Kündigung: höchst hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.

3 Antworten

Das ist nur eine zusätzliche Absicherung für den Kündigenden. Falls die Kündigungsfrist falsch berechnet wäre, würde einfach der nächstmögliche Termin greifen.

Wird eigentlich immer in Kündigungen geschrieben, damit z.B. bei Arbeitsgerichtsprozessen die Kündigung bestehen bleibt, auch wenn der genannte Termin keine Gültigkeit mehr hätte.

MacGyverin 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 22:48

Danke.

Wenn die Kündigung zum 30.9.2014 gesetzlich nicht (mehr) möglich ist, soll der nächst mögliche Zeitpunkt gelten.

Ronox  20.08.2014, 23:04

Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, in der dieser Fall eintreten könnte. Aber wenn es diese geben würde, dann würde der nächste Kündigungstermin ab Eingang des Schreibens gelten.

MacGyverin 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 22:49

Danke schön.

Soll das bedeuten, dass der nächst mögliche Zeitpunkt schon in der Zukunft liegen soll?

Oder kann das auch bedeuten, dass wenn der 30.09. nicht (mehr) möglich ist, dass auch ein früheres Datum eintrifft? Z.B. der 31.08.?

Das gilt nur für den Fall, dass die Kündigung für den 30.9. nicht fristgemäß sein sollte,

Wegen eines Schreibfehlers wird eine Kündigung nicht ungültig.