Wer zahlt Schmerzensgeld wenn der Schädiger verstorben ist?
Wenn nach einem Kampf zwischen zwei Personen der Schädiger nach einer weile stirbt und der Geschädigte dann auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagt wer zahlt? Müssen die Erben des Schädigers zahlen auch wenn die Erben nur die Eltern sind? Kann man gegenklagen?
5 Antworten
Der Erbe erbt auch die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB). Hierzu gehören auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Also muss man die Klage gegen die Erben richten.
Ja
der Erblasser hat vielleicht gezahlt - der Erbe nicht mehr - der weiß nix davon, ergo muss geklagt werden; wenn nicht freiwillig weiter bezahlt wird
Es geht ja aber darum das die Klage erst nach dem Tod kommt bzw. das auch der Erblasser nichts weiß da er schon verstorben ist.
m.W. muss der Anspruch bereits bei Lebzeiten gestellt worden sein; im Nachhinein - entscheiden andere; per Gericht. wird schwer werden für den Anspruchsteller
Der Anspruch kann vererbt werden. Allerdings sollte er schon vor dem Tod anerkannt sein. Sonst ist es schwer, den Anspruch zu begründen.
man erbt Vermögen und auch Schulden-
Der Anspruch eines Geschädigten geht nicht durch den Tod des Schädigers unter, sondern ist dann durch die Erben des Schädigers zu befriedigen, soweit nicht erbrechliche Hinderungsgründe bestehen (z.B. überschuldeter Nachlass mit Anordnung von nachlassverwaltung oder -insolvenz). Allerdings wird durch den Tod des Schädigers in vielen Fällen die Beweisführung für dessen Verschulden erschwert sein; denn die Beweislast obliegt stets dem, der den Anspruch erhebt, also dem Geschädigten, es sei denn, dieser habe zu Lebzeiten den Anspruch beweisbar anerkannt.
Die Klage verläuft in Sande und kostet dann mehr Nerven, Zeit und Kosten. Reicht es dir nicht, dass der Schädiger schon verstorben ist ?
Das war eine rein objektive Frage, selbst wenn nicht, wer hat gesagt ich gehöre zur Kläger Seite? Vielleicht ist mein Angehöriger verstorben.
Auch wenn erst nach dem Tod geklagt wird?