überhaupt Rechtsnachfolger der Zap-Hosting.com - Inh. Marvin Kluck? Hast Du mit dem überhaupt einen Vertrag abgeschlossen? Hat Mediafinanz eine gültige Vollmacht? (Nennt man übrigens Bestreiten der Aktivlegitimation - eine recht böse Falle in einem Prozess).
2.) Die Wirksamkeit eines eventuellen Vertrages ist schon zu bestreiten, da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig warst, aber mit 15 Jahren Deine Eltern nun auch nicht mehr jede Minute auf Dich aufpassen müssen.
3.) Wenn der Vertrag ausschliesslich via Internet (incl. Mail) zustande kam, muss er auch mit dem selben Medium gekündigt werden können. Ein Medienbruch (also Abschluss per Internet, aber Kündigung nur per Fax oder Post) benachteiligt eine Seite und ist nicht zumutbar. Kommen nur wenige drauf.
Suche Dir auf jeden Fall Deine Kündigungs-email.
By the way - warum zum Teufel soll eine GmbH & Co. KG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein?
Wenn Du das nicht durchziehen willst, zahle besser. Auf jeden Fall aber mal die Eltern unterrichten.
Gruss
Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Daher kurz dem Inkasso widersprechen mit der Begründung, dass keine Genehmigung vorliegt und der Vertrag daher nicht wirksam ist.
Da lässt sich sicherlich eine gute Lösung finden. Schreibe einfach mal den Support an, mir haben die sehr geholfen als ich Probleme hatte und mittlerweile habe ich dort wieder einen Minecraft Server. :P
Ich empfehle kurz einen Blick in dieses Video. Meld dich beim Support die sind Kulant und haben mir auch geholfen. War beim abschließen erst 14 die hatten volsltes Verständnis.
Deine ELTERN müssen sich mit diesem Abzocker auseinander setzen. Du warst minderjährig und hättest gar keine Dauerverpflichtung eingehen können.
Da reich eigentlich ein Brief mit dem Hinweis, dass eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgt, wenn sie weiterhin einen Minderjährigen nötigen
Schreibe an das Inkassobüro und mache auf den Umstand aufmerksam, dass mit Minderjährigen keine gültigen Verträge geschlossen werden können.
Bestehe darauf, dass sie dich aus ihren Unterlagen entfern und das auch der SCHUFA mitteilen.
Weitere Schreiben wirst du dann als Nötigung auffassen und zur Anzeige bringen.
Der Gedanke ist zwar richtig, der Wortlaut und die Tipps aber total falsch.
1. Wenn der TE mittlerweile 18 ist (das war vor 3 Jahren, als er 15 war...), dann können die Eltern gar nichts mehr machen. Dann müsste er seinen damals geschlossenen Vertrag anfechten. Geht mit der selben Argumentationsgrundlage.
2. Wenn überhaupt, ist dieser Vertrag grundsätzlich nicht unwirksam. er ist "schwebend wirksam". Natürlich darf Zap-Hosting einen Vertrag mit einem Minderjährigen eingehen. Das ist denen nicht verboten.
Der Knackpunkt ist, dass er nur dann endgültig wirksam ist, wenn die Eltern zustimmen. Verweigern die Eltern die Zustimmung (oder verweigert sie der volljährig gewordene TE selbst), nur dann ist es unwirksam und wird ggf. rück abgewickelt o.ä.
Grundsätzlich darf mit einem Minderjährigen kein Vertrag geschlossen werden, der ihn zu wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet. Dabei ist die Höhe der Zahlungen nicht ausschlaggebend.
Grundsätzlich darf mit einem Minderjährigen kein Vertrag geschlossen werden, der ihn zu wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet
Das ist völliger Quatsch. Und dass du es wiederholst, macht es nicht besser. Die Grenze liegt bei 7 Jahren. Ab dem 8. Lebensjahr darf man auch Verträge mit Minderjährigen schließen, durch sie der Minderjährige nicht nur rechtliche Vorteile zieht. Die Wirksamkeit hängt dann davon ab, ob die Erziehungsberechtigten vorher oder nachträglich die Genehmigung erteilen.
Das Verbot, mit einem 15jährigen solche Verträge abzuschließen, hast du schlichtweg frei erfunden.
Du machst dir deinen ganzen ansonsten in die richtige Richtung gehenden Beitrag mit diesem Blödsinn kaputt. Warum?
Du bist doch erfahren genug und angeblich Community-Experte für Recht. Da solltest du von diesem Grundsatz der "schwebend unwirksamen Verträge" schon einmal was gehört haben. Lies endlich mal das BGB, wenn du dich in solche Themen reinhängen willst.
Ich hab ihnen jetzt erstmal geschrieben dass ich den Vertrag eigentlich gekündigt hatte, nur keine Rückmeldung kam. Außerdem meinte ich, dass uch eben derzeit im Urlaub bin und nicht wirklich groß auf ihre Forderung ejngehen kann. Ich weiß nur nicht wie ich die Sache vom Urlaub aus regeln soll, da sie ja in ihrem Schreiben zeitlich recht großen Druck machen...
Biaher aber dennoch Danke