Widerrufsrecht bei Parfum: geöffnet & Duft gefällt nicht?
Hallo an die Community,
ich habe eine Wissenslücke kann man ein Parfum dessen Verpackung mit einer Schutzfolie umgeben war umtauschen, da einen der Duft nicht gefällt? Wie ist dies rechtlich geregelt?
Mit ist klar das es ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt, doch wie ist es bei Parfum im Internet-Handel?
In erster Linie würde ich nein sagen, da mit der Folie das "Siegel" entfernt wurde und der Artikel vom Händler nicht weiterverkauft werden kann. Schließlich kann dieser nicht sagen wie oft der Flakon getestet wurde.
Und der nächste Kunde würde sicherlich kein "gebrauchtes" Produkt akzeptieren.
Oder sagen wir mal eher ein großes Unternehmen wie Douglas wird es sich leisten können diese ggf. auf Kulanz zurück zu nehmen. Jedoch ein kleines Unternehmen hat diese Möglichkeit gar nicht.
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10 Antworten
Geöffnete Pflegeprodukte sind vom 14-tägigen Rückgaberecht ausgeschlossen, da der finanzielle Schaden für den Anbieter viel zu groß wäre weil die geöffneten Produkte nach Rückgabe nicht mehr weiter verkauft, sondern entsorgt werden müssten.
Und das ist einem Anbieter nicht zuzumuten. Daher ist man als Verbraucher gerade beim Thema Parfum immer besser bedient, das Ganze im Geschäft vorab zu testen und auch dort zu kaufen.
Stell dir mal vor, du würdest dir 12 verschiedene Parfums bestellen und keines davon würde dir zusagen. Dann müsste der Anbieter ja 12 Flaschen Parfüm wegwerfen nach Rücknahme und dir trotzdem das Geld zurückgeben.
Genaue Angaben dazu findest du jedoch auf jeden Fall in den AGB des Anbieters.
Die Versiegelung müsste jedoch auch dem Gesundheitsschutz oder der Hygiene dienen. Eine versiegelte CD würde schließlich auch nicht diesem Punkt unterfallen.
Wie Parfum in dieser Hinsicht zu behandeln ist, darüber lässt sich streiten. Eine eindeutige Antwort darauf gibt es wohl nicht; ebenso gibt es dazu (noch) keine Entscheidung in der Rechtsprechung.
Der Umstand allein, dass das Parfum danach nicht mehr neu oder vollständig ist, schaden jedenfalls nicht. Das tut es bei anderen Dingen ja auch nicht. Eine verbreitete Lösung für dieses Problem ist übrigens, eine Miniversion mitzuschicken, die man vllt sogar behalten dürfe. Gibt es ja auch nicht erst seit der Zeit des Internethandels.
Ich würde alles in allem sagen, dass das Widerrufsrecht - da im Zweifel - sehr wohl besteht. Solange das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, würde ich eher Probleme vermeiden. Andernfalls lässt sich natürlich für beide Seite ein Argument finden.
Aus der Widerrufsbelehrung:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ich würde auch meinen, dass das Parfum nach einem Test bzw. allein durch die Öffnung des Siegels (Folie) nicht zurückzugeben ist.
Ob es nach Öffnung getestet wurde ist ja für den Versender nicht erkenntlich.
Ungeöffnet also mit intakter Versiegelung sollte ein Widerruf möglich sein.
Die Frage ist eher meiner Unsicherheit gerade geschuldet ob es möglich ist oder nicht. Da ich selbst bereits "nein" meinte.
da könntest du alles mögliche rein gemischt haben, auch aus Kulanz würde ich das nicht zurück nehmen, das wäre eine Gesundheitsrisiko für andere Kunden an denen ich das verkaufen müsste.
und in der Flasche wäre weniger drin als drauf steht schon. das gilt als benutzt und nachfüllen können das ja nicht in er Verwaltung, da müssten die das zur Fabrik schicken und das nachladen.
und Labor test ob du da nicht was rein gemischt hast. z.b umgefüllt in eine andere flasche und was billiges vergleichbares eingefüllt hast.
100 E Parfüm in eine andere Flasche. dafür ein 2 E Discounter Parfüm nachgeladen.
im Supermarkt ist alles noch Frisch solange es verpackt ist. Gemüse und Abst ist ja mit Schale verpackt, sogar da bestehen einige darauf das man <Obst nur mit Handschuhen anfasst.
das testen von Deos im Supermarkt ist was anderes. oder Parfürmerei wo es Gratis gesprüht wird unter Aufsicht.
Meine Befürchtung galt eher einen bestenfalls benutzten bzw. leeren Flakon zurück zu bekommen.
Danke die Antwort hat mich aber beruhigt. Da sie demnach das richtige Verständnis habe.
Wenn die Volie auf der Packung beschädigt ist haben viele Händler ein Problem die Ware zurück zu nehmen denn dann gilt sie als angebrochen. Nicht umsonst stehen in den Läden Tester herum, an denen man probieren kann!
Gut ging in diesem Fall um einen Onlinekauf.
Aber ja ich weiß, das ist gerade mein Problem ^^
Der Sinn des Widerrufsrechts liegt ja insbesondere darin, dass der Käufer im Onlinehandel nicht schlechter gestellt sein soll als im Ladengeschäft. Er soll daher eine Ware etwa in dem Umfang begutachten können, wie das auch im Laden gegeben ist.
Nun darfst du aber auch im Geschäft nicht einfach Parfümflaschen öffnen und testen, also besteht dieses Recht auch nicht bei Ware aus dem Online-Shop.
Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber den Sonderfall (versiegelte Ware) speziell berücksichtigt hat.
Ich kenne nur, dass individuell hergestellte Artikel ausgeschlossen sind. Wenn Du ein Parfüm für Dich mischen läßt, musst Du es behalten.
Der Link ist zwar gut ... doch ohne Datum zur Aktualität bringt er leider nicht viel. T_T
Seit 2014 gibt es die EU-Richtlinie, dass Retourkosten vom Kunden getragen werden müssen, unabhängig vom Kaufpreis. Eine Ausnahme ist das freiwillige anbieten einer Retoure.
Daher scheint der Link gerade deutlich veraltet.
das ist aber hier mit Sicherheit nicht der Fall, denn ansonsten hätte es die Fragestellerin mit Sicherheit erwähnt.
Extra gemischt wurde das Parfum nicht.
Es hat aber eine Folienumhüllung drum herum die als Siegel zu sehen ist.
Daher die Frage ob ich durch die Öffnung des Siegels und Verwendung "Duft gefällt nicht" das Widerrufsrecht verliere.
na im ersten Satz steht es doch schon drin. Versiegelte Waren sind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet, wenn die Versiegelung entfernt wurde.