Erben die Nichten und Neffen des verstorbenen Ehemannes?
Hallo, nehmen wir an, eine verwitwete Frau stirbt. Sie hinterlässt kein Testament. Sie selbst hat keine Nachkommen, Eltern sind bereits tot, Geschwister nicht vorhanden.
Der bereits verstorbene Ehemann hatte fünf Geschwister, die bereits alle tot sind. Sind die Kinder (also Nichten und Neffen des Ehemannes) der Geschwister erbberechtigt? Vielen Dank für fachkundige Antworten!
4 Antworten
Hallo,
die verwitwete Frau hatte seinerseits ihren Mann beerbt. Somit ist seine "Blutlinie" zu dem Zeitpunkt komplett raus. Das spielt auch keine Rolle, ob dieser schon 5 Jahre tot ist oder für 5 Minuten vor ihr gestorben ist.
Entscheidend ist, wer überlebt hat.
Da die Verwandten des Mannes, nicht mit der Frau verwandt sind und somit keinerlei Erbansprüche geltend machen können, dürfte die Geltendmachung von Ansprüchen keinen Erfolg versprechen.
LG
Eindeutige Antwort: Die Verwandten des vorverstorbenen Ehemanns gehören nicht zu den gesetzlichen Erben der Witwe. Sie wären also nur erbberechtigt, wenn die Witwe sie in einem Testament als Erben eingesetzt hätte (oder ihnen ein Vermächtnis zugewendet hätte; das wäre dann aber keine Erbfolge im Rechtssinne, sondern "nur" die Zuwendung eines Nachlassgegenstands)
Ja
Schönes Schaubild:
http://www.arag.de/auf-ins-leben/erben/erbfolge-wer-erbt-was-ohne-testament/
die Nichten und Neffen haben kein verwandschaftliches Verhältniss mit der Frau.