Mietrecht Vonovia?
Hallo,
Bekannte von mir hat eine Wohnungsübergabe (Einzug) mit der Vonovia gemacht, da sie unter Druck steht, da sie zum 31.03.2020 aus dem Doppelhaus raus muss (Sonderkündigung 6 Monate Eigenbedarf). Nach dem ich die Wohnung auch angeschaut habe, kommt man zum Entschluss das diese Bude in diesem Zustand nicht bewohnbar ist (Extreme Schimmelstellen usw). Bei der Übergabe hat der Vonovia Mann zuerst einen € 100,- Gutschein angeboten und dann nach Rücksprache mit der Zentrale für März die Miete um € 400,- gesenkt und den Satz rausgehauen "sie bekommen einen Nachlass von € 400,-, sie beseitigen den Fleck selber und lassen uns damit dann 1 Jahr in Ruhe. Der begutachtete Fleck war Handgroß, als ich aber die Tapete entfernte erstreckte sich dieser über ca. 3 Meter und natürlich komplett im Putz. An anderer Stelle Übergang Fenster/Wand war der Schimmelfleck bereits dunkelbraun und mit Sporen versehen.
Meine Frage:
Sie hat den Mietvertrag immer noch nicht von der Vonovia zurück. Sie selber hat den Mietvertrag vor 2 1/2 Wochen unterschrieben zurückgeschickt (somit Widerrufsrecht weg?!). Kann sie - da sie den Vertrag noch nicht vorliegen hat sich auf das 14 tägige Widerrufsrecht berufen? Ich muss doch wohl noch mehr Fragen stellen:
Vertrag liegt nicht der Mieterin nicht vor. Wann beginnt das Widerrufsrecht?
Kann sie auf Grund des desolaten Zustands und nach zurateziehen eines Fachmanns die Wohnung ausserordentlich kündigen?
4 Antworten
Das Mietrecht kennt kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aber ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung n. § 543 Abs. 2 S. 1 BGB :-O
Dazu fertigt man neben diesem Detailfoto zunächst weitere Übersichtsaufnahmen mit Größenmaßstab an (abgewinkelten Zollstock an die Wand heften und in der Bildecke mitfotografieren) und sichert handtellergroße Putzmuster mit Schimmelbefall in dichtschließenden Plastiktüten für ein etwaig erforderliches Bausachverständigengutachten.
Und schreibt dann zugangssicher per Einwurfeinschreiben an den Vermieter, wie er im Mietvertrag steht, ggf. auch oder nur an die Vonovia, wenn sie dort als Vertreter ausdrücklich angegeben wäre:
...hiermit kündige ich nach Maßgabe des § 543 Abs. 2 S. 1 BGB das Mietverhältnis über (z. B. "die EG-Wohnung links, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort) außerordentlich fristlos.
Massiver, großflächiger Schimmelbefall, wie er in beigefügten Lichtbildern und durch Zeugnis des Herrn (Namen) dokumentiert ist, macht die Wohnung unbewohnbar.
Dieser Zustand steht der Tauglichkeit vertraglich geschuldeten Gebrauchs entgegen und ist als konkrete Gesundheitsgefahr bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses unzumutbar.
Zu meiner/unserer Entlastung sind die übergebenen Schlüssel zur Mietsache vollständig beigefügt. *)
(Sie sind ferner mangels Sicherungsbedürfnis zur Vermeidung einer Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung aufgefordert, die bereits geleistete Kaution/srate i. H. v. XXX EUR innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens auf das Konto IBAN DEXX XXXX XXXX XXXX XX zu überweisen.)
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift/en aller Mieter lt. Mietvertrag)".
*) Bitte die Schlüssel einzeln nebeneinander zwischen zwei Kartons einkleben, damit sie auf dem Postweg nicht aus dem Umschlag herausgedrückt werden können.
So endet das Drama unschädlich - deiner Bekannten wünsche ich viel Glück beim nächsten Versuch mit einem Tipp: Ein Feuchtemeßgerät, kürzlich erst im Aldi angeboten, verhindert eine derartige Täuschung :-)
G imager761
Und wenn sie genau so vor geht, wie imager jetzt empfohlen, steht sie am 1.4. ohne Wohnung da und die Vonovia ist angesichts der 4 Wochen, die jetzt noch bis dahin sind, vermutlich noch nicht einmal in der Pflicht, Ihr einwandfreien Ersatz zu stellen.
Weiß nicht, ob das die beste Vorgehensweise ist? Lieber jetzt alles dran setzen, dass der Schaden von einem Spezialisten aufgenommen wird und dann von guten Handwerkern schnellstmöglich beheben lassen. Dazu ist noch ausreichend Zeit.
