Widerrufsrecht bei Verkaufsveranstaltungen
Hallo zusammen, ich benötige dringend eure Hilfe. Mein Vater (76)war diese Woche auf Grund einer Einladung bei einer Verkaufsveranstaltung zu Gesundheitsprodukten. Das Produkt wurde mit mit diversen Geschenken vorbeigebracht. Ich kam zufällig dazu und bevor mein Vater den Vertrag unterschreiben konnte, habe ich den Herrn über eventuelle Rückgaberechte mit Geldzurückgarantie befragt. Er sagte mir, da es sich hierbei um Gesundheitsprodukte handelt, beträgt das Widerrufsrecht keine 2 sondern 6 Wochen betreffs der Wirkungsweise des Artikels. Bei nichtgefallen würde auch das Geld zurückgezahlt werden. Weiterhin war eine Ratenzahlung von 4 Monatsraten kein Problem. Leider musste ich jedoch wieder weg, sodass ich davon ausging, das alles so im Vertrag stehen würde. Am anderen Tag schaute ich mir den Vertrag an und musste feststellen, dass dieser Herr meinen Vater komplett über den Tisch gezogen hat. Eine Ratenszahlung stand nicht drin, sondern dass der Restbetrag innerhalb der nächsten 14 Tagen überwiesen werden muss, weiterhin wurde die Klausel des 14- tägigem Rückgaberechts durchgestrichen und nicht durch die angeblichen 6 Wochen ersetzt. Weiter wurde meinem Vater noch ein Reinigungsmittel für 90-, Euro aufgeschwatzt, zu dem es keine Quittung gibt. Ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass kein Widerrufsrecht besteht,weil es Geschenke gab. Wie kann ich meinem Vater helfen??
6 Antworten
Also ja, ihr wurdet abgezockt. Einen Vertrag zu unterschreiben ohne ihn zu lesen ist nicht sehr schlau und er ist auch schwer anzufechten, weil die Beweise fehlen. Trotzdem würde ich zu einem Anwalt gehen, denn:
a) wurde ihr Vater unter Druck gesetzt, weil er das Produkt an der Tür verkauft bekommen hat und nicht genug Zeit hatte, darüber nachzudenken. Das ist nicht zulässig.
b) wurde ihr Vater wissentlich in die Irre geführt- und er hat einen Zeugen.
Sofort Anwalt ist absolut unnötig, da sie zuerst von ihren Bürgerrechten (BGB) Gebrauch machen kann. Erst bei Mahnbescheiden etc. müsste der zivilrechtliche Weg beschritten werden.
Lasse Dir von Deinem Vater eine Vollmacht geben, Widerrufe den Vertrag und ignoriere die Rechnungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht kann nicht einfach durch streichen ausgehebelt werden. Lagere die Dinge die er bekommen hat und sage dem Veranstalter, dass diese zur Abholung bereit liegen. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, widerspreche dem Mahnbescheid und schalte einen Anwalt ein. Ich gehe aber davon aus, dass nichts kommt, denn ger. Mahnverfahren kosten Geld. Das ist eine typische Masche, ältere Menschen über den Tisch zu ziehen.
Diese Veranstaltungen gelten wie Haustürgeschäfte. Somit hast du ein vierzehntägiges Rückgaberecht. Und das Durchstreichen macht die Rücktrittsklausel nicht ungültig, das wäre ja noch schöner :-) Mach dich nicht verrückt, wende dich schriftlich an den Anbieter/Veranstalter/Kontaktperson und mache von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Ware aufbewahren und mitteilen, dass sie zur Abholung bereit steht.
Eigentlich handelt es sich meiner Meinung nach doch um ein sogenanntes Haustürgeschäft, hier steht deinem Vater auf jeden Fall ein Widerrufsrecht zu.
Ich würde rein vorsorglich den geschlossenen Vertrag unter Hinweis auf das Widerrufsrecht widerrufen und sollte es dennoch Probleme geben, auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens gehen. Denn nicht jeder Anwalt nimmt pauschal 200€ für einen ersten Brief!!!! Erstmal kommt es sowieso auf den Gegenstandswert an und außerdem kann es auch sein, dass der RA das kulanterweise wg. einem Brief günstiger abrechnet.
www.akte.net - Notrufbutton drücken.