Mediafinanz Mahnung - ZAP Hosting - Hilfe?

5 Antworten

Ich würde hierauf überhaupt nicht reagieren. Nur dem Mahnbescheid, so er kommt, rechtzeitig widersprechen. Solln die doch klagen, wer klagt, muss beweisen, und Frechheit siegt :-)

1.) Wer ist die ZAP-Hosting GmbH & Co. KG? Ist die überhaupt Rechtsnachfolger der Zap-Hosting.com - Inh. Marvin Kluck? Hast Du mit dem überhaupt einen Vertrag abgeschlossen? Hat Mediafinanz eine gültige Vollmacht? (Nennt man übrigens Bestreiten der Aktivlegitimation - eine recht böse Falle in einem Prozess).

2.) Die Wirksamkeit eines eventuellen Vertrages ist schon zu bestreiten, da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig warst, aber mit 15 Jahren Deine Eltern nun auch nicht mehr jede Minute auf Dich aufpassen müssen.

3.) Wenn der Vertrag ausschliesslich via Internet (incl. Mail) zustande kam, muss er auch mit dem selben Medium gekündigt werden können. Ein Medienbruch (also Abschluss per Internet, aber Kündigung nur per Fax oder Post) benachteiligt eine Seite und ist nicht zumutbar. Kommen nur wenige drauf.

Suche Dir auf jeden Fall Deine Kündigungs-email.

By the way - warum zum Teufel soll eine GmbH & Co. KG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein?

Wenn Du das nicht durchziehen willst, zahle besser. Auf jeden Fall aber mal die Eltern unterrichten.

Gruss

Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Daher kurz dem Inkasso widersprechen mit der Begründung, dass keine Genehmigung vorliegt und der Vertrag daher nicht wirksam ist.

Da lässt sich sicherlich eine gute Lösung finden. Schreibe einfach mal den Support an, mir haben die sehr geholfen als ich Probleme hatte und mittlerweile habe ich dort wieder einen Minecraft Server. :P

Ich empfehle kurz einen Blick in dieses Video. Meld dich beim Support die sind Kulant und haben mir auch geholfen. War beim abschließen erst 14 die hatten volsltes Verständnis.

https://youtube.com/watch?v=508XxFHq-LI

Deine ELTERN müssen sich mit diesem Abzocker auseinander setzen. Du warst minderjährig und hättest gar keine Dauerverpflichtung eingehen können.

Da reich eigentlich ein Brief mit dem Hinweis, dass eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgt, wenn sie weiterhin einen Minderjährigen nötigen

Propa 
Beitragsersteller
 29.07.2016, 19:46

Ich hab ihnen jetzt erstmal geschrieben dass ich den Vertrag eigentlich gekündigt hatte, nur keine Rückmeldung kam. Außerdem meinte ich, dass uch eben derzeit im Urlaub bin und nicht wirklich groß auf ihre Forderung ejngehen kann. Ich weiß nur nicht wie ich die Sache vom Urlaub aus regeln soll, da sie ja in ihrem Schreiben zeitlich recht großen Druck machen...

Biaher aber dennoch Danke

DerHans  29.07.2016, 20:04
@Propa

Schreibe an das Inkassobüro und mache auf den Umstand aufmerksam, dass mit Minderjährigen keine gültigen Verträge geschlossen werden können.

Bestehe darauf, dass sie dich aus ihren Unterlagen entfern und das auch der SCHUFA mitteilen.

Weitere Schreiben wirst du dann als Nötigung auffassen und zur Anzeige bringen.

mepeisen  30.07.2016, 07:35
@DerHans

Der Gedanke ist zwar richtig, der Wortlaut und die Tipps aber total falsch.

1. Wenn der TE mittlerweile 18 ist (das war vor 3 Jahren, als er 15 war...), dann können die Eltern gar nichts mehr machen. Dann müsste er seinen damals geschlossenen Vertrag anfechten. Geht mit der selben Argumentationsgrundlage.

2. Wenn überhaupt, ist dieser Vertrag grundsätzlich nicht unwirksam. er ist "schwebend wirksam". Natürlich darf Zap-Hosting einen Vertrag mit einem Minderjährigen eingehen. Das ist denen nicht verboten.

Der Knackpunkt ist, dass er nur dann endgültig wirksam ist, wenn die Eltern zustimmen. Verweigern die Eltern die Zustimmung (oder verweigert sie der volljährig gewordene TE selbst), nur dann ist es unwirksam und wird ggf. rück abgewickelt o.ä.

DerHans  30.07.2016, 09:31
@mepeisen

Grundsätzlich darf mit einem Minderjährigen kein Vertrag geschlossen werden, der ihn zu wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet. Dabei ist die Höhe der Zahlungen nicht ausschlaggebend.

mepeisen  30.07.2016, 12:15
@DerHans

Grundsätzlich darf mit einem Minderjährigen kein Vertrag geschlossen werden, der ihn zu wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet

Das ist völliger Quatsch. Und dass du es wiederholst, macht es nicht besser. Die Grenze liegt bei 7 Jahren. Ab dem 8. Lebensjahr darf man auch Verträge mit Minderjährigen schließen, durch sie der Minderjährige nicht nur rechtliche Vorteile zieht. Die Wirksamkeit hängt dann davon ab, ob die Erziehungsberechtigten vorher oder nachträglich die Genehmigung erteilen.

Das Verbot, mit einem 15jährigen solche Verträge abzuschließen, hast du schlichtweg frei erfunden.

Du machst dir deinen ganzen ansonsten in die richtige Richtung gehenden Beitrag mit diesem Blödsinn kaputt. Warum?

Du bist doch erfahren genug und angeblich Community-Experte für Recht. Da solltest du von diesem Grundsatz der "schwebend unwirksamen Verträge" schon einmal was gehört haben. Lies endlich mal das BGB, wenn du dich in solche Themen reinhängen willst.