C-date Widerrufsrecht?
Hallo Ich habe bei C-date ein Konto erstellerstell und die Premium Mitgliedschaft bezahlt per PayPal, ich musste aber erschreckend feststellen dass das viel zu viel war. Habe am selben Tag noch Widerrufsrecht vorgenommen bei Aboarlam (wurde per Fax geschickt) und noch mal selber per email. Laut Gesetz ist es ja auch möglich per Mail zu widerrufen o. Kündigen wenn es auch online abgeschlossen worden ist.
Was meint ihr? Werde ich mein Geld zurück bekommen?
2 Antworten
Ich würde vorsichtshalber einfach mal schriftlich und nachweislich (Einwurfeinschreiben) kündigen.
Du hast bei einer E-Mail oder einem Fax niemals einen Nachweis, dass die Kündigung auch angekommen ist.
Habe es per email, Fax (von Aboarlam eine sende Bestätigung bekommen), und Ein-Rückschreiben geschickt
Ok dann mache ich das auch noch
Sag mal bitte wann du die Widerrufsbestätigung erhalten hast, und wann die Rückzahlung bei dir per PayPal eingegangen ist. Ich habe gerade nämlich dieselbe Geschichte am Laufen. Die Widerrufsbestätigung habe ich vor dem verlängerten Wochenende erhalten, also am Donnerstag. Danke für die Antwort.
Habe bei Aboarlam die Kündigung schreiben lassen. Das geld kommt innerhalb 1 Monats wieder allerdings musst du für einen Monat zahlen. Wann die Wiederrufsbestätigung kommt weis ich nicht, aber es ging schnell.
ja ich habe mein Geld gestern bekommen, ging also relativ schnell. innerhalb eines monats ist doch viel zu lang, der Verkäufer hat nach dem Eingang des Widerrufs, 14 Tage Zeit für die Rückzahlung. Das ist gesetzlich so geregelt, sowie in deren AGB
Hi, bei mir ist es genau dasselbe. Ich habe das Widerrufsschreiben auch durch Aboalarm gesendet aber ich bin mir nicht ganz sicher ob es reicht. Hast du es auch Papierform gesendet?
hat es gereicht ? denn ich habe auch das Problem.. nur mit 299,70Euro.. :oo
hat die Kündigung bei Aboalarm gereicht? bzw. hast du auch dein geld direkt wieder bekommen, oder muss ich noch etwas tun ? bitte hilf mir
Fax mit OK Vermerk und Kopie der ersten Seite auf dem Sendebreicht langt dem BGH.