Kündigung: höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Was bedeutet das hier in einer Kündigung:
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom 18.06.2013 zum 30.09.2014, höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.
??
Danke sehr.
3 Antworten
Das ist nur eine zusätzliche Absicherung für den Kündigenden. Falls die Kündigungsfrist falsch berechnet wäre, würde einfach der nächstmögliche Termin greifen.
Wird eigentlich immer in Kündigungen geschrieben, damit z.B. bei Arbeitsgerichtsprozessen die Kündigung bestehen bleibt, auch wenn der genannte Termin keine Gültigkeit mehr hätte.
Danke.
Wenn die Kündigung zum 30.9.2014 gesetzlich nicht (mehr) möglich ist, soll der nächst mögliche Zeitpunkt gelten.
Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, in der dieser Fall eintreten könnte. Aber wenn es diese geben würde, dann würde der nächste Kündigungstermin ab Eingang des Schreibens gelten.
Danke schön.
Soll das bedeuten, dass der nächst mögliche Zeitpunkt schon in der Zukunft liegen soll?
Oder kann das auch bedeuten, dass wenn der 30.09. nicht (mehr) möglich ist, dass auch ein früheres Datum eintrifft? Z.B. der 31.08.?
Das gilt nur für den Fall, dass die Kündigung für den 30.9. nicht fristgemäß sein sollte,
Wegen eines Schreibfehlers wird eine Kündigung nicht ungültig.