Erlöschen des Widerrufsrechts bei Ernennung zum SaZ?
Ich habe vor kurzem meine GA angefangen und im Unterricht hieß es, dass bei Ernennung zum SaZ das Widerrufs Recht erlischt und man somit nicht mehr kündigen kann. Wie kann das aber sein? Es hieß auch, dass die SaZ Ernennungen an dem Standort für gewöhnlich immer nach einem Monat stattfinden. Man kann doch aber wohl kaum nach 4 Wochen Grundausbildung sagen "Alles klar, hier bleibe ich für die nächsten Jahre, hab ja wohl alles gesehen!"
Ich möchte auf jeden Fall erst einmal die Grundausbildung durchzuziehen und 2-3 Monate in meiner Stammeinheit bei gängigen Tätigkeiten in "Nicht-Grundausbildung" Atmosphäre verbracht haben bevor ich mich endgültig für die nächsten Jahre binden werde...
Darf man die Ernennung auch nach hinten schieben, bis zum Ende der Probezeit? Und kann das stimmen, was der Hauptmann erzählt hat? Dass ein Hauptmann sowas weiß, sollte man nämlich eigentlich erwarten...
Das 6 monatige Widerrufsrecht ist ein Privileg auf das ich nicht verzichten möchte. Wird mir das nach nur 4 Wochen weggenommen, habe ich nicht vor weiterhin zu dienen.
Ich werde das natürlich nächste Woche noch einmal ansprechen, wollte jedoch vorher noch einmal ein paar fachliche Meinungen anhören.
3 Antworten
Soweit ich weiß, bleibt das Widerspruchsrecht bestehen. Ich war nie SaZ, aber ich habe mit vielen Ua und OA gedient, die alle "Z Grabstein" waren. Die wurden vier Wochen nach der AGA zum SaZ ernannt und wurden dabei auch an ihr Widerspruchsrecht erinnert. Ich denke das Erlöschen des Widerspruchsrecht bezieht sich auf das Ende dieser Frist. Hab das aber auch noch nie gehört, das dir die BW keine Chance böte irgendwie eine falsche Entscheidung karrieremäßig rückgangig zu machen?!?
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41215.0
das war recht informativ.
Nein es gibt nicht beides... die Verpflichtungserklärung ist immer innerhalb von 6 Monaten widerrufbar! Dein Hauptmann redet Bullshit. Es ist nicht rechtens, die eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, die nicht widerrufbar ist.
Du hast 6 Monate Widerrufsrecht als SaZ sowie FWDler (Als FWDler kannst du eigentlich immer ziemlich schnell raus wenn du möchtest).
Ich weiß nicht was für ein Quatsch da euch erzählt wurde.
Das ist Schwachsinn. Du hast 6 Monate Widerufsrechst auch mit der Ernennung zum SaZ.
Danke für den Link.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war meine Befürchtung begründet und der Hauptmann hat das so richtig erzählt, bzw habe ich den Hauptmann richtig verstanden. Sobald ich meine Verpflichtungserklärung unterzeichne, verstreicht mein Widerrufsrecht. Jedoch gibt es anscheinend auch eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung", welche mir mein Widerrufsrecht sichert.