Alles verständlich, aber sie hat eine Zusage einer anderen Wohnung.
Na, das ist aber dann eine ganz andere Windrichtung. Ich nehme nicht an, dass der Vermieter der anderen Wohnung ebenfalls die Vonovia ist.
Ein Recht auf fristlose Kündigung hat sie dennoch nicht, bzw. wenn die Vonovia es mit ihrer gigantischen Rechtsabteilung darauf anlegt, wird sie vor Gericht erreichen, dass wenigstens 3 Monatsmieten abzüglich der veranschlagten Kosten für die Schadensbeseitigung zu bezahlen sind.
Durch das Akzeptieren der 400 € für die Schadensbeseitigung durch sie selbst, ist sie einen Zusatzvertrag eingegangen, der sie gewissermaßen verpflichtet, den Schaden beseitigen zu lassen. Ob man im Nachhinein aufgrund der Größe des Schadens daraus noch das Recht auf eine fristlose Kündigung herleiten kann, ist eine Sache, die notfalls ein Richter entscheiden muss.
Dennoch: Wenn sie eine andere Wohnung hat, in die sie sofort einziehen kann und es einfach mal riskieren will, sollte sie dem Rat von imager folgen und eine fristlose Kündigung aussprechen und dann einfach mal abwarten, was auf sie zukommt. Ist sie rechtsschutzversichert? Das wäre natürlich am allerbesten.
Ja alles richtig was Du schreibst. Aber hier liegt doch ein Schaden vor der eine ganze andere Dimension hat, bis hin zur Gesundheitsschädigung. Sie kann doch nicht verpflichtet sein die professionell machen zu lassen, einen Schaden den sie nicht verursacht hat.
und im Vertrag steht wohl das sie 1 Jahr an den Mietvertrag gebunden ist. Ich weiß auch nicht was sie da geritten hat.
Sie kann doch nicht verpflichtet sein die professionell machen zu lassen, einen Schaden den sie nicht verursacht hat.
Da sie sowieso erst gegen Ende des Monats einziehen will, wie ich das verstanden habe oder den Einzug noch bis dahin verzögern könnte, weil ihr jetziges Haus noch bis 31.3. zur Verfügung steht, kann von Gesundheitsschädigung doch keine Rede sein.
Die andere Dimension, ja, meinetwegen, aber das festzustellen, ist etwas für Fachleute und nicht für Laien.
Zur Beseitigung des Schadens hat sie sich erst einmal selbst verpflichtet. Es wurde bei der Selbstverpflichtung vielleicht von einem anderen Schadensumfang ausgegangen, aber auch das muss sie erst einmal belegen können. Die Vonovia versteht nun mal keinen Spaß und verhält sich anders, als z. B. private Vermieter.
Ist sie rechtschutzversichert? Ist sie arm oder kann sie notfalls 3 Monatsmieten berappen, wenn sie dazu verurteilt wird? Hat sie schon Kaution gezahlt?
Das alles müsste Deine Bekannte in Betracht ziehen für die Entscheidung, ob sie das Risiko eingeht, jetzt fristlos zu kündigen und lieber die andere Wohnung zu nehmen und hinterher zur Zahlung an die Vonovia verurteilt zu werden oder aber doch diese Wohnung nimmt und zunächst auf ihre Kosten (abzgl. 400 €) den Schaden beseitigen zu lassen.
Die Einschätzung ob und wer hier zu was berechtigt ist, kann hier sowieso keiner wirklich treffen. Ich weiß nur, dass mit der Vonovia nicht zu spaßen ist und dass die viele Rechtsanwälte beschäftigen, die sich diebisch über jeden Fall freuen, den sie gegen Mieter austragen können. So leicht geben die nicht nach.
Also der Schaden der gemacht werden müssen, liegt laut einem Maler und Stukateuer im vierstelligen Bereich, als weit weg von € 400,- . Sie wird jetzt kündigen und das hab ich ihr auch bereits geraten zur Not die Miete 3 x bezahlen müssen. Nein, noch ist nichts abgebucht worden. Rechschutz nein.
Das hier keine richtige Einschätzung erfolgen kann ist klar. Ich habe es versucht so klar zu erklären, um dann einen Rat zu bekommen wie sie vorzugehen hat. Der Wohnungszustand ist in einem nicht bewohnbaren Zustand. Beseitigung von Putz/Schimmel, undichte Fensterdichtungen usw. geht weit über € 400,- und ich weiß nicht, ob man als Privatperson einen solchen Schaden selber erledigen soll, nur weil man es im Protokoll hat. Es ist ein Unterschied ob der Schaden Handgroß ist der protokolliert wurde oder 3 Meter x 0,70 plus diverese andere Stellen in der Wohnung.
