Mietvertrag :Erlöschen des Widerrufsrechts?

2 Antworten

Worauf bezieht sich denn der Mietvertrag? Auf ein Werkzeug, eine Maschine ein Kraftfahrzeug oder eine Wohnung? Ab wann willst Du den Mietgegenstand nutzen?

Maschinen und Werkzeuge mietet man meist kurzfristig an und wenn das über eine Online-Plattform geschieht, muss eine Widerspruchsmöglichkeit rein. Logisch, dass der Vermieter nun will, dass der Widerruf ausgeschlossen wird, sobald man den Mietgegenstand übernimmt.

Bei Autos, die man schon längere Zeit vorher evtl. online mietet, könnte man nein ankreuzen, wenn die Mietzeit sowieso erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll.

Bei Wohnungsmietverträgen gibt es meistens sowieso kein Widerspruchsrecht. Wenn sich Deine Frage auf einen Wohnungsmietvertrag bezieht, den Du online eingehen willst, dann ist auch nur die Frage, ab wann Du die Wohnung nutzen willst. Genauso, wie beim Auto. Willst Du vor Ablauf der Widerspruchsfrist rein, musst Du letztlich Ja ankreuzen, damit Du die Schlüssel erhältst.

Widerruf und Kündigung sind nicht das Gleiche. Eine Kündigung wirkt nur für die Zukunft, ein Widerruf macht den Vertrag quasi wie "nie geschehen".