Besitzt man bei einem Fördervertrag ein Widerrufsrecht?
Hallo, mein Mann wurde vor zwei Tagen dazu bewogen einen Förderantrag zu unterschreiben. Passiert ist dies an einem Infostand im Supermarkt. Bei diesem Förderantrag handelt es sich um eine dauerhafte Förderung, welche ein Mal jährlich abgebucht werden soll. Ist es möglich diesen mit Bezug auf den Paragraphen 312 BGB (Haustürgeschäfte) innerhalb der gesetzlichen Frist zu widerrufen? Außerdem steht geschrieben, dass man die Förderung jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Stiftung beenden kann. Wäre es also im Zweifel auch möglich einfach zu kündigen? Muss ich in einem solchen Fall den vereinbarten Förderbeitrag dennoch bezahlen (sollte am 15.01.2016 abgebucht werden)?
Vielen Dank für eure Hilfe
1 Antwort
Das ist einem Haustürgeschäft gleich gesetzt. Was soll denn da gefördert werden? Das Einkommen des "Drückers"?
Wenn ihr widersprecht, müsst ihr natürlich NICHTS zahlen.