Das sie bis 31.3. im alten Haus wohnen kann, weiß die Vonovia nicht.
Schon mal gut, dass sich das ein Profi angeschaut hat. Somit ist auch das Risiko viel klarer abzuschätzen.
Einerseits, selbst erst einmal in unbekannter Höhe, aber jedenfalls vierstellig in Vorleistung zu gehen oder andererseits ggf. 3 Monatsmieten in den Sand zu setzen. Hat sie schon die Kaution in Höhe von vielleicht 3 Monatsmieten bezahlt, wäre das damit praktisch schon erledigt.
Also, am besten direkt zu einem Rechtsanwalt, der die fristlose Kündigung, am besten unterlegt mit den Schätzungen des Malers (von ihm unterschrieben!) und hilfsweise fristgerechter Kündigung der Vonovia zustellt. Gleichzeitig um Termin für die Wohnungsrückgabe bitten.
Das weitere kann sie in Ruhe abwarten und Einzug dann in die andere Wohnung.
Selbst ein Fachmann kann einen mit neuer Tapete hastig kaschierten Schimmelbefall nicht erkennen. Nur Feuchtemessung der Wand gibt Aufschluss darüber, dass es zu Problemen kommen kann.
Wie gesagt, so ein Gerät kostet schmales Geld, ist unauffällig schnell in Kniehöhe insbes. an Außenmauern in den Putz gerammt.
Ein Recht auf fristlose Kündigung hat sie dennoch nicht, bzw. wenn die Vonovia es mit ihrer gigantischen Rechtsabteilung darauf anlegt, wird sie vor Gericht erreichen, dass wenigstens 3 Monatsmieten abzüglich der veranschlagten Kosten für die Schadensbeseitigung zu bezahlen sind.
Das sieht § 543 Abs. 2 S. 1 völlig anders: Großflächiger Schimmelbefall stellt n.h. M. Unbewohnbarkeit dar und ist insoweit kein Mangel i. S. d. § 536 II BGB, den der M bis zur ordentlichen Kündgung hinnehmen oder instandzusetzen dulden muss.
Das übersieht völlig, dass die Vonovia überhaupt keine zwingend erforderliche Komplettsanierung des Putzes einschl. Mauerwerksabdichtung bis Mietbeginn zusicherte, sondern die künftige Mieterin mit Gutscheinen und Mietnachlass versucht ruhigzustellen.
Habe ich nicht das gleiche empfohlen wie Du? Die Vonovia-Anwälte werden es vermutlich probieren, aber das Risiko kann man eingehen, denn auch der Streitwert beschränkt sich am Ende auf maximal 3 Monatsmieten. Wenn das so eindeutig ist, wie Du meinst, was aber ggf. noch festgestellt werden muss, kann es doch nur gut für FS' Bekannte laufen.
Man muss den Hut ziehen. Die Vonovia hat gestern sich mehrmals entschuldigt und den Mietvertrag sofort zurückgezogen. Also da muss man dann auch mal absolutes Lob aussprechen.
Geht doch. Sie haben eingesehen, dass sie auf Erfüllung des Mietvertrages juristisch nicht bestehen können, meine Rede :-)
Ich fürchte, dass sie sich lieber ein ahnungsloses neues Opfer suchen, dem sie die Wohnung billig kaschiert als Blender vermieten können. Denn die Vonovia ist nicht gerade dafür bekannt, dass sie (hier erwartbar zwei Jahresmieten) für eine erforderliche Grundsanierung in ihren Bestand investiert, die sie als Instandsetzung über Mieteinnahmen nicht refinanziert bekäme :-(
Richtig, Das war ja meine Hoffnung, da hier einer war der nicht den Mund gehalten hat. Die Wohnung wird so bleiben und die Wohnung wird auch so vermietet.
Kann sie - da sie den Vertrag noch nicht vorliegen hat sich auf das 14 tägige Widerrufsrecht berufen?
Ein Widerrufsrecht gibt es im Mietrecht nur, wenn die Wohnung ohne vorherige Besichtigung angemietet wurde.
Sobald sie die Wohnung vor Übergabe besichtigt hat, gibt es dieses Recht nicht.
Die Tatsache, dass kein unterschriebenes Vertragsexemplar vorliegt ist irrelevant, zumal es für Mietverträge keine Formvorschriften gibt.
Aufgrund der erfolgten Wohnungsübergabe ist der Vertrag ohne Wenn und Aber wirksam.
Wenn der Schaden nun größer ist, als erst angenommen, dann würde ich den Vermieter nochmal informieren. Hier sollte auch die Schadenursache geprüft werden.
