Widerrufsrecht Bundeswehr

2 Antworten

Hallo,

ich kann aus dem O-Ton deiner Frage lesen, dass der Gedanke für dich im Moment ja ziemlich nah liegt, denn in der Euphorie fragt man so etwas für gewöhnlich nicht ;)

Deine Kündigung kannst du mündlich bei deinem Spieß aussprechen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung mit Gestaltungsmacht, du brauchst keine Erlaubnis oder ähnliches von deiner Einheit. Eine Kündigungsfrist gibt es ebenfalls nicht, nach deiner Kündigung bist du nach Erlass schnellstmöglich zu entlassen, was in der Regel ca. 1-3 Tage dauert.

Ich lege dir aber wirklich ans Herz, erst einmal noch weiterzumachen. Ich hatte in den ersten zwei Wochen jeden Tag den Drang zu kündigen, hatte Heimweh. Meine restlichen Kameraden allerdings auch. Tausch dich mal aus. Auch wenn wahrscheinlich gerade im FwL I jeder der coolste sein will, werden viele ähnlich denken wie du.

Vielleicht habe ich aber auch etwas viel in deine Frage reininterpretiert.

Kaaaaarl 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 20:30

Hey, vielen lieben dank. Ja ich werde die entscheidung ca nach dem 4ten monat fällen, um nach der aga die sga etwas kennen zu lernen.

Grüße

Du kannst in den 6 Monaten jederzeit gehen da es wie du richtig sagst die Probezeit ist Allerdings musst du dich darauf einstellen das es 1-2 wochen gehen kann wen du pech hast bis du wirklich die BW verlassen darfst nach dem du deine kündigung eingereicht hast Das liegt an der Bürokrtie der Bundeswehr (Auskleiden usw.)

FischerTaiger  08.01.2015, 08:26

Blödsinn, es gibt einen Erlass der genau das Gegenteil vorschreibt!

derAngelr  09.01.2015, 00:05
@FischerTaiger

In wie fern das Gegenteil ? Bei uns konnte am Anfang jeder gehen ohne große Probleme wovon auch öfters gebrauch gemacht wurde