Widerrufsrecht bei Verkaufsveranstaltungen

6 Antworten

Also ja, ihr wurdet abgezockt. Einen Vertrag zu unterschreiben ohne ihn zu lesen ist nicht sehr schlau und er ist auch schwer anzufechten, weil die Beweise fehlen. Trotzdem würde ich zu einem Anwalt gehen, denn:

a) wurde ihr Vater unter Druck gesetzt, weil er das Produkt an der Tür verkauft bekommen hat und nicht genug Zeit hatte, darüber nachzudenken. Das ist nicht zulässig.

b) wurde ihr Vater wissentlich in die Irre geführt- und er hat einen Zeugen.

GoodFella2306  17.09.2010, 14:54

Sofort Anwalt ist absolut unnötig, da sie zuerst von ihren Bürgerrechten (BGB) Gebrauch machen kann. Erst bei Mahnbescheiden etc. müsste der zivilrechtliche Weg beschritten werden.

Lasse Dir von Deinem Vater eine Vollmacht geben, Widerrufe den Vertrag und ignoriere die Rechnungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht kann nicht einfach durch streichen ausgehebelt werden. Lagere die Dinge die er bekommen hat und sage dem Veranstalter, dass diese zur Abholung bereit liegen. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, widerspreche dem Mahnbescheid und schalte einen Anwalt ein. Ich gehe aber davon aus, dass nichts kommt, denn ger. Mahnverfahren kosten Geld. Das ist eine typische Masche, ältere Menschen über den Tisch zu ziehen.

Diese Veranstaltungen gelten wie Haustürgeschäfte. Somit hast du ein vierzehntägiges Rückgaberecht. Und das Durchstreichen macht die Rücktrittsklausel nicht ungültig, das wäre ja noch schöner :-) Mach dich nicht verrückt, wende dich schriftlich an den Anbieter/Veranstalter/Kontaktperson und mache von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Ware aufbewahren und mitteilen, dass sie zur Abholung bereit steht.

Eigentlich handelt es sich meiner Meinung nach doch um ein sogenanntes Haustürgeschäft, hier steht deinem Vater auf jeden Fall ein Widerrufsrecht zu.

Ich würde rein vorsorglich den geschlossenen Vertrag unter Hinweis auf das Widerrufsrecht widerrufen und sollte es dennoch Probleme geben, auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens gehen. Denn nicht jeder Anwalt nimmt pauschal 200€ für einen ersten Brief!!!! Erstmal kommt es sowieso auf den Gegenstandswert an und außerdem kann es auch sein, dass der RA das kulanterweise wg. einem Brief günstiger abrechnet.

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