Danke für deine Antwort. Ja, so hab ich es jetzt leider auch nachgelesen. Da sie im Übergabeprotokoll aber diese € 400,- Reduzierung unterschrieben hat, sich aber durch Ansicht eines Fachmanns die Wohnung als aktuell unbewohnbar darstellt, ist die Frage, kann sie dadurch raus. Das Problem ist das sie so "vernebelt" war das sie diese scheiss Übergabe gemacht hat und sich einen Tag später rausstellte das die gesamte Wohung mit Schimmel im Putz befallen ist.
Sie hat nicht den Anspruch darauf, dass sie aus dem Mietvertrag raus kann, sondern sie hat Anspruch darauf, dass die Vonovia den Schaden behebt. Da sie aber die 400 €-Lösung vereinbart hat, muss sie eben selbst einen Handwerker beauftragen, der den Mangel beseitigt. Also Putz abschlagen, neu verputzen und dann streichen. Das könnte sie aber auch selber. Übrigens ist bis zum 31.03. dafür noch jede Menge Zeit.
Sie sollte also jetzt Zeit und Energie darauf verwenden, dass der Schaden beseitigt wird. Sollte sich am Ende heraus stellen, dass die Rechnung dafür doch deutlich höher als 400 € ist, könnte sie immer noch zu einem Rechtsanwalt gehen und sich ggf. zu einer Klage beraten lassen. Dazu wäre es sicher sinnvoll, einen Architekten oder Bauingenieur oder einen Bausachverständigen zu holen, der den Schaden vor der Beseitigung begutachtet.
Beim Mietvertrag gibts es kein widerrufsrecht. Unterschrieben ist unterschrieben
Noch mal meine Frage: Sie hat den Mietvertrag NOCH NICHT (und das seit 3 Wochen) von der Vonovia unterschrieben zurück !!!!!! Deswegen meine Frage, deine Antwort wusste ich selber.
Wenn du die Antwort selbst wusstest, wieso redest du dann von einem nicht-existenten Widerrufsrecht?
Sorry, aber wieso geht man nicht auf Fragen ein, sondern stellt Gegenfragen? Da ich im Netz nichts finde, stelle ich die Frage "WANN beginnt das Widerrufsrecht? Es liegt der Mieterin kein unterschriebener Vertrag seitens des Vermieters vor?
Du scheinst das nicht zu verstehen: Es gibt im Mietrecht kein Widerrufsrecht, sofern sie die Wohnung nicht gerade ohne Besichtigung angemietet hat. Selbst wenn der Vermieter den Vertrag erst in 3 Monaten unterzeichnet zurücksendet, ist dieser Vertrag wirksam, zumal auch schon die Übergabe stattgefunden hat.
Das beginnt gar nicht, da es kein solches Widerrufsrecht gibt! Egal ob sie den MV zurück hat oder nicht. Ganz einfach.
Auf Unwirksamkeit eines einem Abwesenden fristschädlich gemachten Angbots, §§ 130 ff, BGB, würde ich mich nicht berufen. Sind die wesentlichen Vertragsinhalte bestimmt, wäre das sehr dünnes Eis, nur weil eine unterzeichnete Vertragskopie aussteht, die man als rechtzeitig versendet mit Zeugenaussage behaupten kann :-O
Warum Mahnbescheid und Zahlungsklage durch Miet- und Kautionsratenrückstsand riskieren, wenn man das Mietverhältntis auch ohne Mietvertrag rechtlich einwandfrei fristlos kündigen kann? Das Geschäftsgebahren der Vonovia scheint dir unbekannt...
Darum geht es mir ja, wie kann ich es einwandfrei fristlos kündigen? Nein, Vonovia kanntei nicht nicht.
Widerrufsrecht existiert nicht, aber hier liegt offenkundig ein versteckter Mangel vor, was auch Vonovia weiss, denn ein versteckter Mangel macht diese "Vereinbarung" ungültig.
Glaube nicht, dass ihr den Verttag unterschrieben wiederseht. Verlangt die Schlüssel, um vor Einzug die Sanierung zu beginnen; damit bestätigt Vonovia die Eyistenz einer Vereinbarung/mündlichen Mietvertrages, Aber hütet euch, sofort den vollen Umfang des Befalls mitzuteilen.
Verstehe nur Bahnhof. Warum sollten wir nicht den vollen Umfang mitteilen?
Danke dafür. Ja, ich kann die Unterschrift nur so verstehen das sie den totalen Blick verloren hat und nur eine Wohnung wollte, da nur noch 4 Wochen Zeit sind bsi 31.03.